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Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner (EPS) in der Gemeinde Stuhr unter Einbeziehung des Antrags der Fraktion der FDP: „Förderung natürlicher Fressfeinde des Eichenprozessionsspinners“

Angenommen
TypAntrag
GemeindeStuhr
Datum2026-08-25
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP-Fraktion beantragt, Baumgutscheine der Gemeinde Stuhr für Nistkästen freizugeben, um natürliche Fressfeinde des Eichenprozessionsspinners zu fördern. Der Rat beschließt zusätzliche Maßnahmen: Nisthilfen für Meisen und Fledermäuse, erhöhtes Budget für professionelle EPS-Bekämpfung in Wohngebieten und Spazierweg, Ausschreibung für einheitliche Preise bei Privatgrundstücken sowie gezielter Einsatz biologischer Präparate in Schulen, Kitas und auf Spielplätzen.

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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Stuhr beschließt, dass zukünftig folgende zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden sollen: Förderung natürlicher Gegenspieler des EPS durch Nisthilfen für Meisen und Fledermäuse, entsprechend des Antrages der FDP-Fraktion (Anlage 1), Erhöhung des Budgets für die Bekämpfung des EPS durch Fachfirmen, um in Wohngebieten oder von Bürgerinnen und Bürgern gern genutzten Spazierwegen mit EPS befallene Eichen behandeln zu lassen, ergänzende Ausschreibung für die Bekämpfung von EPS auf Privatgrundstücken durch Fachfirmen, um für Bürgerinnen und Bürgern einheitliche und günstigere Preise zu erreichen, der gezielte Einsatz biologischer Präparate (Bacillus thuringiensis, Nematoden) in besonders sensiblen Bereichen wie Schulen, Kitas und Kinderspielplätzen. Beyersdorff Sachverhalt: Der Eichenprozessionsspinner (EPS) ist in Deutschland, in Niedersachsen, im Landkreis und in der Gemeinde Stuhr mittlerweile weit verbreitet. Das Konzept, nach dem die Gemeindeverwaltung Stuhr zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners und zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vorgeht, entspricht dem der meisten Kommunen Niedersachsens, denn es hat den Nds. Leitfaden „Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners - Handreichung für die kommunale Praxis“ als Grundlage. D.h. es werden bisher, wie in den anderen Gemeinden des Landkreises und des Landes Niedersachsen, entsprechend der Empfehlungskategorien des Niedersächsischen Leitfadens, alle befallenen gemeindeeigenen Eichen-Straßenbäume begutachtet und die Eichen behandelt, an denen es Fuß- oder Radverkehr als „Durchgangsverkehr“ gibt sowie in allererster Priorität das Umfeld von Schulen und Kitas. Eichen, die auf Privatgrundstücken stehen, werden durch die Gemeindeverwaltung Stuhr weder begutachtet noch behandelt, auch dies entspricht der bundesweiten Empfehlungs- und Rechtslage. Konkret sieht das Vorgehen des BBH wie folgt aus: Alle eingehenden Meldungen werden durch den Baubetriebshof unverzüglich aufgenommen. Jeder gemeldete Baum wird vor Ort kontrolliert, digital erfasst, markiert und fachlich bewertet. Anschließend werden die erforderliche Maßnahme sowie die jeweilige Dringlichkeitsstufe (48 Stunden, 24 Stunden oder 4 Stunden) festgelegt. Durch dieses standardisierte Verfahren werden alle Meldungen nachvollziehbar dokumentiert und die vorhandenen personellen sowie finanziellen Ressourcen zielgerichtet eingesetzt. Eine flächendeckende Bekämpfung aller befallenen Eichen erfolgt derzeit, wie in Deutschland üblich und dem Nds. Leitfaden entsprechend, also bewusst nicht. Aufgrund der hohen Anzahl befallener Eichen, kurzfristiger Meldungen und begrenzter Kapazitäten der Fachfirmen ist dies nicht leistbar und daher eine konsequente Priorisierung unverzichtbar. Im Ergebnis sieht das für das Jahr 2026 wie folgt aus: Erfasste Eichen 6.003 Befallene Eichen 1.273 (23 %) Bereits abgesaugte Eichen 566 (44,5 % der befallenen Bäume) Reaktionszeit 336 Einsätze ≤ 48 Std. - 222 Einsätze ≤ 24 Std. – 8 Soforteinsätze ≤ 4 Std. Interner Aufwand 1.078,5 Std. = 36.912,75 € Kosten externe Fachfirmen: 98.186,90 € Kosten Bekämpfung EPS ges.: 135.099,65 € (Kosten 2024: 79.194,74 € - 2025: 75.232,60 €) Sollte in besonderen Einzelfällen oder insgesamt eine grundsätzliche Veränderung dieser Praxis gewollt sein, bedarf es vor dem Hintergrund der Kosten und/ oder der grundsätzlichen Bedeutung für die Gemeinde Stuhr eines politischen Beschlusses. Die Fraktion der FDP hat am 30. Juni 2026 beantragt: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Baumgutscheine der Gemeinde Stuhr künftig auch für den Erwerb von Nistkästen zur Förderung höhlen- und halbhöhlenbrütender Insektenfresser wie Meisen, Kleibern, Sperlingen, Rotkehlchen und weiteren natürlichen Fressfeinden des Eichenprozessionsspinners freizugeben. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, an welchen geeigneten Standorten mit wiederkehrendem Befall durch den Eichenprozessionsspinner im öffentlichen Raum und auf gemeindeeigenen Flächen (z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Spiel- und Sportflächen) Nistkästen durch die Gemeinde angebracht werden können. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind spätestens im Haushalt 2027 bereitzustellen. Begründet wird der Antrag u.a. damit, dass die Förderung von entsprechenden Nistkästen die Möglichkeit biete, auf eine natürliche Weise zur Eindämmung des Eichenprozessions-spinners beizutragen, bestimmte Vogelarten gehörten zu den natürlichen Fressfeinden der Raupen und können deren Bestand insbesondere in sensiblen Bereichen reduzieren, wenn auch Nistkästen keine professionelle Bekämpfung ersetzten. Durch die Freigabe der Baumgutscheine für den Erwerb von Nistkästen werde zudem das Engagement der Bürgerinnen und Bürger unterstützt und ein weiterer Anreiz geschaffen, sich aktiv am Natur- und Umweltschutz in der Gemeinde zu beteiligen. Denkbar wären damit folgende zusätzliche Maßnahmen: Förderung natürlicher Gegenspieler des EPS durch Nisthilfen für Meisen und Fledermäuse, vgl. den o.g. Antrag der Fraktion der FDP (Anlage 1), Erhöhung des Budgets für die Bekämpfung des EPS durch Fachfirmen, um in Wohngebieten oder von Bürgerinnen und Bürgern gern genutzten Spazierwegen mit EPS befallene Eichen behandeln zu lassen, ergänzende Ausschreibung für die Bekämpfung von EPS auf Privatgrundstücken durch Fachfirmen, um für Bürgerinnen und Bürger einheitliche und günstigere Preise zu erreichen und oder der gezielte Einsatz biologischer Präparate (Bacillus thuringiensis, Nematoden) in besonders sensiblen Bereichen wie Schulen, Kitas und Kinderspielplätzen. Zu dem Tagesordnungspunkt ist auch ein Fachgutachter eingeladen, der zu diesem Thema gehört wird.

Text aus PDF extrahiert