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Antrag der CSU-Fraktion; Lebensbäume - Bäume pflanzen für die Neugeborenen aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn: - Einführung eines Jahrgangsbaums - Entwicklung des Umsetzungs- und Kommunikationskonzeptes
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Höhenkirchen-Siegertsbrunn |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gremium Termin TOP Status
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss 02.07.2026 10 öffentlich /
beschließend
Beschlussvorlage 2026/137
Geschäftsbereich 4 - Bauen und Umwelt
Antrag der CSU-Fraktion;
Lebensbäume - Bäume pflanzen für die Neugeborenen aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn:
- Einführung eines Jahrgangsbaums
- Entwicklung des Umsetzungs- und Kommunikationskonzeptes
I. Sachverhalt:
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.12.2022 (Beschluss Nr. 2022/368) sowie der
Beschlussfassung im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss vom 13.07.2023 soll der Antrag
„Lebensbäume – Bäume für Neugeborene aus der Gemeinde“ umgesetzt werden. Im Rahmen der
interkommunalen Zusammenarbeit zur Klimaanpassung wurde hierfür ein Umsetzungskonzept
entwickelt, das den ursprünglichen Ansatz fachlich weiterentwickelt und konkretisiert.
Das Konzept sieht vor, jährlich einen Baum als symbolische Stellvertretung für die im jeweiligen Jahr
geborenen Kinder zu pflanzen. Im Zuge der Ausarbeitung hat sich gezeigt, dass der jährlich gepflanzte
Baum als „Jahrgangsbaum“ weiterentwickelt und stärker in die kommunale Identität eingebunden
werden kann.
Die Auswahl der jeweils zu pflanzenden Baumart erfolgt künftig orientiert am „Baum des Jahres“,
sofern diese Baumart aus fachlicher Sicht im Sinne der Klimaanpassung für den Standort geeignet und
begründbar ist (insbesondere hinsichtlich Klimaresilienz, Standortverträglichkeit und ökologischer
Funktion). Damit wird gewährleistet, dass sowohl eine symbolische als auch eine fachlich-ökologische
Einbettung des Projekts erfolgt.
Geplante Weiterentwicklung:
• Der jährlich gepflanzte Baum wird künftig als Jahrgangsbaum des jeweiligen Geburtsjahrgangs
geführt (erstmals Jahrgang 2026).
• Die Zuordnung erfolgt symbolisch zu den im jeweiligen Jahr im Gemeindegebiet gemeldeten
Geburten. Für jeden Jahrgangsbaum wird eine Jahrgangstafel angebracht, die den jeweiligen
Geburtsjahrgang sowie die Baumart dokumentiert. Eine Nennung personenbezogener Daten
erfolgt nicht.
• Die Information und Würdigung der Geburten erfolgt im Rahmen des kommunalen
Babyempfangs durch Übergabe einer Urkunde. Bei passender Witterung kann ergänzend ein
gemeinsamer Spaziergang zum Jahrgangsbaum stattfinden (üblicherweise gegen Mai).
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• Eine zentrale, festliche Einweihungsveranstaltung für den Baum ist nicht vorgesehen; der
Baum kann individuell besucht werden.
• Familien erhalten die Möglichkeit, das Projekt durch freiwillige finanzielle Beiträge zu
unterstützen. Etwaige Mittel werden zweckgebunden für die Pflanzung und Pflege zukünftiger
Jahrgangsbäume verwendet.
• Die Grundfinanzierung des jährlich zu pflanzenden Baumes erfolgt weiterhin unabhängig
hiervon über den kommunalen Haushalt.
