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Antrag der Fraktionen der Freien Wähler und der SPD zur Anpassung der Rabattstufen bei Betreuungsgebühren von Kitas und Grundschulen sowie Prüfantrag der GRÜNEN-Fraktion zu einer einkommensabhängigen Gebührenerhebung für Kitas
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Weinstadt |
| Datum | 2025-04-10 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
BU Nr. 057/2025
Antrag der Fraktionen der Freien Wähler und der SPD zur Anpassung der
Rabattstufen bei Betreuungsgebühren von Kitas und Grundschulen sowie
Prüfantrag der GRÜNEN-Fraktion zu einer einkommensabhängigen
Gebührenerhebung für Kitas
Gremium am
Gemeinderat 10.04.2025 öffentlich
Beschlussvorschlag:
Zur Abstimmung stehen folgende Anträge:
1. Antrag der Fraktionen FWV und SPD
Kinder, die nicht mehr in der Grundschule sind, sollen nicht mehr für die Bewertung der
Rabatte berücksichtigt werden, statt wie bisher Kinder bis zum Ende der Kindergeldzeit.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zuzustimmen.
2. Antrag der Fraktion GRÜNE
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Thema einkommensabhängige Kita-Gebühren
für eine Befassung in der Haushaltsstrukturkommission aufzubereiten In diesem Bericht
sollen praktische Umsetzungsmodelle und der Umsetzungsaufwand der
einkommensabhängigen Gebührenerhebung aus anderen Kommunen vorgestellt und die
Vor- und Nachteile einer solchen Regelung dargestellt werden.
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrages.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Kosten: Nicht bezifferbar
Ansatz Haushaltsplan laufendes Jahr: 11.617.200 Euro
Veranschlagter
Nettoressourcenbedarf
Haushaltsplan Seite: 292 ff
Produkt: 36.50.0100 –
T ageseinrichtungen für Kinder
Maßnahme (nur investiver Bereich):
Produktsachkonto:
Überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen: Entfällt
Außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen: Entfällt
Deckungsvorschlag: (wenn über-, außerplanmäßig)
Bezug zum Kursbuch Weinstadt 2030:
Kein unmittelbarer Bezug vorhanden
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Verfasser:
04.04.2025, Amt für Familie, Bildung und Soziales, Friedel
Mitzeichnung:
Fachbereich Person Datum Ergebnis
Scharmann, Zustimmung
Oberbürgermeister Michael, 07.04.2025
Oberbürgermeister
Amt für Familie, Zustimmung
Stubbe, Eleni 04.04.2025
Bildung und Soziales
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Sachverhalt:
Der Gemeinderat verabschiedete am 20.03.2025 nach Vorberatungen im Sozial- und
Kulturausschuss am 27.02.2025 Satzungsänderungen, mit denen die Gebühren für die Kitas
und die Grundschulkindbetreuung für die Zeiträume 01.09.2025 bis 31.07.2026 und ab
01.09.2026 in zwei Schritten um 7,5% und 7,3% erhöht wurden.
Im Laufe der Beratungen stellten die Fraktionen der FWV und der SPD einen gemeinsamen
und die Fraktion der GRÜNEN einen weiteren Antrag, über die nun in der Sitzung des
Gemeinderates am 10.04.2025 beraten und entschieden werden soll.
Die Anträge mit Begründungen sind als Anlage beigefügt.
Antrag FWV und SPD
Die Fraktionen beantragen, dass Kinder, die nicht mehr in der Grundschule sind, nicht mehr
für die Bewertung der Rabatte berücksichtigt werden sollen, statt wie bisher Kinder bis zum
Ende der Kindergeldzeit.
Aus Gründen der Gleichbehandlung wären Kinder in Betreuung unabhängig vom
Betreuungsort oder -träger einzubeziehen. In und außerhalb der Stadt gibt es (Geschwister-)
Kinder in verschiedenen nichtstädtischen Einrichtungen (z.B. kirchliche Kindergärten in
Weinstadt, Schulkindbetreuung Clemens-Schule u.a.), in Kitas anderer Kommunen (z.B.
Waldorfkindergarten Engelberg, Winterbach) oder in der Tagespflege.
In der Begründung zum Antrag verweisen die beiden Fraktionen auf die Stadt Mettmann in
NRW. Eine Recherche der Verwaltung in öffentlich zugänglichen Quellen (Satzung:
https://www.mettmann.de/ortsrecht/pdf/42.006.pdf und Pressemitteilung Mai 2024 über
Änderungen ab Mitte 2025: https://www.mettmann.de/web/?p=40684) zeigt, dass die dortige
Gebührenstruktur wie folgt aufgebaut ist:
- Derzeit zahlen die Eltern Gebühren für ein Kind, das in Betreuung ist. Das zweite und
jedes weitere Kind sind gebührenfrei.
- Die Gebührenberechnung erfolgt nach einer Tabelle einkommensabhängig.
- Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder
Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr
vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden
Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei
- Ab Sommer 2025 wird aufgrund von Beschlüssen aus 2024 für das zweite und jedes
weitere Kind in Betreuung 50% der regulären Gebühr erhoben.
Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Neuregelung sind aus Zeitgründen im
Gesamtüberblick nicht genau bezifferbar, da eine Vergleichsberechnung über das
Fachprogramm nicht möglich ist. Es muss manuell ermittelt werden, welche Familien
theoretisch betroffen sind. Dies betrifft alle Mehrkindfamilien unabhängig von der
Betreuungssituation. Danach müssen die potentiell neuen Gebühren ebenfalls manuell und
einzelfallbezogen mit den aktuellen Gebühren verglichen werden. Dabei bleiben Kinder, die
nicht in einer städtischen Einrichtung und nicht im Fachprogramm erfasst sind, außer
Betracht, da deren Betreuungssituation nicht bekannt ist.
