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Vergabe Reinigung Straßenentwässerungsanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet von Weißwasser/O.L.

Ergebnis unbekannt12 Ja · 3 Nein · 4 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeWeißwasser/O.L.
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Dokumente
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. beschließt das Unternehmen _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _mit der Durchführung der Reinigung der Straßenentwässerungsanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet von Weißwasser/O.L. über einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren und einem Preis von 237.791,52 EUR Brutto (Anteil jährlich 118.895,76 EUR Brutto) zu beauftragen. Der Rahmenvertrag enthält eine Verlängerungsoption von zwei Jahren zu einem Preis von 237.791,52 EUR Brutto (Anteil jährlich 118.895,76 EUR Brutto). Sachverhalt: Gesetzliche Grundlagen: SächsGemO, SächsStrG, SächsFAG Zu diesem Betreff bereits gefasste Beschlüsse: Begründung/Erläuterung: In der Baulast der Stadt Weißwasser/O.L. befinden sich öffentliche Straßen mit einer Gesamtlänge von 69 km. Die Straßenentwässerungsanlagen gehören zu den Verkehrsflächen, die unterhalten und gereinigt werden müssen. Zur Ableitung des Niederschlagwassers dienen in Weißwasser/O.L. 1.736 Regeneinläufe, 1.030 m Kerbdrain Borde mit 30 Einläufen, 105 m Rigolen und ca. 20 Sickerschächte. Die Reinigung und Instandhaltung dieser Straßenentwässerungsanlagen gehört zu den Pflichtaufgaben der Stadt als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) und ist nach ihrer Leistungsfähigkeit zu vollziehen. Als öffentlicher Straßenbaulastträger i.S. d. § 44 Abs.1, S.3 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) trägt die Stadt Weißwasser/O.L. die Straßenbaulast gem. § 9 SächsStrG und ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen für Bau, Unterhaltung, Erweiterung und Verbesserung der Straßen zum Zwecke der Verkehrssicherung (Gefahrenabwendung) zu erledigen. Eine Haftung für das fahrlässige oder vorsätzliche Unterlassen der Gefahrenabwendungsmaßnahmen ergibt sich aus dem § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG. Diese Leistungen wurden bis einschließlich 30.06.2023 durch die Stadtwerke Weißwasser GmbH umgesetzt. Mit der Übernahme der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch den Wasserzweckverband „Mittlere Neiße-Schöps“ als kommunaler Träger im Jahr 2023 erfolgte kein Übertrag dieser Leistungsinhalte. Für die Reinigung und Instandhaltung der Straßenentwässerungsanlagen lagen der Stadtverwaltung daher keine Vergleichszahlen vor, um eine fundierte Kostenschätzung aufzustellen. Im Vorfeld eingeholte Richtpreise entsprachen nicht der Marktsituation. Der Freistaat Sachsen gewährt zum Ausgleich besonderer Belastungen Zuweisungen nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) den kreisangehörigen Gemeinden für die Straßenbaulasten. Diese Mittel in Höhe von jährlich ca. 203.000,00 € für Weißwasser/O.L. werden insbesondere zur Finanzierung der Kosten für Straßenreinigung, Winterdienst, Straßenreparaturen, für die Instandsetzung und Instandhaltung von unbefestigten Straßen bzw. die Reinigung der Straßenentwässerungsanlagen eingesetzt. Der Wirtschaftshof ist personell und technisch nicht in der Lage diese Aufgabe zu erfüllen. Über diesen Umstand wurde der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Weißwasser im Februar 2026 (nichtöffentlicher Teil) informiert. Dabei wurde dargelegt, dass diese Leistungen vorerst ausgeschrieben und mittels Abschlusses eines Rahmenvertrages durch Dritte abzusichern sind. Vereinbart wurde, dass vor Inanspruchnahme einer Verlängerungsoption die Stadtverwaltung frühzeitig prüft, inwieweit diese Leistungen zukünftig in Eigenregie wirtschaftlicher ausgeführt werden können. Der Wirtschaftshof ist dafür personell und technisch in die Lage zu versetzen, u.a. ist die Anschaffung eines Geräteträgers mit Sinkkastenreiniger erforderlich. Aus diesem Grund erfolgte durch die Stadtverwaltung die EU-weite Ausschreibung der Leistungen gem. §15 VgV mit einer Verlängerungsoption für max. 2 Jahre gem. §103 GWB i.V.m. §21 VgV. Die Kostenschätzung betrug für die maximale Laufzeit von 4 Jahren (2 Jahre Rahmenvertrag + 2 Jahre Verlängerungsoption) 333.200,00 € Brutto (280.000,00 € Netto). Damit haben die zu erwartenden Kosten den seitens der EU festgesetzten Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen i.H.v. 216.000,00 € Netto überschritten. Die EU-weite Ausschreibung war somit begründet. Die Vertragsdauer soll zwei Jahre vom 01.09.2026 bis 31.08.2028 mit einer Verlängerungsoption für maximal zwei Jahre vom 01.09.2028 bis 31.08.2030 betragen. Die Reinigung soll einen Mindeststandard erfüllen und vereinzelt maximal zweimal im Jahr – Frühjahr und Herbst – erfolgen. Zum Ende der Angebotsfrist am 29.04.2026 sind vier Angebote eingegangen. Die Angebotssummen liegen 42,7 % über der Kostenschätzung der Stadtverwaltung. Die Kostenschätzung betrug anteilig pro Jahr 83.300,00 EUR Brutto. Die Angebotssumme des wirtschaftlichsten Bieters beträgt anteilig pro Jahr 118.895,76 EUR Brutto. Nach formeller und rechnerischer Prüfung hat das Angebot des Bieters 4 das beste Preis-Leistung- Verhältnis nachgewiesen und mit 600 Punkten die maximale Anzahl an Wertungspunkten in der Bewertungsmatrix erreicht. Bieter 3 hat 120 Wertungspunkte erreicht. Bieter 2 hat nicht alle nachgeforderten Daten eingereicht, konnte somit nicht weiter bewertet werden und wurde aus der Wertung ausgeschlossen. Bieter 1 wurde aufgrund unzulässiger Änderungen der Vergabeunterlagen zwingend in der Wertungsstufe 1 ausgeschlossen. Das Angebot vom Bieter 4 wurde als das wirtschaftlichste Angebot bewertet. Der Bieter 4 ist wirtschaftlich und technisch in der Lage, die ausgeschriebenen Leistungen auszuführen. Der Bieter 4 hat einer Verlängerung der Bindefrist bis zum 01.09.2026 schriftlich zugestimmt.

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