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1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Ehem. Bahngelände"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWettringen
Datum2026-06-15
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Der Bürgermeister Vorlage 036/2026 öffentlich Klaus Remki 12.06.2026 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Ehem. Bahngelände" a) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 13 (2) Nrn. 2 u. 3 BauGB b) Satzungsbeschluss Bau- und Planungsausschuss 15.06.2026 TOP 5 Gemeinderat Wettringen 29.06.2026 TOP I. Beschlussvorschlag Der Bau- und Planungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Gemeinderat beschließt, die von der Verwaltung ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen abzugeben. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit wurden nicht vorgetragen. 2. Gemäß §§ 1 (8), 2 (1) und 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2025 (GV. NW. S. 618), wird die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Ehemaliges Bahngelände" als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen. II. Sachdarstellung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2026 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Ehemalige Bahngelände“ gemäß § 13a BauGB beschlossen. Mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 38 „Ehemaliges Bahngelände“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des im Gebäude Bahnhofstraße 17 ansässigen Planungsbüros geschaffen werden. Es bestehen konkrete Bauabsichten, das mittelbar angrenzende Wohnhaus „Bahnhofstraße 15“ für die Erweiterung des Planungsbüros umzunutzen. Aus diesem Grunde soll für das Vorhaben im Sinne der Innenentwicklung das Mischgebiet an der Bahnhofstraße im Rahmen einer eigenständigen Bebauungsplanänderung um das angrenzende Grundstück „Bahnhofstraße 15“ erweitert werden, welches im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 10 „Im Rott“ derzeit als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist. Auf die Verwaltungsvorlagen Nr. 014/2026 wird verwiesen. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 26. Mai 2026 bis einschließlich 12. Juni 2026 stattgefunden. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit wurden nicht abgegeben. Gleichzeit wurde den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, bis zum 12. Juni 2026 zu der Bebauungsplanänderung Stellung zu nehmen. Die im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahme sowie hierzu ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge der Verwaltung sind der beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen. Darüber hinaus wurde die Planung mit der Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Münster hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung abgestimmt. Mit Schreiben vom 13. Mai 2026 teilte die Bezirksregierung Münster mit, dass die geplanten Festsetzungen der Bebauungsplanänderung mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind. Die Verwaltung schlägt vor, den Abwägungsvorschlägen zu folgen und das Verfahren zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Ehemalige Bahngelände“ abzuschließen. gez. Andreas Lastering Anlage/n: Abwägung Artenschutzprüfung Stufe I Bebauungsplan Entwurf (zum Satzungsbeschluss) Begründung Seite 2 von 2

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