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10. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Woods Art Institute - hier: Beschluss der 10. Änderung FNP und Abwägungsbeschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wentorf bei Hamburg |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis (Anlage 1) geprüft. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 10. Änderung des Flächennutzungsplans (Woods Art Institute) bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen nach § 6 BauGB (Anlage 2).
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Flächennutzungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung auf der Internetseite der Gemeinde Wentorf bei Hamburg (www.wentorf.de) einzusehen ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein (https://danord.gdi-sh.d) zugänglich ist.
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 24.07.2025 den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt.
Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vom 28.01.2026 bis 03.03.2026 im Internet veröffentlicht worden und konnten im Internet eingesehen werden.
Die Unterlagen wurden über das zentrale Internetportal des Landes Schleswig-Holstein zugänglich gemacht. Der Entwurf und die Begründung lagen als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zusätzlich in diesem Zeitraum während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist im 2. Obergeschoss im Rathaus der Gemeinde aus.
Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von allen Interessierten abgegeben werden können, am 20.01.2026 per Aushang ortsüblich bekanntgemacht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wurde zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 28.01.2026 um Stellungnahme gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Abwägungstabelle (Anlage 1) zusammengestellt.
Das beauftragte Planungsbüro Claussen-Seggelke Stadtplaner wird die aktuelle Planung im Ausschuss vorstellen.
Text aus PDF extrahiert