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Neubau Sparkassengebäude; hier: Prüfung einer Mitnutzung durch die Gemeindeverwaltung; hier: Auswirkungen der verschiedenen Handlungsoptionen Sanierung Rathaus/Anmietung Sparkasse
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Sinn |
| Datum | 2026-06-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung der wirtschaftlichen, organisatorischen und strategischen Auswirkungen eine der beiden Varianten weiter zu verfolgen:
Variante A – Sanierung Rathaus
Die Gemeindevertretung beschießt die Variante A – die grundhafte Sanierung des bestehenden Rathauses – weiter zu verfolgen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die weiteren Planungen einschließlich Kostenfortschreibung, Fördermittelprüfung sowie der Vorbereitung der notwendigen Haushaltsmittel vorzunehmen und der Gemeindevertretung zur gegebenen Zeit zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Oder
Variante B – Anmietung im Sparkassengebäude
Die Gemeindevertretung beschließt die Variante B – die Anmietung von Verwaltungsräumen im geplanten Neubau der Sparkasse – weiter zu verfolgen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt,
die hierzu erforderlichen Gespräche mit der Sparkasse sowie dem Projektentwickler fortzuführen,
die räumlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Anforderungen abschließend zu vereinbaren
sowie der Gemeindevertretung die abschließende Vertragsunterlagen vorzulegen.
Die zunächst vorgesehene Mietdauer soll dabei auf 10 Jahre ausgelegt werden.
Sachverhalt:
Der Gemeindevorstand hat mit Beschluss vom 24.03.2026 (XIX/1081) durch die Verwaltung gegenüber der Sparkasse Dillenburg sowie dem Projektentwickler eine Absichtserklärung zur möglichen Anmietung von Verwaltungsräumen im geplanten Neubau abgegeben.
Darin bringt die Gemeinde Sinn ihre grundsätzliche Bereitschaft zum Ausdruck, die Option einer Anmietung weiter zu prüfen und die Gespräche fortzuführen.
Die Absichtserklärung steht unter dem Vorbehalt eines Beschlusses der Gemeindevertretung und begründet keinerlei rechtliche oder finanzielle Verpflichtung.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Handlungsoptionen (Sanierung des bestehenden Rathauses oder Anmietung von Flächen im geplanten Sparkassengebäude) zu ermitteln und der Gemeindevertretung eine Entscheidungsgrundlage vorzulegen.
Das Rathaus der Gemeinde Sinn wurde im Jahr 1954 ursprünglich als freistehendes Einfamilienhaus errichtet und später zur Nutzung als Verwaltungsgebäude umfunktioniert. Im Jahr 1962 wurde ein Sitzungssaal angebaut. Die derzeitige Nutzfläche beträgt ca. 1.100 m².
Das Gebäude weist neben der nicht gegebenen Barrierefreiheit in den oberen Stockwerken in Zukunft weitere mögliche bauliche, technische und funktionale Defizite auf. Sanierungsbedarfe sind in folgenden Bereichen erwartbar:
Erneuerung der Heizungsanlage (derzeit Gaskessel),
Vollständige Erneuerung der Elektroinstallation,
energetische Sanierung des Daches,
Anpassung der Raumaufteilung aufgrund teilweise überdimensionierter Büroräume,
Fassaden- und Fenstersanierung zum wirtschaftlichen Betrieb,
Verbesserung der Barrierefreiheit,
Modernisierung der IT-Infrastruktur.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass sich durch die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung künftig ein reduzierter Flächenbedarf ergeben kann, insbesondere durch den Wegfall von Aktenarchiven.
Die geschätzten Sanierungskosten für das bestehende Rathaus belaufen sich derzeit auf ca. 3 Mio. €. Die Grundlage der aktuellen Schätzung begründet sich auf einer Kostenschätzung eines Architekten aus 2019.
Aktuell liegen keine zwingenden Sanierungsthemen im Rathaus vor. Aufgrund in Zukunft steigender Anforderungen an Energieeffizienz, Barrierefreiheit, technische Infrastruktur usw. ist von notwendigen zukünftigen Sanierungsmaßnahmen auszugehen.
Parallel hierzu besteht die Möglichkeit, Verwaltungsflächen im geplanten Neubau der Sparkasse anzumieten. Nach derzeitigen Überlegungen könnten dort ca. 650 m² Verwaltungsfläche zur Verfügung gestellt werden. Die Mietdauer soll zunächst auf 10 Jahre begrenzt werden, da derzeit nicht absehbar ist, ob künftig strukturelle Veränderungen im Rahmen interkommunaler Kooperationen oder Zusammenschlüsse erfolgen.
Die kalkulierte Miethöhe liegt derzeit — vorbehaltlich weiterer Abstimmungen — zwischen ca. 16,67 €/m² und 20,83 €/m² inklusive Bau-Nebenkosten und Umsatzsteuer. Eine verbindliche Mietkalkulation liegt derzeit noch nicht vor.
Eine Kooperation mit der Sparkasse könnte Synergieeffekte schaffen und eine moderne, barrierefreie sowie energieeffiziente Verwaltungsunterbringung ermöglichen. In Folge einer Anmietung könnte das Rathaus verkauft werden. Dabei beträgt der aktuelle Buchwert vom Gebäude 323.373,19 Euro
Um die Handlungsoptionen wirtschaftlich bewerten zu können, wurde mit einer Vergleichssystematik eine Betrachtung in 3 Ebenen durchgeführt (Die Berechnungen enthalten keine Preissteigerungen!):
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Text aus PDF extrahiert