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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.08.2026; Ingelheims Zukunft klimafest machen: Hitzeschutzoffensive für Kitas und Schulen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeIngelheim am Rhein
Datum2026-08-17
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, rund 18,7 Millionen Euro aus Bundesmitteln und dem RLP-Plan vorrangig für Hitzeschutzmaßnahmen in städtischen Kitas und Schulen einzusetzen. Die Verwaltung soll eine fundierte Analyse durchführen, welche Gebäude am meisten unter Hitze leiden, und eine priorisierte Projektliste vorlegen, die Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Dringlichkeit und technische Machbarkeit berücksichtigt. Mindestens die Hälfte der Mittel muss für Klimaanpassung und Klimaschutz verwendet werden, wobei jede städtische Kita und Grundschule klimatisiert werden soll. Der Stadtrat beschließt entsprechend am 17.08.2026.

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Extrahierter Text

-1- Vorlagen-Nr.: 24-29/0780 Abt.: Hauptamt Datum: 07.08.2026 Az.: Vorlage zum Antrag für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 17.08.2026 Zu beachten Mehrheit der gesetzlichen 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder Zahl der Ratsmitglieder ☐ Demografie-Check relevant ☐ Demografie-Check nicht relevant Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.08.2026; Ingelheims Zukunft klimafest machen: Hitzeschutzoffensive für Kitas und Schulen Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt: 1. Die der Stadt Ingelheim zustehenden bzw. über den Landkreis Mainz-Bingen verfügbaren Mittel aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes sowie aus dem „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur (RLP-Plan)“ in Höhe von insgesamt rund 18,7 Millionen Euro werden vorrangig für Projekte eingesetzt, die den Schutz besonders vulnerabler Gruppen verbessern und zugleich den Klimaschutz sowie die Klimaanpassung in Ingelheim stärken. Bereits geplante und förderfähige Investitionen, insbesondere im Bereich der Bildungsinfrastruktur, sollen dabei berücksichtigt werden. 2. Mindestens die Hälfte dieser Mittel wird verbindlich für Maßnahmen der Klimaanpassung und des Klimaschutzes eingesetzt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat eine neutrale Bewertung und priorisierte Projektliste vorzulegen. Diese muss auf einer fundierten Analyse basieren, welche Gebäude, insbesondere Kitas und Grundschulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt, die höchsten Innentemperaturen an Tagen mit amtlicher Hitzewarnung aufweisen und wo Nachrüstungen am effektivsten sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach § 12 Abs. 3 Satz 1 RLP-Plan jede geförderte Investitionsmaßnahme ein Mindestinvestitionsvolumen von 250.000 Euro aufweisen muss. Bei der Priorisierung sind insbesondere folgende Kriterien zwingend zu berücksichtigen: 3.1 Wirtschaftlichkeit und Synergieeffekte: Es ist zu prüfen, ob geplante Maßnahmen (z. B. geplante Sanierung) in naher Zukunft anstehen, um die Investitionsplanung anzupassen und Kühlkonzepte effizient in Gesamtsanierungen zu integrieren. -2- 3.2 Dringlichkeit der Betroffenen: Vorrangige Berücksichtigung von Klimaanlagen/Kühlung in Schulen sowie der Schaffung einzelner kühler Rückzugsorte („Kühlräume“) in Kitas. 3.3 Technische Umsetzbarkeit: Prüfung der Kopplung von Kühlmaßnahmen an Dach-PV bzw. Luft-Luft-Wärmepumpen. 3.4 Die Priorisierung soll sowohl bereits geplante Maßnahmen als auch zusätzliche Projekte berücksichtigen. 3.5 Als Mindeststandard ist sicherzustellen, dass jede Kita und jede Grundschule in städtischer Trägerschaft sowohl bei der Hitzeanpassung als auch bei der Energieeffizienz ertüchtigt wird, sodass an Tagen mit amtlicher Hitzewarnung in jeder einzelnen Einrichtung klimatisiert gelernt und betreut werden kann. 3.6 In die Projektliste sind neben den oben genannten Prioritäten folgende Maßnahmen hinsichtlich Förderfähigkeit und Umsetzbarkeit aufzunehmen: Entsiegelung, Begrünung, Fassadenbegrünung und Verschattung von Schulhöfen und Kitaflächen sowie niedrigschwellige Abkühlungsangebote (z. B. Wasserspielplätze) für städtische Kitas. Kitas in freier Trägerschaft werden gesondert betrachtet. 3.7 Sollten diese Einzelmaßnahmen aufgrund des Mindestinvestitionsvolumens nicht eigenständig förderfähig sein, wird die Verwaltung beauftragt, die dadurch im städtischen Haushalt freiwerdenden Mittel gezielt für die hier aufgeführten Maßnahmen einzusetzen. 4. Um eine strategische und planerische Kohärenz zu gewährleisten, ist die Projektliste zwingend mit dem Prozess des Hitzeschutzplanes sowie der Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie zu verzahnen. Die Liste muss als Entscheidungsgrundlage für den Bau- und Planungsausschuss und dem Stadtrat dienen und detaillierte Angaben zu kurz-, mittel- und langfristiger Umsetzbarkeit, groben Kostenschätzungen sowie den erwarteten Folgekosten für Betrieb und Unterhalt enthalten. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, für alle städtischen Kitas und Schulen verbindliche Hitzeschutzkonzepte zu erstellen. 6. Sofern durch den Einsatz von Mitteln aus dem Sondervermögen bereits vorgesehene Investitionen der Stadt finanziert werden und dadurch städtische Eigenmittel frei werden, legt die Verwaltung dem Stadtrat dar, in welchem Umfang finanzielle Spielräume entstehen. Diese frei werdenden Mittel sind vorrangig für weitere Maßnahmen des Hitzeschutzes und der Klimaanpassung an städtischen Kitas, Schulen sowie weiteren Einrichtungen für Kinder und Jugendliche einzusetzen. 7. Die Verwaltung informiert den Stadtrat regelmäßig über den aktuellen Stand der Abstimmungen mit dem Kreis, dem Land und weiteren Fördermittelgebern. Beratungsergebnis: Gremium Sitzung TOP Ein- Ja Nein Ent- Beratungs- am: stimmig haltungen status Stadtrat 17.08.2026 beschließend Begründung: Siehe beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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