Die Stadtverwaltung erhebt die Gebühren für 17 eigene Einrichtungen von 1 bis 5 Gruppen
und für drei Einrichtungen anderer Träger von einmal 2 und zweimal 3 Gruppen. Die
Verwaltung hat im Rahmen der vorhandenen Ressourcen exemplarisch die konkreten Daten
von zwei Häusern für den Monat April 2025 erhoben und mit den sich aus dem Antrag
ergebenden Gebühren verglichen.
Bei den beiden Einrichtungen handelt es sich um eine eingruppige Einrichtung mit 6 Stunden
Betreuungszeit am Tag und ca. 20 Kindern sowie um ein viergruppiges Kinderhaus mit
Betreuungszeit von 7 bis 10 Stunden täglich mit ca. 60 Kindern. Es hat sich herausgestellt,
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dass sich in der eingruppigen Einrichtung die Gebühren bei Familien mit drei und mehr
Kindern teilweise verdreifachen, in einem Fall sogar vervierfachen würden. Betroffen wären
die Gebühren für 9 Kinder. Das monatliche Gebührenaufkommen würde um ca. 26 % oder
600 € steigen (von 2.400 auf 3.000 €). In dem betreffenden Kinderhaus würden die
Gebührenerhöhungen kindbezogen prozentual weniger deutlich ausfallen und meist im
Bereich von 10 bis 15 % liegen, in einem Fall bei einem Spitzenwert bei knapp 50%.
Betroffen wären 15 Kinder. Das monatliche Gebührenaufkommen würde um 4% oder 950 €
steigen (von 24.050 auf 25.000 €).
Auf dieser etwas unscharfen Zahlenbasis könnten sich die Gebührenmehreinnahmen in
einer Größenordnung von 185.000 € jährlich bewegen. Von der Beispielrechnung erfasst
sind 5 Gruppen mit zusammen 1.550 € Mehreinnahmen, was ca. 310 € je Gruppe und Monat
entspricht. Der Gesamtbetrag basiert auf einer Berechnung für die 54 Gruppen (incl. 7
Gruppen anderer Träger), für die die Stadt die Beiträge erhebt x 11 Monate. Nur indirekt über
die Zuschüsse bzw. Abmangelbeteiligung haushaltwirksam wären die Einnahmen bei zwei
weiteren Trägern (8 Gruppen), welche die städtischen Beitragssätze üblicherweise
übernehmen (= ca. 27.000 € p.A.). Zwei Träger mit insgesamt bis zu ca. 25 betreuten
Kindern haben sich der städtischen Gebührensystematik nicht angeschlossen.
Im Falle einer Änderung der Systematik oder einer Gebührenerhöhung sind auch
Vermeidungsstrategien möglich, die nicht kalkulierbar sind. Es könnten Ummeldungen hin zu
Betreuungsformen mit geringerem Umfang erfolgen oder im Falle von Geschwisterkindern in
der Schule deren Anmeldung für eine Stunde in der Schulkindbetreuung (dort dann Auslöser
für weitere Kosten durch höheren Platzbedarf), um einen Vorteil bei der Stufenregelung zu
erlangen.
Letztlich ist auch unklar, ob und inwieweit die anderen Träger dieser Anpassung folgen
würden, die eine deutliche Abkehr von den gemeinsamen Empfehlungen der kirchlichen und
kommunalen Spitzenverbände darstellt.
Antrag GRÜNE
Die Fraktion beantragt, die Stadtverwaltung zu beauftragen, das Thema
einkommensabhängige Kita-Gebühren für eine Befassung in der
Haushaltsstrukturkommission aufzubereiten. In diesem Bericht sollen praktische
Umsetzungsmodelle und der Umsetzungsaufwand der einkommensabhängigen
Gebührenerhebung aus anderen Kommunen vorgestellt und die Vor- und Nachteile einer
solchen Regelung dargestellt werden.
Einkommensabhängige Gebühren werden in verschiedenen Kommunen praktiziert,
beispielsweise in einer benachbarten Großen Kreisstadt. Dort ist seit mehreren Jahren ein
Kostendeckungsrad von 10 % angestrebt, vgl. ZVW vom 15.11.2019
https://www.zvw.de/lokales/waiblingen/kita-geb%C3%BChren-auf-dem-pr%C3%BCfstand_arid-
30448 (mit Bezahlschranke): seinerzeit erreicht 10,4%, tendenziell sinkend.
Der zusätzliche Verwaltungsaufwand und die Gebührengerechtigkeit lassen sich durch die
Festlegung der Berechnungsmodalitäten und der Prüfdichte der Gebühren für ca. 950
Kindergartenkinder im Kindergartenjahr gestalten. Vorhandene Arbeitsschritte, z.B. die
Erfassung im Fachprogramm und die Bescheiderstellung fallen nicht weg.
Die Verwaltung sieht allerdings keine Möglichkeit die Einkommenssituation der Eltern
realistisch einzuschätzen und kann bei einer Umstellung der Satzungsregelungen keine
zeitnahe Prüfung bei allen Eltern durchführen. Dies bedeutet je nach Ausgestaltung einer
zukünftigen Regelung Risiken für die städtischen Finanzen oder die Finanzen der Eltern,
möglicherweise für beide Seiten.
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