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Antrag der Fraktionen der Freien Wähler und der SPD zur Anpassung der Rabattstufen bei Betreuungsgebühren von Kitas und Grundschulen sowie Prüfantrag der GRÜNEN-Fraktion zu einer einkommensabhängigen Gebührenerhebung für Kitas

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWeinstadt
Datum2025-04-10
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BU Nr. 057/2025 Antrag der Fraktionen der Freien Wähler und der SPD zur Anpassung der Rabattstufen bei Betreuungsgebühren von Kitas und Grundschulen sowie Prüfantrag der GRÜNEN-Fraktion zu einer einkommensabhängigen Gebührenerhebung für Kitas Gremium am Gemeinderat 10.04.2025 öffentlich Beschlussvorschlag: Zur Abstimmung stehen folgende Anträge: 1. Antrag der Fraktionen FWV und SPD Kinder, die nicht mehr in der Grundschule sind, sollen nicht mehr für die Bewertung der Rabatte berücksichtigt werden, statt wie bisher Kinder bis zum Ende der Kindergeldzeit. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zuzustimmen. 2. Antrag der Fraktion GRÜNE Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Thema einkommensabhängige Kita-Gebühren für eine Befassung in der Haushaltsstrukturkommission aufzubereiten In diesem Bericht sollen praktische Umsetzungsmodelle und der Umsetzungsaufwand der einkommensabhängigen Gebührenerhebung aus anderen Kommunen vorgestellt und die Vor- und Nachteile einer solchen Regelung dargestellt werden. Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrages. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Kosten: Nicht bezifferbar Ansatz Haushaltsplan laufendes Jahr: 11.617.200 Euro Veranschlagter Nettoressourcenbedarf Haushaltsplan Seite: 292 ff Produkt: 36.50.0100 – T ageseinrichtungen für Kinder Maßnahme (nur investiver Bereich): Produktsachkonto: Überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen: Entfällt Außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen: Entfällt Deckungsvorschlag: (wenn über-, außerplanmäßig) Bezug zum Kursbuch Weinstadt 2030: Kein unmittelbarer Bezug vorhanden Seite 2 von 4 Verfasser: 04.04.2025, Amt für Familie, Bildung und Soziales, Friedel Mitzeichnung: Fachbereich Person Datum Ergebnis Scharmann, Zustimmung Oberbürgermeister Michael, 07.04.2025 Oberbürgermeister Amt für Familie, Zustimmung Stubbe, Eleni 04.04.2025 Bildung und Soziales Seite 3 von 4 Sachverhalt: Der Gemeinderat verabschiedete am 20.03.2025 nach Vorberatungen im Sozial- und Kulturausschuss am 27.02.2025 Satzungsänderungen, mit denen die Gebühren für die Kitas und die Grundschulkindbetreuung für die Zeiträume 01.09.2025 bis 31.07.2026 und ab 01.09.2026 in zwei Schritten um 7,5% und 7,3% erhöht wurden. Im Laufe der Beratungen stellten die Fraktionen der FWV und der SPD einen gemeinsamen und die Fraktion der GRÜNEN einen weiteren Antrag, über die nun in der Sitzung des Gemeinderates am 10.04.2025 beraten und entschieden werden soll. Die Anträge mit Begründungen sind als Anlage beigefügt. Antrag FWV und SPD Die Fraktionen beantragen, dass Kinder, die nicht mehr in der Grundschule sind, nicht mehr für die Bewertung der Rabatte berücksichtigt werden sollen, statt wie bisher Kinder bis zum Ende der Kindergeldzeit. Aus Gründen der Gleichbehandlung wären Kinder in Betreuung unabhängig vom Betreuungsort oder -träger einzubeziehen. In und außerhalb der Stadt gibt es (Geschwister-) Kinder in verschiedenen nichtstädtischen Einrichtungen (z.B. kirchliche Kindergärten in Weinstadt, Schulkindbetreuung Clemens-Schule u.a.), in Kitas anderer Kommunen (z.B. Waldorfkindergarten Engelberg, Winterbach) oder in der Tagespflege. In der Begründung zum Antrag verweisen die beiden Fraktionen auf die Stadt Mettmann in NRW. Eine Recherche der Verwaltung in öffentlich zugänglichen Quellen (Satzung: https://www.mettmann.de/ortsrecht/pdf/42.006.pdf und Pressemitteilung Mai 2024 über Änderungen ab Mitte 2025: https://www.mettmann.de/web/?p=40684) zeigt, dass die dortige Gebührenstruktur wie folgt aufgebaut ist: - Derzeit zahlen die Eltern Gebühren für ein Kind, das in Betreuung ist. Das zweite und jedes weitere Kind sind gebührenfrei. - Die Gebührenberechnung erfolgt nach einer Tabelle einkommensabhängig. - Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ist ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei - Ab Sommer 2025 wird aufgrund von Beschlüssen aus 2024 für das zweite und jedes weitere Kind in Betreuung 50% der regulären Gebühr erhoben. Die finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Neuregelung sind aus Zeitgründen im Gesamtüberblick nicht genau bezifferbar, da eine Vergleichsberechnung über das Fachprogramm nicht möglich ist. Es muss manuell ermittelt