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3. Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2025 / 2026 nebst Haushaltssatzung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wentorf bei Hamburg |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der vorliegende 3. Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2025 / 2026 nebst 3. Nachtragshaushaltssatzung 2025 / 2026 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Gemäß § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) kann die Haushaltssatzung bis zum Ende des Haushaltsjahres durch Nachtragssatzung geändert werden.
Aktuell liegt der laufenden Haushaltsführung 2026 der Doppelhaushalt sowie der 1. und 2. Nachtragshaushaltsplan zugrunde.
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 GO hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu er-lassen, wenn Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförde-rungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Nach § 80 Abs. 3 Nr. 1 GO gilt dies jedoch nicht für uner-hebliche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die unabweisbar sind. Nach Be-schluss des Finanzausschusses der Gemeinde Wentorf bei Hamburg vom 21.04.2026 wurde die Wertgrenze der Erheblichkeit bei 100.000 Euro festgesetzt.
Es ergeben sich mit dem 3. Nachtragshaushalt entsprechende Mehrauszahlungen für Investitionen, womit ein Nachtragshaushalt aufzustellen ist.
Neben der erhöhten Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sind folgende erhebliche Verän-derungen im Ergebnishaushaltzu benennen:
• Mehrerträge aus Gewerbesteuer
• Mindererträge aus Schlüsselzuweisungen
Darüber hinaus wurden diverse Ansätze der Produktkonten in geringerem Umfang angepasst, die je-doch in ihrer Vielzahl ebenfalls die Aufnahme in den Nachtrag rechtfertigen.
Folgende erhebliche investive Veränderungen sind durch den 3. Nachtragshaushalt im Finanzhaushalt entstanden:
Investive Mehrauszahlungen für die die Hochbaumaßnahme Feuerwehrgerätehaus
Investive Mehrauszahlungen für die Tiefbaumaßnahme Erschließung Am Sachsenberg
Investive Minderauszahlungen aus der Beschaffung eines Fahrzeuges der Feuerwehr mit gleichzeitiger Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2030
Investive Minderauszahlungen für die Tiefbaumaßnahme Bergedorfer Weg
Investive Minderauszahlungen für die Tiefbaumaßnahme Am Petersilienberg / Am Stadtpark
Investive Minderauszahlungen für die Tiefbaumaßnahme Hohler Weg, An der Bergkoppel
Dem 3. Nachtragshaushaltsplan ist eine Veränderungsliste für beide Haushaltsjahre beigefügt, aus der sich die Mehr- und Minderbedarfe sämtlicher Fachbereiche im Detail ergeben (siehe Seite 152 bis 167).
Der bisher im Ergebnishaushalt 2026 geplante Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.782.200 Euro erhöht sich um 409.300 Euro auf 5.191.500 Euro. Durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in gleicher Höhe wird jedoch ein fiktiver Haushaltsausgleich erreicht.
Der Finanzmittelsaldo mindert sich im Haushaltsjahr 2026 durch den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie den Salden aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit insgesamt um 374.000 Euro auf - 3.505.600 Euro.
Text aus PDF extrahiert