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Aktualisierung der Kindergartengebührensatzung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Sinn |
| Datum | 2026-06-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die Verpflegungsentgelte für Frühstück und Mittagessen in den gemeindlichen Kindertagesstätten werden entsprechend der dargestellten Anpassungen zum 01.08.2026 neu festgesetzt.Die Gebühren für die einzelnen Betreuungsmodule werden wie in der Anlage aufgeführt ebenfalls zum 01.08.2026 neu festgesetzt. Die Verwaltung wird mit der Überarbeitung der Betreuungsmodule sowie die damit verbundenen Satzungsänderungen für das Jahr 2027 beauftragt.
Sachverhalt:
Im Rahmen einer durch die Kommunale Beratungsstelle des Hessischen Rechnungshofes durchgeführten Analyse der Haushalts- und Kostenstruktur wurde empfohlen, die Gebühren für die Betreuung in der gemeindlichen Kindertagesstätte sowie die Verpflegungsentgelte anzupassen. Darüber hinaus wurde angeregt, die Personalkosten der Hauswirtschaftskräfte bei der Kalkulation der Verpflegungskosten stärker zu berücksichtigen sowie die derzeitigen Betreuungsmodule grundlegend zu überprüfen.
Die Verwaltung hat die Empfehlungen geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass eine kurzfristige Anpassung der Verpflegungsentgelte sowie der Elternbeiträge möglich ist. Die Überarbeitung der Betreuungsmodule und die damit verbundenen Änderungen der Kindertagesstätten-Satzungen erfordern hingegen eine umfassende konzeptionelle und rechtliche Prüfung.
Aufgrund des hierfür notwendigen Arbeits- und Abstimmungsaufwandes wird die Überarbeitung der Betreuungsmodule einschließlich der erforderlichen Satzungsänderungen für das Jahr 2027 vorgesehen.
Im ersten Schritt sollen daher die Verpflegungsentgelte an die gestiegenen Kosten angepasst werden. Die Kalkulation berücksichtigt neben den gestiegenen Lebensmittelpreisen künftig auch die Personalkosten der in der Hauswirtschaft eingesetzten Mitarbeitenden.
Vorgesehene Anpassungen
Frühstück
Die monatlichen Kosten für das Frühstück werden wie folgt angepasst:
Betreuungsmodul
bisher
neu
Modul 1 und 2
15,00 €
23,00 €
Modul 3 und 4 (ohne Waldgruppe)
20,00 €
31,00 €
Mittagessen
Die Kosten für das Mittagessen werden wie folgt angepasst:
Kinder unter 3 Jahren
bisher
neu
3,90 € pro Mahlzeit
5,00 € pro Mahlzeit
73,40 € pro Monat
104,00 € pro Monat
Kinder über 3 Jahren
bisher
neu
4,30 € pro Mahlzeit
5,40 € pro Mahlzeit
81,00 € pro Monat
104,00 € pro Monat
Neben der Anpassung der Verpflegungsentgelte werden auch die Betreuungsgebühren der Kindertagesstätten entsprechend den Empfehlungen der Kommunalen Beratungsstelle des Hessischen Rechnungshofes angepasst. Die Anpassung der Kita-Gebühren kann der als Anlage beigefügten Gegenüberstellung der derzeit gültigen Gebühren und der vorgeschlagenen Gebühren ab dem 01.08.2026 entnommen werden.
Text aus PDF extrahiert