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Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Kläranlage Molkerei Meggle" - Änderung der Festsetzung der maximalen Bauhöhe von 4 Anaerobreaktoren von 18 m auf 24 m - Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWasserburg am Inn
Datum2026-07-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Der Bebauungsplan Nr. 53 „Kläranlage Molkerei Meggle“ ist mit der Bekanntmachung am 11.10.2024 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan sieht derzeit für die Errichtung von Biogasreaktoren eine zulässige Wandhöhe von 18 m vor. Mit Schreiben vom 02.06.2026 beantragte die Firma Meggle GmbH & Co. KG die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Kläranlage Molkerei Meggle“ für die Festsetzung der maximalen Bauhöhe von drei Anaerobreaktoren samt Option für einen Reservereaktor (orange gekennzeichneter Bereich des Bebauungsplanentwurfes) auf eine zulässige Wandhöhe von 24 m. Auf den Änderungsantrag in der Anlage wird inhaltlich sowie aufgrund der Notwendigkeit verwiesen. In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 09.06.2026 wurde beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, die Bebauungsplanänderung einzuleiten, wobei die Stellungnahmen der Naturschutzbehörden zu berücksichtigen sind. Der Stadtrat ist dieser Empfehlung in der Sitzung am 25.06.2026 gefolgt, mit dem Zusatz, dass ein Ortstermin im Rahmen des Verfahrens durchzuführen ist, bei dem die geplante Höhe räumlich dargestellt wird. Dieser Termin hat am 16.07.2026 mit Vertretern des Stadtrates auf der Kläranlage der Firma Meggle stattgefunden. Dabei wurde die Höhenentwicklung der Anaerobreaktoren mittels eines Baukrans simuliert und nochmals die Sinnhaltigkeit der Maßnahme erläutert, die auf eine grundsätzliche Nachhaltigkeit und Verbesserung im gesamten Verfahrensablauf abzielt. Im Zuge des Antrages gab es außerdem einen Austausch der Firma Meggle mit den beteiligten Fachbehörden. Insbesondere wurde die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Rosenheim gehört. Die Untere Naturschutzbehörde wird ihre Stellungnahme im Zuge der Behördenbeteiligung abgeben und zugleich auch die Höhere Naturschutzbehörde einbinden. In der artenschutzrechtlichen Stellungnahme bestätigte der Gutachter Marcus Weber hinsichtlich der Maßnahme Unbedenklichkeit, sofern die artspezifischen Vermeidungsmaßnahmen durch die Firma Meggle weiterhin eingehalten werden. Inwieweit der Umweltbericht angepasst werden muss, ist im Verfahren zu klären. Beschlussvorschlag: Der Stadtrat billigt die vorliegende Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes und nimmt den Vorabzug zur Begründung, den Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Stellungnahe zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Erörterung und Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen und die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage dieser Unterlagen zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszulegen.

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