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Behandlung ordnungsgemäß gestellter Anträge in den zuständigen Gremien

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeWittstock/Dosse
Datum2026-07-01
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Stadtverordnetenversammlung Wittstock/Dosse Wittstock/Dosse, 15.06.2026 Antrag Federführend: Büro des Bürgermeisters Vorlage-Nr.: AN/003/2026 Status: öffentlich Behandlung ordnungsgemäß gestellter Anträge in den zuständigen Gremien Gremium Datum Zuständig Stadtverordnetenversammlung 01.07.2026 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass künftig alle ordnungsgemäß gestellten Anträge in den zuständigen Ausschüssen beziehungsweise in der Stadtverordnetenversammlung zu behandeln sind. Die Beratung erfolgt öffentlich, sofern nicht gesetzliche Vorschriften oder schutzwürdige Interessen eine nichtöffentliche Behandlung erforderlich machen. Eine Vorentscheidung oder faktische Erledigung von Anträgen außerhalb dieser Gremien soll ausgeschlossen werden. gez. Karsten Simon Fraktionsvorsitzender AfD Gesetzliche Grundlagen: Sachverhalt: Antragstext: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Künftig sind alle ordnungsgemäß gestellten Anträge in den zuständigen Ausschüssen beziehungsweise in der Stadtverordnetenversammlung zu behandeln. Die Beratung erfolgt öffentlich, sofern nicht gesetzliche Vorschriften oder schutzwürdige Interessen eine nichtöffentliche Behandlung erforderlich machen. Eine Vorentscheidung oder faktische Erledigung von Anträgen außerhalb dieser Gremien soll ausgeschlossen werden. Begründung: Anträge, die außerhalb der zuständigen Gremien hinter verschlossenen Türen vorab abgestimmt oder faktisch entschieden werden, widersprechen dem Grundsatz von Transparenz und dem Gebot der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt haben ein Recht auf nachvollziehbare politische Entscheidungsprozesse sowie auf öffentliche Beteiligung. Diese Beteiligung kann nur gewährleistet werden, wenn Anträge dort beraten werden, wo Öffentlichkeit hergestellt ist, nämlich in den Ausschüssen und in der Stadtverordnetenversammlung selbst. Die öffentliche Beratung dient zudem der demokratischen Kontrolle, der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und der Stärkung des Vertrauens in die kommunale Selbstverwaltung, soweit dem keine gesetzlichen Gründe für eine nichtöffentliche Behandlung entgegenstehen. Finanzielle Auswirkungen: Anlagen: • Antrag der Fraktion AfD vom 26.05.2026 Seite 2 von 2

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