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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.08.2026; Ingelheims Zukunft klimafest machen: Hitzeschutzoffensive für Kitas und Schulen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ingelheim am Rhein |
| Datum | 2026-08-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, rund 18,7 Millionen Euro aus Bundesmitteln und dem RLP-Plan vorrangig für Hitzeschutzmaßnahmen in städtischen Kitas und Schulen einzusetzen. Die Verwaltung soll eine fundierte Analyse durchführen, welche Gebäude am meisten unter Hitze leiden, und eine priorisierte Projektliste vorlegen, die Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Dringlichkeit und technische Machbarkeit berücksichtigt. Mindestens die Hälfte der Mittel muss für Klimaanpassung und Klimaschutz verwendet werden, wobei jede städtische Kita und Grundschule klimatisiert werden soll. Der Stadtrat beschließt entsprechend am 17.08.2026.
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Dokument
Extrahierter Text
-1-
Vorlagen-Nr.: 24-29/0780
Abt.: Hauptamt Datum: 07.08.2026
Az.:
Vorlage zum Antrag
für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 17.08.2026
Zu beachten
Mehrheit der gesetzlichen 2/3 Mehrheit der gesetzlichen
Zahl der Ratsmitglieder Zahl der Ratsmitglieder
☐
Demografie-Check relevant
☐
Demografie-Check nicht relevant
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.08.2026;
Ingelheims Zukunft klimafest machen: Hitzeschutzoffensive für Kitas und Schulen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die der Stadt Ingelheim zustehenden bzw. über den Landkreis Mainz-Bingen verfügbaren Mittel
aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes sowie aus dem
„Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur (RLP-Plan)“ in Höhe von insgesamt
rund 18,7 Millionen Euro werden vorrangig für Projekte eingesetzt, die den Schutz besonders
vulnerabler Gruppen verbessern und zugleich den Klimaschutz sowie die Klimaanpassung in
Ingelheim stärken. Bereits geplante und förderfähige Investitionen, insbesondere im Bereich
der Bildungsinfrastruktur, sollen dabei berücksichtigt werden.
2. Mindestens die Hälfte dieser Mittel wird verbindlich für Maßnahmen der Klimaanpassung und
des Klimaschutzes eingesetzt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat eine neutrale Bewertung und priorisierte
Projektliste vorzulegen. Diese muss auf einer fundierten Analyse basieren, welche Gebäude,
insbesondere Kitas und Grundschulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt, die
höchsten Innentemperaturen an Tagen mit amtlicher Hitzewarnung aufweisen und wo
Nachrüstungen am effektivsten sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach § 12 Abs. 3 Satz 1
RLP-Plan jede geförderte Investitionsmaßnahme ein Mindestinvestitionsvolumen von 250.000
Euro aufweisen muss. Bei der Priorisierung sind insbesondere folgende Kriterien zwingend zu
berücksichtigen:
3.1 Wirtschaftlichkeit und Synergieeffekte: Es ist zu prüfen, ob geplante Maßnahmen (z. B.
geplante Sanierung) in naher Zukunft anstehen, um die Investitionsplanung anzupassen
und Kühlkonzepte effizient in Gesamtsanierungen zu integrieren.
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3.2 Dringlichkeit der Betroffenen: Vorrangige Berücksichtigung von Klimaanlagen/Kühlung in
Schulen sowie der Schaffung einzelner kühler Rückzugsorte („Kühlräume“) in Kitas.
3.3 Technische Umsetzbarkeit: Prüfung der Kopplung von Kühlmaßnahmen an Dach-PV bzw.
Luft-Luft-Wärmepumpen.
3.4 Die Priorisierung soll sowohl bereits geplante Maßnahmen als auch zusätzliche Projekte
berücksichtigen.
3.5 Als Mindeststandard ist sicherzustellen, dass jede Kita und jede Grundschule in städtischer
Trägerschaft sowohl bei der Hitzeanpassung als auch bei der Energieeffizienz ertüchtigt
wird, sodass an Tagen mit amtlicher Hitzewarnung in jeder einzelnen Einrichtung
klimatisiert gelernt und betreut werden kann.
3.6 In die Projektliste sind neben den oben genannten Prioritäten folgende Maßnahmen
hinsichtlich Förderfähigkeit und Umsetzbarkeit aufzunehmen: Entsiegelung, Begrünung,
Fassadenbegrünung und Verschattung von Schulhöfen und Kitaflächen sowie
niedrigschwellige Abkühlungsangebote (z. B. Wasserspielplätze) für städtische Kitas. Kitas
in freier Trägerschaft werden gesondert betrachtet.
3.7 Sollten diese Einzelmaßnahmen aufgrund des Mindestinvestitionsvolumens nicht
eigenständig förderfähig sein, wird die Verwaltung beauftragt, die dadurch im städtischen
Haushalt freiwerdenden Mittel gezielt für die hier aufgeführten Maßnahmen einzusetzen.
4. Um eine strategische und planerische Kohärenz zu gewährleisten, ist die Projektliste zwingend
mit dem Prozess des Hitzeschutzplanes sowie der Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie zu
verzahnen. Die Liste muss als Entscheidungsgrundlage für den Bau- und Planungsausschuss und
dem Stadtrat dienen und detaillierte Angaben zu kurz-, mittel- und langfristiger Umsetzbarkeit,
groben Kostenschätzungen sowie den erwarteten Folgekosten für Betrieb und Unterhalt
enthalten.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, für alle städtischen Kitas und Schulen verbindliche
Hitzeschutzkonzepte zu erstellen.
6. Sofern durch den Einsatz von Mitteln aus dem Sondervermögen bereits vorgesehene
Investitionen der Stadt finanziert werden und dadurch städtische Eigenmittel frei werden, legt
die Verwaltung dem Stadtrat dar, in welchem Umfang finanzielle Spielräume entstehen. Diese
frei werdenden Mittel sind vorrangig für weitere Maßnahmen des Hitzeschutzes und der
Klimaanpassung an städtischen Kitas, Schulen sowie weiteren Einrichtungen für Kinder und
Jugendliche einzusetzen.
7. Die Verwaltung informiert den Stadtrat regelmäßig über den aktuellen Stand der
Abstimmungen mit dem Kreis, dem Land und weiteren Fördermittelgebern.
Beratungsergebnis:
Gremium Sitzung TOP Ein- Ja Nein Ent- Beratungs-
am: stimmig haltungen status
Stadtrat 17.08.2026 beschließend
Begründung:
Siehe beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Text aus PDF extrahiert