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Leistungsvergabe – "Essenversorgung in den städtischen Schulen und Kindertageseinrichtungen in 02943 Weißwasser/O.L."

Angenommen21 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeWeißwasser/O.L.
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. beschließt die Vergabe zur Essenversorgung in den städtischen Schulen und Kindertageseinrichtungen für die Lose A und B wie folgt: Los A (Kita „Ulja“): Zuschlagserteilung an Bieter 2 ab 17.08.2026 zum kalkulierten Gesamtangebotspreis (Brutto) in Höhe von 157.342,50 € bis 31.08.2029 Preis pro Portion (brutto) zzgl. gesondert zu entrichtende Servicepauschale Krippe 3,80 € Kindergarten 4,10 € Los B (Kita „Regenbogen“): Zuschlagserteilung an Bieter 2 ab 17.08.2026 zum kalkulierten Gesamtangebotspreis (Brutto) von 326.250,00 € bis 31.08.2029 Preis pro Portion (brutto) zzgl. gesondert zu entrichtende Servicepauschale Krippe 3,80 € Kindergarten 4,10 € Sachverhalt: Gesetzliche Grundlagen: SächsGemO, SächsKitaG; VgV; Hauptsatzung Zu diesem Betreff bereits gefasste Beschlüsse: RAT/6-54/23 Begründung/Erläuterung: Die Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. ist als Träger der Kindertageseinrichtungen "Regenbogen" und "Ulja" für die Absicherung eines ordnungsgemäßen Kita-Betriebes und als Schulträger bei der Pestalozzi-Grundschule, der Geschwister-Scholl-Grundschule, der Friedrich-Froboeß-Grundschule sowie der Bruno-Bürgel-Oberschule für einen geordneten Schulbetrieb verantwortlich. Dies umfasst die Mittagsversorgung als Grundvoraussetzung für die Durchführung von Ganztagsangeboten. Die aktuellen Aufträge zur Essenversorgung in den genannten Einrichtungen, insbesondere die Zubereitung und Anlieferung, wären planmäßig zum 14.08.2026 ausgelaufen. Durch die Kündigung der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. des bisherigen Vertragspartners endet das Vertragsverhältnis jedoch bereits vorzeitig zum 26.06.2026. In Vorbereitung neuer Auftragserteilungen erfolgte eine EU-weite Ausschreibung. Der Leistungszeitraum beläuft sich auf den 17.08.2026 bis 31.08.2029 und ist mit einer Verlängerungsoption bis 23.08.2030 vorgesehen. Für jede Einrichtung wurde ein Los gebildet, wobei Angebote für ein Los, für mehrere Lose oder für alle sechs Lose abgegeben werden konnten. Der Auftragnehmer ist für die Herstellung und Lieferung des Essens verantwortlich. Des Weiteren gewährleistet er die Erfassung der Essensteilnehmer und ist in vollem Umfang für die Kassierung und Abrechnung zuständig. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgte über www.eVergabe.de, EU-weit am 25.03.2026 im offenen Verfahren. Nach Ablauf der Angebotsfrist wurden die eingegangenen Angebote entsprechend den vergaberechtlichen Vorschriften geprüft und bewertet. Bis zum Einreichungstermin am 29.04.2026 für ausschließlich elektronische Angebote haben sich nachweislich 3 Unternehmen für die Ausschreibungsunterlagen interessiert. Dabei sind für die einzelnen Lose folgende Anzahl von Angeboten fristgerecht eingegangen: Los A Kindertagesstätte „Ulja“ 2 Angebote Los B Kindertagesstätte „Regenbogen“ 2 Angebote Los C Pestalozzi-Grundschule 1 Angebot Los D Geschwister-Scholl-Grundschule 1 Angebot Los E Bruno-Bürgel-Oberschule 1 Angebot Los F Friedrich-Froboeß-Grundschule 1 Angebot Die Feststellung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte gesondert für jedes Los mit einer Bewertungsmatrix. Hierbei wurden gewertet: der Angebotspreis, das einzureichende Kurzkonzept mit Aussagen zu Menüzyklus/Musterspeiseplan, das Kundenmanagement, die Warmhaltezeiten, gesonderte Serviceleistungen, Qualitätskontrollen, Nachhaltigkeitszusicherungen und ein Probeessen. In den Ausschreibungsunterlagen wurde über das Wertungsschema nachvollziehbar informiert. Im Rahmen der Eignungsprüfung wurde festgestellt, dass für einen Bieter Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Der betreffende Bieter war daher für alle Lose vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Im Ergebnis der Angebotswertung konnte daher ausschließlich für die Lose A und B jeweils ein wirtschaftliches Angebot festgestellt werden, da für die dortigen Lose je 2 Angebote eingegangen waren. Der betreffende Bieter erfüllt die Anforderungen der Ausschreibung. Nach dem Ausschluss des einzigen Bieters verbleiben somit für die Lose C, D, E und F keine wertbaren Angebote, weshalb das Vergabeverfahren für diese Lose gemäß § 63 Absatz 1 VgV teilweise aufzuheben und umgehend ein neues Ausschreibungsverfahren durch die Verwaltung umzusetzen ist. Bis zur Vergabe neuer Leistungen werden durch die Verwaltung geeignete Übergangsmaßnahmen getroffen.

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