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Allgemeiner Spendeneingang bis 11.05.2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWilkau-Haßlau
Datum2026-06-04
DatenstufeNur Ergebnisse
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Stadt Wilkau-Haßlau - Der Bürgermeister- Beschlussvorlage Stadtrat öffentlich Einreicher: Bürgermeister Erfasst am: 11.05.2026 Erarbeitet: Anja Graichen Vorlage-Nr.: BV/022/2026 Beratungsfolge Datum Zuständig Status Verwaltungs- und Sozialausschuss 21.05.2026 Vorberatung nicht öffentlich Stadtrat 04.06.2026 Entscheidung öffentlich Gegenstand der Vorlage Allgemeiner Spendeneingang bis 11.05.2026 Gesetzliche Grundlage § 73 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist Beschlussvorschlag 1. Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Annahme der Spenden gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses. 2. Der Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau beschließt die Spenden wie im Verwendungszweck angegeben zu verwenden. Begründung Die Bekanntgabe der Spendeneinnahmen und deren Einzahler sind aus Gründen der Offenheit und der Transparenz im Stadtrat zu beschließen. Finanzielle Auswirkung keine haushaltsmäßigen Berührungen Ausgabenerhöhungen Einnahmeerhöhungen Mittel stehen zur Verfügung Einnahmeminderungen Mittel stehen nicht zur Verfügung Ausgabenminderungen Folgekostenberechnung in Anlage Bemerkung: Anlagen Anlage 1 - Spendenliste Seite 1 Feustel Bürgermeister Seite 2

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