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Antrag der Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler/FDP auf Änderung der Satzungen für die Beauftragten des Marktes Wendelstein

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWendelstein
Datum2026-04-23
DatenstufeNur Dokumente
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Sitzungsvorlage Vorlage Nr.: GL/368/2026 Referat: Geschäftsleitung Datum: 16.04.2026 Ansprechpartner: Florian Segmüller AZ: Weitere Beteiligte: Bürgermeisteramt Beratungsfolge Termin Marktgemeinderat Wendelstein 23.04.2026 öffentlich Antrag der Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler/FDP auf Änderung der Satzungen für die Beauftragten des Marktes Wendelstein Sachverhalt: Mit Schreiben vom 30. März 2026 hat der Sprecher der Fraktionsgemeinschaft „FREIE WÄHLER/FDP“ einen Antrag auf Änderung der Satzungen für die Beauftragten (Umwelt-, Senioren- und Jugendbeauftragte) analog der Partnerschaftsbeauftragtensatzung gestellt (Anlage). In Bezug auf die Ernennung (§ 1 der jeweiligen Satzungen) schlägt er folgenden Passus vor: Alternative 1: Der Marktgemeinderat ernennt einen (Themenschwerpunkt)-Beauftragten oder eine (Themenschwerpunkt)-Beauftragte. Dieser oder diese sollte möglichst dem Marktgemeinderat angehören. Alternative 2: Der Marktgemeinderat ernennt einen (Themenschwerpunkt)-Beauftragten oder eine (Themenschwerpunkt)-Beauftragte. Die Ernennung erfolgt unabhängig von einer Mitgliedschaft im Gemeinderat und auf der Basis von Nominierungen der Fraktionen. Maßgeblich für die Auswahl sind insbesondere die fachliche Kompetenz, einschlägige Erfahrungen, persönliches Engagement sowie die Fähigkeit, die jeweiligen Belange sachkundig, verantwortungsvoll und im Interesse der Gemeinde wahrzunehmen. Die Verwaltung schlägt vor, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine dritte, schlankere Regelung in Bezug auf die Ernennung der Beauftragten des Marktgemeinderats zu treffen. Alternative 3: Der Marktgemeinderat ernennt einen (Themenschwerpunkt)-Beauftragten oder eine (Themenschwerpunkt)-Beauftragte. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Beauftragten-Satzungen sollte auch eine Verschwiegenheitsverpflichtung für den - in allen drei Alternativen möglichen - Fall aufgenommen werden, dass die Beauftragten nicht dem Marktgemeinderat angehören. Der GL/368/2026 Seite1von2 entsprechende Ergänzungsvorschlag, der als neuer § 6 in die Satzungen aufgenommen werden sollte, lautet wie folgt: Gehört der oder die (Themenschwerpunkt)-Beauftragte nicht dem Marktgemeinderat an, unterliegt er oder sie in Bezug auf seine oder ihre Tätigkeit der Verschwiegenheitspflicht entsprechend Art. 20 Abs. 2 GO. Darüber hinaus wurden an einigen Stellen geschlechtsneutrale Formulierungen ergänzt. Die Entwürfe der geänderten Satzungen sind als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: 1. Die dem Marktgemeinderat im Entwurf vorgelegten Änderungen der Satzungen der Jugendbeauftragten, Partnerschaftsbeauftragten, Umweltbeauftragten und Seniorenbeauftragten, Stand 16.04.2026, werden mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Alternative 3 beschlossen. 2. Die dem Marktgemeinderat im Entwurf vorgelegten Änderungen der Satzungen der Jugendbeauftragten, Partnerschaftsbeauftragten, Umweltbeauftragten und Seniorenbeauftragten, Stand 16.04.2026, werden mit der von der Fraktion „Freie Wähler/FDP“ vorgeschlagenen Alternative 2 beschlossen. 3. Die dem Marktgemeinderat im Entwurf vorgelegten Änderungen der Satzungen der Jugendbeauftragten, Partnerschaftsbeauftragten, Umweltbeauftragten und Seniorenbeauftragten, Stand 16.04.2026, werden mit der von der Fraktion „Freie Wähler/FDP“ vorgeschlagenen Alternative 1 beschlossen. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, vor der Bekanntmachung redaktionelle Fehler zu korrigieren. Anlagenverzeichnis (Anlagen liegen zu den Fraktionssitzungen auf): 20260416_Satzung_Jugendbeauftragter_Entwurf 20260416_Satzung_Partnerschaftsbeauftragter_Entwurf 20260416_Satzung_Seniorenbeauftragter_Entwurf 20260416_Satzung_Umweltbeauftragter_Entwurf 2026-06-30_Antrag_Satzungsänderung_Beauftragte Werner Langhans Erster Bürgermeister GL/368/2026 Seite2von2

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