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Ergänzungssatzung für das Flurstück Nr. 375/1 der Gemarkung Culitzsch im OT Culitzsch - Satzungsbeschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wilkau-Haßlau |
| Datum | 2026-06-04 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Wilkau-Haßlau
- Der Bürgermeister-
Beschlussvorlage Stadtrat öffentlich
Einreicher: Bürgermeister Erfasst am: 11.05.2026
Erarbeitet: Thomas Bigl Vorlage-Nr.: BV/023/2026
Beratungsfolge Datum Zuständig Status
Verwaltungs- und Sozialausschuss 21.05.2026 Vorberatung nicht öffentlich
Stadtrat 04.06.2026 Entscheidung öffentlich
Gegenstand der Vorlage
Ergänzungssatzung für das Flurstück Nr. 375/1 der Gemarkung Culitzsch im OT Culitzsch -
Satzungsbeschluss
Gesetzliche Grundlage
Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018
(SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025
(SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist;
Satzungsverfahren gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Beschlussvorschlag
1.
Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Ergänzungssatzung gem. § 34 BauGB
für das Flurstück 375/1 der Gemarkung Culitzsch im OT Culitzsch, bestehend aus
Planzeichnung und Begründung in der Fassung vom 13.03.2026 als Satzung.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und das Inkrafttreten der
Satzung zu veranlassen.
Begründung
Mit dem Satzungsbeschluss wird das Verfahren zur Schaffung von Baurecht auf dem
Flurstück 375/1 der Gemarkung Culitzsch im OT Culitzsch abgeschlossen.
Finanzielle Auswirkung
keine haushaltsmäßigen Berührungen Ausgabenerhöhungen
Einnahmeerhöhungen Mittel stehen zur Verfügung
Einnahmeminderungen Mittel stehen nicht zur Verfügung
Ausgabenminderungen Folgekostenberechnung in Anlage
Bemerkung:
Seite 1
Anlagen
Feustel
Bürgermeister
Seite 2
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