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Antrag der Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler/FDP auf Änderung der Satzungen für die Beauftragten des Marktes Wendelstein
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wendelstein |
| Datum | 2026-04-23 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Vorlage Nr.: GL/368/2026
Referat: Geschäftsleitung Datum: 16.04.2026
Ansprechpartner: Florian Segmüller AZ:
Weitere Beteiligte: Bürgermeisteramt
Beratungsfolge Termin
Marktgemeinderat Wendelstein 23.04.2026 öffentlich
Antrag der Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler/FDP auf Änderung der
Satzungen für die Beauftragten des Marktes Wendelstein
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 30. März 2026 hat der Sprecher der Fraktionsgemeinschaft „FREIE
WÄHLER/FDP“ einen Antrag auf Änderung der Satzungen für die Beauftragten (Umwelt-,
Senioren- und Jugendbeauftragte) analog der Partnerschaftsbeauftragtensatzung gestellt
(Anlage). In Bezug auf die Ernennung (§ 1 der jeweiligen Satzungen) schlägt er folgenden
Passus vor:
Alternative 1:
Der Marktgemeinderat ernennt einen (Themenschwerpunkt)-Beauftragten oder eine
(Themenschwerpunkt)-Beauftragte. Dieser oder diese sollte möglichst dem
Marktgemeinderat angehören.
Alternative 2:
Der Marktgemeinderat ernennt einen (Themenschwerpunkt)-Beauftragten oder eine
(Themenschwerpunkt)-Beauftragte. Die Ernennung erfolgt unabhängig von einer
Mitgliedschaft im Gemeinderat und auf der Basis von Nominierungen der Fraktionen.
Maßgeblich für die Auswahl sind insbesondere die fachliche Kompetenz, einschlägige
Erfahrungen, persönliches Engagement sowie die Fähigkeit, die jeweiligen Belange
sachkundig, verantwortungsvoll und im Interesse der Gemeinde wahrzunehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine dritte,
schlankere Regelung in Bezug auf die Ernennung der Beauftragten des Marktgemeinderats
zu treffen.
Alternative 3:
Der Marktgemeinderat ernennt einen (Themenschwerpunkt)-Beauftragten oder eine
(Themenschwerpunkt)-Beauftragte.
Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Beauftragten-Satzungen sollte auch eine
Verschwiegenheitsverpflichtung für den - in allen drei Alternativen möglichen - Fall
aufgenommen werden, dass die Beauftragten nicht dem Marktgemeinderat angehören. Der
GL/368/2026 Seite1von2
entsprechende Ergänzungsvorschlag, der als neuer § 6 in die Satzungen aufgenommen
werden sollte, lautet wie folgt:
Gehört der oder die (Themenschwerpunkt)-Beauftragte nicht dem Marktgemeinderat
an, unterliegt er oder sie in Bezug auf seine oder ihre Tätigkeit der
Verschwiegenheitspflicht entsprechend Art. 20 Abs. 2 GO.
Darüber hinaus wurden an einigen Stellen geschlechtsneutrale Formulierungen ergänzt. Die
Entwürfe der geänderten Satzungen sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1. Die dem Marktgemeinderat im Entwurf vorgelegten Änderungen der Satzungen der
Jugendbeauftragten, Partnerschaftsbeauftragten, Umweltbeauftragten und
Seniorenbeauftragten, Stand 16.04.2026, werden mit der von der Verwaltung
vorgeschlagenen Alternative 3 beschlossen.
2. Die dem Marktgemeinderat im Entwurf vorgelegten Änderungen der Satzungen der
Jugendbeauftragten, Partnerschaftsbeauftragten, Umweltbeauftragten und
Seniorenbeauftragten, Stand 16.04.2026, werden mit der von der Fraktion „Freie
Wähler/FDP“ vorgeschlagenen Alternative 2 beschlossen.
3. Die dem Marktgemeinderat im Entwurf vorgelegten Änderungen der Satzungen der
Jugendbeauftragten, Partnerschaftsbeauftragten, Umweltbeauftragten und
Seniorenbeauftragten, Stand 16.04.2026, werden mit der von der Fraktion „Freie
Wähler/FDP“ vorgeschlagenen Alternative 1 beschlossen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, vor der Bekanntmachung redaktionelle Fehler zu
korrigieren.
Anlagenverzeichnis (Anlagen liegen zu den Fraktionssitzungen auf):
20260416_Satzung_Jugendbeauftragter_Entwurf
20260416_Satzung_Partnerschaftsbeauftragter_Entwurf
20260416_Satzung_Seniorenbeauftragter_Entwurf
20260416_Satzung_Umweltbeauftragter_Entwurf
2026-06-30_Antrag_Satzungsänderung_Beauftragte
Werner Langhans
Erster Bürgermeister
GL/368/2026 Seite2von2
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