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Antrag der Fraktion CDU: Diskussion über die Wichtigkeit des Vekehrsflusses auf Hauptverkehrsachsen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeLauenburg/Elbe
Datum2026-08-24
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt, dass der Bau- und Planungsausschuss diskutiert, ob auf Hauptverkehrsachsen (B5, B207, B209, L200) mehr Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses erforderlich sind. Anlass ist die 2026 umgesetzte Parkraumregelung im Büchener Weg, die Halteverbote mit nur einer Ausnahme vorsieht. Die Fraktion fragt, ob ein flüssiger Verkehrsfluss besteht und welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden sollen. Ein Beschluss wird im Text nicht dokumentiert.

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FRAKTION IN DER LAUENBURGER STADTVERTRETUNG CDU-Fraktion der STV Lauenburg | 21481 Lauenburg CDU Lauenburg/Elbe – Fraktion in der Stadtvertretung An den Vorsitzenden des Bau- Vorsitzender: Christoph Haase und Planungsausschusses Lauenburg, den 03.08.2026 Antrag Diskussion über die Wichtigkeit des Verkehrsflusses auf Hauptverkehrsachsen Der Bau- und Planungsausschuss wird gebeten zu diskutieren, ob grundsätzlich auf Hauptverkehrsachsen (i.d.H. Bundesstraßen 5, 207, 209, L200) mehr Maßnahmen ergriffen werden sollen, welche ein flüssiges Fahren auf den Straßen im Begegnungsverkehr ermöglicht. Begründung In der ersten Hälfte des Jahres 2026 hat die Stadt Lauenburg im Büchener Weg 9 bis 58 (Beschlussvorlage 2026/070) eine Parkraumregelung beschlossen und umgesetzt. Diese sah Halteverbote vor, welche nur eine Ausnahme für eine öffentliche Einrichtung enthalten hat. Grundsätzlich gilt gemäß Straßenverkehrsordnung folgendes: - Die nach dem Parken verbleibende Straßenbreite muss mindestens 3,05m betragen (§12 STVO Abs. 1. Satz 1).1 - Um Straßeneinmündungen darf um den Schnittpunkt der Einmündenden Straße in einem Abstand von 5m bei eingerichtetem Fahrradweg 8m nicht geparkt werden. (§12 Abs. 3 Satz 1) - Das Parken in 2. Reihe ist unzulässig (neben straßenbegleitend eingerichteten Parkplätzen)2 (§12 STVO Abs. 3 Satz 2) - Vor Grundstückseinfahrten darf nicht geparkt werden. (§12 STVO Abs. 2 Satz 3) - Vor und nach Bushaltestellen (Verkehrszeichen 224) darf in einem Abstand von 15 m nicht parken. (§ 41 STVO Absatz 1, lfd-Nr. 14) - Auf und links neben Fahrradschutzstreifen und Radfahrstreifen ist das Halten und Parken generell verboten (StVO Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Zeichen 340, i.V.m. §4 Abs. 4 und 4a) 1 Unter zu Hilfenahme der Legaldefinition der Engen Fahrstelle, um Fahrzeugen das Durchkommen zu ermöglichen. 2 Ausgenommen Taxen. Fraktionsvorsitzender Tel. 04153 599541 Konto Christoph Haase Mobil: 0176 24673737 Raiffeisenbank Lauenburg Am Weidengraben 7 [email protected] IBAN: DE81 2306 3129 0000 1311 48 21481 Lauenburg BIC: GENODEF1RLB Insgesamt hat die Stadt bereits seit Jahren viele Maßnahmen ergriffen, um Verkehre in Lauenburg zu lenken: - Einrichtung von 30er Zonen an Kindergärten, Altenheimen und Schulen - Anordnung von Tempo 30 auf der Hamburger Straße und Berliner Straße (B5) ab der Einmündung Lütauer Chaussee bis Einmündung Birnenweg - Einrichtung einer parallel zur B5 verlaufenden Fahrradstraße - Anordnung eines Durchfahrtverbots von LKW-Verkehr oberhalb von 12 t, sofern sie kein Anlieger sind. Der Bereich der Berliner Straße im Bereich ab Einmündung Bergstraße, bis zur Einmündung Hinter der Münze wurde innerhalb der CDU-Fraktion kontrovers diskutiert und ist Anstoßpunkt, um eine grundsätzliche Frage zur Debatte zu stellen: Besteht im Bereich der Hauptverkehrsachsen ein flüssiger Verkehrsfluss? Sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um einen flüssigen Verkehrsfluss zu ermöglichen? Welche Maßnahmen sind geeignet? Finanzielle Auswirkungen -keine, die Diskussion soll im Rahmen einer turnusgemäßen Sitzung stattfinden- Mit freundlichen Grüßen Christoph Haase CDU - Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Tel. 04153 599541 Konto Christoph Haase Mobil: 0176 24673737 Raiffeisenbank Lauenburg Am Weidengraben 7 [email protected] IBAN: DE81 2306 3129 0000 1311 48 21481 Lauenburg BIC: GENODEF1RLB

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