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1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Ehem. Bahngelände"
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wettringen |
| Datum | 2026-06-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Der
Bürgermeister
Vorlage
036/2026
öffentlich
Klaus Remki
12.06.2026
1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Ehem.
Bahngelände"
a) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und
Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
gemäß § 13 (2) Nrn. 2 u. 3 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Bau- und Planungsausschuss 15.06.2026 TOP 5
Gemeinderat Wettringen 29.06.2026 TOP
I. Beschlussvorschlag
Der Bau- und Planungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
1. Der Gemeinderat beschließt, die von der Verwaltung ausgearbeiteten
Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß §
13 (2) Nr. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen abzugeben.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen.
2. Gemäß §§ 1 (8), 2 (1) und 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) sowie der §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 10.07.2025 (GV. NW. S. 618), wird die 1. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Ehemaliges Bahngelände" als
Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
II. Sachdarstellung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2026 die Einleitung des
Verfahrens zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 38
„Ehemalige Bahngelände“ gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 38 „Ehemaliges
Bahngelände“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung
des im Gebäude Bahnhofstraße 17 ansässigen Planungsbüros geschaffen werden.
Es bestehen konkrete Bauabsichten, das mittelbar angrenzende Wohnhaus
„Bahnhofstraße 15“ für die Erweiterung des Planungsbüros umzunutzen. Aus diesem
Grunde soll für das Vorhaben im Sinne der Innenentwicklung das Mischgebiet an der
Bahnhofstraße im Rahmen einer eigenständigen Bebauungsplanänderung um das
angrenzende Grundstück „Bahnhofstraße 15“ erweitert werden, welches im
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 10 „Im Rott“ derzeit als Allgemeines
Wohngebiet festgesetzt ist.
Auf die Verwaltungsvorlagen Nr. 014/2026 wird verwiesen.
Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 26. Mai 2026 bis
einschließlich 12. Juni 2026 stattgefunden. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
wurden nicht abgegeben.
Gleichzeit wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange Gelegenheit gegeben, bis zum 12. Juni 2026 zu der
Bebauungsplanänderung Stellung zu nehmen. Die im Rahmen der
Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahme sowie hierzu ausgearbeiteten
Abwägungsvorschläge der Verwaltung sind der beigefügten Zusammenstellung zu
entnehmen.
Darüber hinaus wurde die Planung mit der Regionalplanungsbehörde der
Bezirksregierung Münster hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Zielen der
Raumordnung abgestimmt. Mit Schreiben vom 13. Mai 2026 teilte die
Bezirksregierung Münster mit, dass die geplanten Festsetzungen der
Bebauungsplanänderung mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind.
Die Verwaltung schlägt vor, den Abwägungsvorschlägen zu folgen und das
Verfahren zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 38
„Ehemalige Bahngelände“ abzuschließen.
gez. Andreas Lastering
Anlage/n:
Abwägung
Artenschutzprüfung Stufe I
Bebauungsplan Entwurf (zum Satzungsbeschluss)
Begründung
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