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Ergänzungssatzung für das Flurstück Nr. 375/1 der Gemarkung Culitzsch im OT Culitzsch - Satzungsbeschluss

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWilkau-Haßlau
Datum2026-06-04
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Stadt Wilkau-Haßlau - Der Bürgermeister- Beschlussvorlage Stadtrat öffentlich Einreicher: Bürgermeister Erfasst am: 11.05.2026 Erarbeitet: Thomas Bigl Vorlage-Nr.: BV/023/2026 Beratungsfolge Datum Zuständig Status Verwaltungs- und Sozialausschuss 21.05.2026 Vorberatung nicht öffentlich Stadtrat 04.06.2026 Entscheidung öffentlich Gegenstand der Vorlage Ergänzungssatzung für das Flurstück Nr. 375/1 der Gemarkung Culitzsch im OT Culitzsch - Satzungsbeschluss Gesetzliche Grundlage Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist; Satzungsverfahren gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Beschlussvorschlag 1. Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Ergänzungssatzung gem. § 34 BauGB für das Flurstück 375/1 der Gemarkung Culitzsch im OT Culitzsch, bestehend aus Planzeichnung und Begründung in der Fassung vom 13.03.2026 als Satzung. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und das Inkrafttreten der Satzung zu veranlassen. Begründung Mit dem Satzungsbeschluss wird das Verfahren zur Schaffung von Baurecht auf dem Flurstück 375/1 der Gemarkung Culitzsch im OT Culitzsch abgeschlossen. Finanzielle Auswirkung keine haushaltsmäßigen Berührungen Ausgabenerhöhungen Einnahmeerhöhungen Mittel stehen zur Verfügung Einnahmeminderungen Mittel stehen nicht zur Verfügung Ausgabenminderungen Folgekostenberechnung in Anlage Bemerkung: Seite 1 Anlagen Feustel Bürgermeister Seite 2

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