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Jahresabschluss 2025

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWentorf bei Hamburg
Datum2026-07-02
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss 2025 und erteilt der Bürgermeisterin Entlastung. Sachverhalt: Aufgrund des § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) hat die Gemeinde Wentorf bei Hamburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus: der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilergebnisrechnungen, den Teilfinanzrechnungen, der Bilanz mit den zugehörigen Anlagen sowie einem Lagebericht. Nach § 92 Abs. 5 GO prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen. In seiner Sitzung vom 07.05.2026 hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Wentorf bei Hamburg diese Prüfung vorgenommen. Die Prüfung ergab, dass bei der Erstellung des Jahresabschlusses einschließlich Schlussbilanz zum Stichtag 31.12.2025 die Bestimmungen des Haushaltsrechts und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet wurden. Nach erfolgter Prüfung legt die Bürgermeisterin gem. § 92 Abs. 3 GO nunmehr den vollständigen Jahresabschluss der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Näheres ist dem anliegenden Prüfbericht zu entnehmen.

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