Begründung:
Die Weiterentwicklung stärkt die Sichtbarkeit des Lebensbaum-Konzepts und verknüpft
Klimaanpassung mit kommunaler Identität und Generationenbezug. Die ergänzende Kennzeichnung
der Jahrgangsbäume erhöht die dauerhafte Wahrnehmbarkeit des Projekts im öffentlichen Raum. Die
Orientierung an der jeweils ausgewählten Baumart des Jahres stellt sicher, dass neben der
symbolischen Ebene auch eine fachliche Fundierung im Sinne der Klimaanpassung erfolgt. Dadurch
wird gewährleistet, dass ausschließlich Baumarten berücksichtigt werden, die unter zukünftigen
klimatischen Bedingungen als geeignet gelten und ökologische Funktionen (u. a. Biodiversität,
Bodenverbesserung, CO₂-Bindung) erfüllen. Der Ansatz wurde im Rahmen der interkommunalen
Zusammenarbeit zur Klimaanpassung entwickelt und trägt zur Sensibilisierung für die Bedeutung von
Stadt- und Waldbäumen, Biodiversität sowie Klimaschutz bei. Gleichzeitig wird durch die Einbindung
in den bestehenden Babyempfang ein effizienter und verwaltungspraktikabler Rahmen geschaffen.
Klimacheck
☐ Nicht klimarelevant – keine Auswirkungen auf Klima, Umwelt oder Klimafolgenanpassung
☐ Klimarelevant – jedoch keine Einflussmöglichkeiten im Rahmen der gemeindlichen Entscheidung
☐ Klimarelevant – Einschätzung siehe Anlage
☒ Klimarelevant – Einschätzung im Sachverhalt enthalten
☐ Klimarelevant – Bereits beschlossen in vorangegangenen Sitzungen
Klimatische Auswirkungen, wenn Klimarelevanz nachgewiesen
Die Maßnahme leistet einen Beitrag zur Klimaanpassung durch die Pflanzung klimaresilienter
Baumarten. Darüber hinaus werden Biodiversität, Beschattung und die ökologische Aufwertung
geeigneter Standorte gefördert. Die CO₂-Bindung eines einzelnen Baumes ist zwar begrenzt, die
Maßnahme trägt jedoch zur Sensibilisierung für Klimaschutz und Klimaanpassung bei.
II. Zuständigkeit:
Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss
III. Rechtsgrundlage:
Geschäftsordnung
IV. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für Pflanzung und Etablierung eines Baumes: ca. 500 – 1.500 €
Laufende Pflege: ca. 50 – 350 € jährlich (bei externer Vergabe)
Kontrolle: ca. 20 € jährlich
Die Finanzierung erfolgt weiterhin über den kommunalen Haushalt.
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Freiwillige Spenden der Eltern können zur Mitfinanzierung künftiger Jahrgangsbäume eingesetzt
werden. Eine Abhängigkeit der Umsetzung von Spenden besteht nicht.
V. Beschlussvorschlag:
Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss beschließt:
1. Das bestehende Konzept „Lebensbäume für Neugeborene“ wird dahingehend
weiterentwickelt, dass der jährlich gepflanzte Baum künftig als Jahrgangsbaum des
jeweiligen Geburtsjahrgangs geführt wird.
2. Die symbolische Zuordnung erfolgt zu den im jeweiligen Jahr im Gemeindegebiet gemeldeten
Geburten.
3. Die Auswahl der Baumart erfolgt künftig in Orientierung am „Baum des Jahres“, sofern diese
aus fachlicher Sicht im Sinne der Klimaanpassung für den Standort geeignet ist.
4. Die Würdigung der Geburten erfolgt im Rahmen des kommunalen Babyempfangs durch
Übergabe einer Urkunde.
5. Für jeden Jahrgangsbaum wird eine Jahrgangstafel angebracht.
6. Eine zentrale Einweihungsveranstaltung für den Baum ist nicht vorgesehen; der Baum kann
individuell besucht werden.
7. Freiwillige finanzielle Beiträge der Familien werden zweckgebunden für zukünftige
Jahrgangsbäume verwendet.
8. Die Finanzierung des jährlich zu pflanzenden Baumes bleibt unabhängig hiervon über den
kommunalen Haushalt gesichert.
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