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Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2026

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSinn
Datum2026-06-16
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Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand stimmt dem vorliegenden Haushaltssicherungskonzept im Rahmen Haushaltsplanes 2026 zu. Das Haushaltssicherungskonzept wird zur Beratung und Beschlussfassung an die Gemeindevertretung überwiesen. Die Gemeindevertretung überweist das vorliegende Haushaltssicherungskonzept im Rahmen Haushaltsplanes 2026 zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Organisation. Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Organisation stimmt der vorgelegten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes im Rahmen Haushaltsplanes 2026 zu und empfiehlt der Gemeindevertretung dieses zu beschließen. Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes im Rahmen Haushaltsplanes 2026. Sachverhalt: Sofern im Haushaltsjahr die Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und Finanzhaushaltes in der Planung nicht eingehalten werden, so ist gemäß § 92 a HGO ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, welches von der Gemeindevertretung zu beschließen und mit dem Haushalt der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist. Im Haushaltssicherungskonzept sind verbindliche Festlegungen über Konsolidierungsmaßnahmen zu treffen. Es ist der Zeitraum anzugeben, in dem der Haushaltsausgleich in der Planung schnellstmöglichst erreicht werden kann. Der Ergebnishaushalt kann unter Inanspruchnahme der Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses (ordentliche Rücklage) bzw. aus bis zum 31.12.2024 entstandenen Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses (außerordentlichen Rücklage) nicht ausgeglichen werden. Außerdem ist ein Ausgleich des Finanzhaushaltes nicht möglich. Ausreichend ungebundene Liquidität steht ebenfalls nicht zur Verfügung. Ende 2029 wird ein negativer Zahlungsmittelbestand in Höhe von 5.945.738 € erwartet. Da die Pflicht zum Haushaltsausgleich nicht erfüllt werden kann, stellt die Gemeinde Sinn auch für das Haushaltsjahr 2026 ein Haushaltssicherungskonzept auf.

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