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Antrag der CSU-Fraktion; Lebensbäume - Bäume pflanzen für die Neugeborenen aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn: - Einführung eines Jahrgangsbaums - Entwicklung des Umsetzungs- und Kommunikationskonzeptes

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeHöhenkirchen-Siegertsbrunn
Datum2026-07-02
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Gremium Termin TOP Status Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 02.07.2026 10 öffentlich / beschließend Beschlussvorlage 2026/137 Geschäftsbereich 4 - Bauen und Umwelt Antrag der CSU-Fraktion; Lebensbäume - Bäume pflanzen für die Neugeborenen aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn: - Einführung eines Jahrgangsbaums - Entwicklung des Umsetzungs- und Kommunikationskonzeptes I. Sachverhalt: Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.12.2022 (Beschluss Nr. 2022/368) sowie der Beschlussfassung im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss vom 13.07.2023 soll der Antrag „Lebensbäume – Bäume für Neugeborene aus der Gemeinde“ umgesetzt werden. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zur Klimaanpassung wurde hierfür ein Umsetzungskonzept entwickelt, das den ursprünglichen Ansatz fachlich weiterentwickelt und konkretisiert. Das Konzept sieht vor, jährlich einen Baum als symbolische Stellvertretung für die im jeweiligen Jahr geborenen Kinder zu pflanzen. Im Zuge der Ausarbeitung hat sich gezeigt, dass der jährlich gepflanzte Baum als „Jahrgangsbaum“ weiterentwickelt und stärker in die kommunale Identität eingebunden werden kann. Die Auswahl der jeweils zu pflanzenden Baumart erfolgt künftig orientiert am „Baum des Jahres“, sofern diese Baumart aus fachlicher Sicht im Sinne der Klimaanpassung für den Standort geeignet und begründbar ist (insbesondere hinsichtlich Klimaresilienz, Standortverträglichkeit und ökologischer Funktion). Damit wird gewährleistet, dass sowohl eine symbolische als auch eine fachlich-ökologische Einbettung des Projekts erfolgt. Geplante Weiterentwicklung: • Der jährlich gepflanzte Baum wird künftig als Jahrgangsbaum des jeweiligen Geburtsjahrgangs geführt (erstmals Jahrgang 2026). • Die Zuordnung erfolgt symbolisch zu den im jeweiligen Jahr im Gemeindegebiet gemeldeten Geburten. Für jeden Jahrgangsbaum wird eine Jahrgangstafel angebracht, die den jeweiligen Geburtsjahrgang sowie die Baumart dokumentiert. Eine Nennung personenbezogener Daten erfolgt nicht. • Die Information und Würdigung der Geburten erfolgt im Rahmen des kommunalen Babyempfangs durch Übergabe einer Urkunde. Bei passender Witterung kann ergänzend ein gemeinsamer Spaziergang zum Jahrgangsbaum stattfinden (üblicherweise gegen Mai). Seite 1 von 3 • Eine zentrale, festliche Einweihungsveranstaltung für den Baum ist nicht vorgesehen; der Baum kann individuell besucht werden. • Familien erhalten die Möglichkeit, das Projekt durch freiwillige finanzielle Beiträge zu unterstützen. Etwaige Mittel werden zweckgebunden für die Pflanzung und Pflege zukünftiger Jahrgangsbäume verwendet. • Die Grundfinanzierung des jährlich zu pflanzenden Baumes erfolgt weiterhin unabhängig hiervon über den kommunalen Haushalt. Begründung: Die Weiterentwicklung stärkt die Sichtbarkeit des Lebensbaum-Konzepts und verknüpft Klimaanpassung mit kommunaler Identität und Generationenbezug. Die ergänzende Kennzeichnung der Jahrgangsbäume erhöht die dauerhafte Wahrnehmbarkeit des Projekts im öffentlichen Raum. Die Orientierung an der jeweils ausgewählten Baumart des Jahres stellt sicher, dass neben der symbolischen Ebene auch eine fachliche Fundierung im Sinne der Klimaanpassung erfolgt. Dadurch wird gewährleistet, dass ausschließlich Baumarten berücksichtigt werden, die unter zukünftigen klimatischen Bedingungen als geeignet gelten und ökologische Funktionen (u. a. Biodiversität, Bodenverbesserung, CO₂-Bindung) erfüllen. Der Ansatz wurde im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zur Klimaanpassung entwickelt und trägt zur Sensibilisierung für die Bedeutung von Stadt- und Waldbäumen, Biodiversität sowie Klimaschutz bei. Gleichzeitig wird durch die Einbindung in den bestehenden Babyempfang ein effizienter und verwaltungspraktikabler Rahmen geschaffen. Klimacheck ☐ Nicht klimarelevant – keine Auswirkungen auf Klima, Umwelt oder Klimafolgenanpassung ☐ Klimarelevant – jedoch keine Einflussmöglichkeiten im Rahmen der gemeindlichen Entscheidung ☐ Klimarelevant – Einschätzung siehe Anlage ☒ Klimarelevant – Einschätzung im Sachverhalt enthalten ☐ Klimarelevant – Bereits beschlossen in vorangegangenen Sitzungen Klimatische Auswirkungen, wenn Klimarelevanz nachgewiesen Die Maßnahme leistet einen Beitrag zur Klimaanpassung durch die Pflanzung klimaresilienter Baumarten. Darüber hinaus werden Biodiversität, Beschattung und die ökologische Aufwertung geeigneter Standorte gefördert. Die CO₂-Bindung eines einzelnen Baumes ist zwar begrenzt, die Maßnahme trägt jedoch zur Sensibilisierung für Klimaschutz und Klimaanpassung bei. II. Zuständigkeit: Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss III. Rechtsgrundlage: Geschäftsordnung IV. Finanzielle Auswirkungen: Kosten für Pflanzung und Etablierung eines Baumes: ca. 500 – 1.500 € Laufende Pflege: ca. 50 – 350 € jährlich (bei externer Vergabe) Kontrolle: ca. 20 € jährlich Die Finanzierung erfolgt weiterhin über den kommunalen Haushalt. Seite 2 von 3 Freiwillige Spenden der Eltern können zur Mitfinanzierung künftiger Jahrgangsbäume eingesetzt werden. Eine Abhängigkeit der Umsetzung von Spenden besteht nicht. V. Beschlussvorschlag: Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss beschließt: 1. Das bestehende Konzept „Lebensbäume für Neugeborene“ wird dahingehend weiterentwickelt, dass der jährlich gepflanzte Baum künftig als Jahrgangsbaum des jeweiligen Geburtsjahrgangs geführt wird. 2. Die symbolische Zuordnung erfolgt zu den im jeweiligen Jahr im Gemeindegebiet gemeldeten Geburten. 3. Die Auswahl der Baumart erfolgt künftig in Orientierung am „Baum des Jahres“, sofern diese aus fachlicher Sicht im Sinne der Klimaanpassung für den Standort geeignet ist. 4. Die Würdigung der Geburten erfolgt im Rahmen des kommunalen Babyempfangs durch Übergabe einer Urkunde. 5. Für jeden Jahrgangsbaum wird eine Jahrgangstafel angebracht. 6. Eine zentrale Einweihungsveranstaltung für den Baum ist nicht vorgesehen; der Baum kann individuell besucht werden. 7. Freiwillige finanzielle Beiträge der Familien werden zweckgebunden für zukünftige Jahrgangsbäume verwendet. 8. Die Finanzierung des jährlich zu pflanzenden Baumes bleibt unabhängig hiervon über den kommunalen Haushalt gesichert. Seite 3 von 3

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