werden, welche Familien theoretisch betroffen sind. Dies betrifft alle Mehrkindfamilien unabhängig von der Betreuungssituation. Danach müssen die potentiell neuen Gebühren ebenfalls manuell und einzelfallbezogen mit den aktuellen Gebühren verglichen werden. Dabei bleiben Kinder, die nicht in einer städtischen Einrichtung und nicht im Fachprogramm erfasst sind, außer Betracht, da deren Betreuungssituation nicht bekannt ist. Die Stadtverwaltung erhebt die Gebühren für 17 eigene Einrichtungen von 1 bis 5 Gruppen und für drei Einrichtungen anderer Träger von einmal 2 und zweimal 3 Gruppen. Die Verwaltung hat im Rahmen der vorhandenen Ressourcen exemplarisch die konkreten Daten von zwei Häusern für den Monat April 2025 erhoben und mit den sich aus dem Antrag ergebenden Gebühren verglichen. Bei den beiden Einrichtungen handelt es sich um eine eingruppige Einrichtung mit 6 Stunden Betreuungszeit am Tag und ca. 20 Kindern sowie um ein viergruppiges Kinderhaus mit Betreuungszeit von 7 bis 10 Stunden täglich mit ca. 60 Kindern. Es hat sich herausgestellt, Seite 4 von 4 dass sich in der eingruppigen Einrichtung die Gebühren bei Familien mit drei und mehr Kindern teilweise verdreifachen, in einem Fall sogar vervierfachen würden. Betroffen wären die Gebühren für 9 Kinder. Das monatliche Gebührenaufkommen würde um ca. 26 % oder 600 € steigen (von 2.400 auf 3.000 €). In dem betreffenden Kinderhaus würden die Gebührenerhöhungen kindbezogen prozentual weniger deutlich ausfallen und meist im Bereich von 10 bis 15 % liegen, in einem Fall bei einem Spitzenwert bei knapp 50%. Betroffen wären 15 Kinder. Das monatliche Gebührenaufkommen würde um 4% oder 950 € steigen (von 24.050 auf 25.000 €). Auf dieser etwas unscharfen Zahlenbasis könnten sich die Gebührenmehreinnahmen in einer Größenordnung von 185.000 € jährlich bewegen. Von der Beispielrechnung erfasst sind 5 Gruppen mit zusammen 1.550 € Mehreinnahmen, was ca. 310 € je Gruppe und Monat entspricht. Der Gesamtbetrag basiert auf einer Berechnung für die 54 Gruppen (incl. 7 Gruppen anderer Träger), für die die Stadt die Beiträge erhebt x 11 Monate. Nur indirekt über die Zuschüsse bzw. Abmangelbeteiligung haushaltwirksam wären die Einnahmen bei zwei weiteren Trägern (8 Gruppen), welche die städtischen Beitragssätze üblicherweise übernehmen (= ca. 27.000 € p.A.). Zwei Träger mit insgesamt bis zu ca. 25 betreuten Kindern haben sich der städtischen Gebührensystematik nicht angeschlossen. Im Falle einer Änderung der Systematik oder einer Gebührenerhöhung sind auch Vermeidungsstrategien möglich, die nicht kalkulierbar sind. Es könnten Ummeldungen hin zu Betreuungsformen mit geringerem Umfang erfolgen oder im Falle von Geschwisterkindern in der Schule deren Anmeldung für eine Stunde in der Schulkindbetreuung (dort dann Auslöser für weitere Kosten durch höheren Platzbedarf), um einen Vorteil bei der Stufenregelung zu erlangen. Letztlich ist auch unklar, ob und inwieweit die anderen Träger dieser Anpassung folgen würden, die eine deutliche Abkehr von den gemeinsamen Empfehlungen der kirchlichen und kommunalen Spitzenverbände darstellt. Antrag GRÜNE Die Fraktion beantragt, die Stadtverwaltung zu beauftragen, das Thema einkommensabhängige Kita-Gebühren für eine Befassung in der Haushaltsstrukturkommission aufzubereiten. In diesem Bericht sollen praktische Umsetzungsmodelle und der Umsetzungsaufwand der einkommensabhängigen Gebührenerhebung aus anderen Kommunen vorgestellt und die Vor- und Nachteile einer solchen Regelung dargestellt werden. Einkommensabhängige Gebühren werden in verschiedenen Kommunen praktiziert, beispielsweise in einer benachbarten Großen Kreisstadt. Dort ist seit mehreren Jahren ein Kostendeckungsrad von 10 % angestrebt, vgl. ZVW vom 15.11.2019 https://www.zvw.de/lokales/waiblingen/kita-geb%C3%BChren-auf-dem-pr%C3%BCfstand_arid- 30448 (mit Bezahlschranke): seinerzeit erreicht 10,4%, tendenziell sinkend. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand und die Gebührengerechtigkeit lassen sich durch die Festlegung der Berechnungsmodalitäten und der Prüfdichte der Gebühren für ca. 950 Kindergartenkinder im Kindergartenjahr gestalten. Vorhandene Arbeitsschritte, z.B. die Erfassung im Fachprogramm und die Bescheiderstellung fallen nicht weg. Die Verwaltung sieht allerdings keine Möglichkeit die Einkommenssituation der Eltern realistisch einzuschätzen und kann bei einer Umstellung der Satzungsregelungen keine zeitnahe Prüfung bei allen Eltern durchführen. Dies bedeutet je nach Ausgestaltung einer zukünftigen Regelung Risiken für die städtischen Finanzen oder die Finanzen der Eltern, möglicherweise für beide Seiten.

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