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Neuaufnahme eines Kommunaldarlehen in Höhe von 645.000,00 EUR
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wilkau-Haßlau |
| Datum | 2026-06-04 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Wilkau-Haßlau
- Der Bürgermeister-
Beschlussvorlage Stadtrat öffentlich
Einreicher: Bürgermeister Erfasst am: 06.05.2026
Erarbeitet: Anja Graichen Vorlage-Nr.: BV/021/2026
Beratungsfolge Datum Zuständig Status
Verwaltungs- und Sozialausschuss 21.05.2026 Vorberatung nicht öffentlich
Stadtrat 04.06.2026 Entscheidung öffentlich
Gegenstand der Vorlage
Neuaufnahme eines Kommunaldarlehen in Höhe von 645.000,00 EUR
Gesetzliche Grundlage
Vierter Teil Gemeindewirtschaft, Erster Abschnitt Haushaltswirtschaft § 74 in Verbindung mit
§ 82 der Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März
2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025
(SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist
Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat der Stadt Wilkau – Haßlau ermächtigt den Bürgermeister im Rahmen
des in der Haushaltssatzung der Stadt Wilkau – Haßlau für das Jahr 2026
genehmigten Gesamtbetrages zur Aufnahme eines Kommunaldarlehen für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bis zur Höhe von 645.000,00 EUR.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mindestens 5 Kreditinstitute zur Abgabe eines
Angebotes zu folgenden Konditionen anzuschreiben:
Laufzeit: 10 Jahre
Zinsbindung: 10 Jahre
Tilgung: 32.250,00 EUR jährlich/ 8.062,50 EUR vierteljährlich ab
30.03.2027
Zinszahlung: vierteljährlich
Auszahlung: 100 %
Begründung
Zur Sicherung von Auszahlungen der Rechnungen für verschiedene investiven Maßnahmen
(bsw. Eigenanteile Sanierung Rathaus, für allgemeine Anschaffungen Innere Verwaltung,
Brandschutz, Bauhof, grundhafter Straßenbau, Straßenbeleuchtung) und der damit
verbundenen Liquidität der Stadt wurde im Doppelhaushalt 2025/2026 für das Jahr 2026 die
Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens über 645.000,00 EUR geplant und durch den
Landkreis Zwickau mit Bescheid vom 18.11.2025 genehmigt.
Finanzielle Auswirkung
keine haushaltsmäßigen Berührungen Ausgabenerhöhungen
Einnahmeerhöhungen Mittel stehen zur Verfügung
Seite 1
Einnahmeminderungen Mittel stehen nicht zur Verfügung
Ausgabenminderungen Folgekostenberechnung in Anlage
Bemerkung:
Anlagen
Feustel
Bürgermeister
Seite 2
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