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Allgemeiner Spendeneingang bis 11.05.2026
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wilkau-Haßlau |
| Datum | 2026-06-04 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Wilkau-Haßlau
- Der Bürgermeister-
Beschlussvorlage Stadtrat öffentlich
Einreicher: Bürgermeister Erfasst am: 11.05.2026
Erarbeitet: Anja Graichen Vorlage-Nr.: BV/022/2026
Beratungsfolge Datum Zuständig Status
Verwaltungs- und Sozialausschuss 21.05.2026 Vorberatung nicht öffentlich
Stadtrat 04.06.2026 Entscheidung öffentlich
Gegenstand der Vorlage
Allgemeiner Spendeneingang bis 11.05.2026
Gesetzliche Grundlage
§ 73 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018
(SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025
(SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Annahme der Spenden gemäß
Anlage 1 dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Spenden wie im
Verwendungszweck angegeben zu verwenden.
Begründung
Die Bekanntgabe der Spendeneinnahmen und deren Einzahler sind aus Gründen der
Offenheit und der Transparenz im Stadtrat zu beschließen.
Finanzielle Auswirkung
keine haushaltsmäßigen Berührungen Ausgabenerhöhungen
Einnahmeerhöhungen Mittel stehen zur Verfügung
Einnahmeminderungen Mittel stehen nicht zur Verfügung
Ausgabenminderungen Folgekostenberechnung in Anlage
Bemerkung:
Anlagen
Anlage 1 - Spendenliste
Seite 1
Feustel
Bürgermeister
Seite 2
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