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Statusinformationen zur Nachverfolgung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Antrag der Fraktion des BLF zur Stadtverordnetenversammlung am 10.08.2026:
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bad Schwalbach |
| Datum | 2026-08-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt am 10.08.2026 einen Änderungsantrag zur CDU-Resolution gegen die Schließung der Zentrale des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bad Schwalbach. Sie fordert, Ziffer 5 zu ergänzen, dass die Bürgermeisterin sich mit benachbarten Kommunen im Untertaunus und dem Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises abstimmen soll, um gemeinsam gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen aufzutreten. Begründet wird dies damit, dass die ärztliche Notfallversorgung über Stadtgrenzen hinausgeht und die Kreisebene als maßgeblicher Verhandlungspartner notwendig ist.
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Dokument
Extrahierter Text
Bad Schwalbach, den 10.08.2026
An die
Stadtverordnetenvorsteherin
Ulrike Neugebauer
Adolfstraße 38
65307 Bad Schwalb
Änderungsantrag zu TOP 14 der 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am
10.08.2026
Resolution gegen di chließung der Zentrale des Ärztlichen
Bereitschaftsdienstes (ÄBD) in Bad Schwalbach — Antrag der Fraktion CDU
Bad Schwalbach
Beschlussvorschlag:
Ziffer 5 des Beschlussvorschlags wird wie folgt neu gefasst:
„5. Die Bürgermeisterin wird gebeten, sich mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern
der benachbarten Kommunen im Untertaunus sowie mit dem Landrat des Rheingau-Taunus-
Kreises abzustimmen, um gemeinsam gegenüber der KVH aufzutreten und die Anliegen der
Region mit einer Stimme zu vertreten."
Im Übrigen bleibt der Beschlussvorschlag unverändert.
Begründung:
Der Kreis ist in Ziffer 4 des Antrags bereits als Adressat benannt. Ziffer 4 und Ziffer 5
verfolgen jedoch unterschiedliche Stoßrichtungen: Während Ziffer 4 das Hinwirken
gegenüber Land und Kreis betrifft, geht es in Ziffer 5 um das gemeinsame Auftreten
gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. Der Landrat gehört systematisch in die
zweite Kategorie.
Die ärztliche Notfallversorgung im Untertaunus reicht über die Stadtgrenzen hinaus; von
einer Schließung der ÄBD-Zentrale wären die Nachbarkommunen unmittelbar mitbetroffen.
Bereits 2018 bei der Schließung des Kreiskrankenhauses war der Kreis der maßgebliche
Verhandlungspartner gegenüber dem Klinikträger und hat das entscheidende
Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben. Ein gemeinsames Auftreten der Region gegenüber
der KVH gewinnt erheblich an Gewicht, wenn es die Kreisebene ausdrücklich einschließt.
Die Ergänzung ist daher keine Doppelung zu Ziffer 4, sondern schließt eine Lücke.
Mit freundlichen Grüßen
> FB
Pe T-— e
Daniel Albrecht - für die SPD-Fraktion Bad Schwalbach
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Text per OCR aus Scan extrahiert