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Neuaufnahme eines Kommunaldarlehen in Höhe von 645.000,00 EUR

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TypAntrag
GemeindeWilkau-Haßlau
Datum2026-06-04
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Stadt Wilkau-Haßlau - Der Bürgermeister- Beschlussvorlage Stadtrat öffentlich Einreicher: Bürgermeister Erfasst am: 06.05.2026 Erarbeitet: Anja Graichen Vorlage-Nr.: BV/021/2026 Beratungsfolge Datum Zuständig Status Verwaltungs- und Sozialausschuss 21.05.2026 Vorberatung nicht öffentlich Stadtrat 04.06.2026 Entscheidung öffentlich Gegenstand der Vorlage Neuaufnahme eines Kommunaldarlehen in Höhe von 645.000,00 EUR Gesetzliche Grundlage Vierter Teil Gemeindewirtschaft, Erster Abschnitt Haushaltswirtschaft § 74 in Verbindung mit § 82 der Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 27. Juni 2025 (SächsGVBl. S. 285) geändert worden ist Beschlussvorschlag 1. Der Stadtrat der Stadt Wilkau – Haßlau ermächtigt den Bürgermeister im Rahmen des in der Haushaltssatzung der Stadt Wilkau – Haßlau für das Jahr 2026 genehmigten Gesamtbetrages zur Aufnahme eines Kommunaldarlehen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bis zur Höhe von 645.000,00 EUR. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, mindestens 5 Kreditinstitute zur Abgabe eines Angebotes zu folgenden Konditionen anzuschreiben:  Laufzeit: 10 Jahre  Zinsbindung: 10 Jahre  Tilgung: 32.250,00 EUR jährlich/ 8.062,50 EUR vierteljährlich ab 30.03.2027  Zinszahlung: vierteljährlich  Auszahlung: 100 % Begründung Zur Sicherung von Auszahlungen der Rechnungen für verschiedene investiven Maßnahmen (bsw. Eigenanteile Sanierung Rathaus, für allgemeine Anschaffungen Innere Verwaltung, Brandschutz, Bauhof, grundhafter Straßenbau, Straßenbeleuchtung) und der damit verbundenen Liquidität der Stadt wurde im Doppelhaushalt 2025/2026 für das Jahr 2026 die Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens über 645.000,00 EUR geplant und durch den Landkreis Zwickau mit Bescheid vom 18.11.2025 genehmigt. Finanzielle Auswirkung keine haushaltsmäßigen Berührungen Ausgabenerhöhungen Einnahmeerhöhungen Mittel stehen zur Verfügung Seite 1 Einnahmeminderungen Mittel stehen nicht zur Verfügung Ausgabenminderungen Folgekostenberechnung in Anlage Bemerkung: Anlagen Feustel Bürgermeister Seite 2

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