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Behandlung ordnungsgemäß gestellter Anträge in den zuständigen Gremien
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wittstock/Dosse |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadtverordnetenversammlung
Wittstock/Dosse
Wittstock/Dosse, 15.06.2026
Antrag
Federführend: Büro des Bürgermeisters Vorlage-Nr.: AN/003/2026
Status: öffentlich
Behandlung ordnungsgemäß gestellter Anträge in den zuständigen Gremien
Gremium Datum Zuständig
Stadtverordnetenversammlung 01.07.2026 Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass
künftig alle ordnungsgemäß gestellten Anträge in den zuständigen Ausschüssen beziehungsweise in der
Stadtverordnetenversammlung zu behandeln sind. Die Beratung erfolgt öffentlich, sofern nicht
gesetzliche Vorschriften oder schutzwürdige Interessen eine nichtöffentliche Behandlung erforderlich
machen. Eine Vorentscheidung oder faktische Erledigung von Anträgen außerhalb dieser Gremien soll
ausgeschlossen werden.
gez. Karsten Simon
Fraktionsvorsitzender AfD
Gesetzliche Grundlagen:
Sachverhalt:
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Künftig sind alle ordnungsgemäß gestellten Anträge in den zuständigen Ausschüssen beziehungsweise
in der Stadtverordnetenversammlung zu behandeln. Die Beratung erfolgt öffentlich, sofern nicht
gesetzliche Vorschriften oder schutzwürdige Interessen eine nichtöffentliche Behandlung erforderlich
machen. Eine Vorentscheidung oder faktische Erledigung von Anträgen außerhalb dieser Gremien soll
ausgeschlossen werden.
Begründung:
Anträge, die außerhalb der zuständigen Gremien hinter verschlossenen Türen vorab abgestimmt oder
faktisch entschieden werden, widersprechen dem Grundsatz von Transparenz und dem Gebot der
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt haben ein Recht auf nachvollziehbare politische
Entscheidungsprozesse sowie auf öffentliche Beteiligung. Diese Beteiligung kann nur gewährleistet
werden, wenn Anträge dort beraten werden, wo Öffentlichkeit hergestellt ist, nämlich in den Ausschüssen
und in der Stadtverordnetenversammlung selbst.
Die öffentliche Beratung dient zudem der demokratischen Kontrolle, der Nachvollziehbarkeit von
Entscheidungen und der Stärkung des Vertrauens in die kommunale Selbstverwaltung, soweit dem keine
gesetzlichen Gründe für eine nichtöffentliche Behandlung entgegenstehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
• Antrag der Fraktion AfD vom 26.05.2026
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