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Entwurf des Investitionsprogramms zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 sowie den Planungszeitraum bis zum Jahr 2029

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSinn
Datum2026-06-16
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Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand stimmt dem vorliegenden Entwurf des Investitionsprogrammes als Grundlage für die Aufstellung des Ergebnis- und Finanzplanes zu. Der Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Gemeindevertretung überweist den Entwurf des Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum 2025 - 2029 zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Organisation. Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Organisation stimmt dem Entwurf des Investitionsprogrammes für den Planungszeitraum 2025 - 2029 zu und empfiehlt der Gemeindevertretung dieses zu beschließen. Die Gemeindevertretung beschließt das Investitionsprogramm der Gemeinde Sinn für den Planungszeitraum 2025 - 2029. Sachverhalt: Gem. der §§ 66 und 101 HGO hat der Gemeindevorstand als Grundlage für die Ergebnis- und Finanzplanung den Entwurf eines Investitionsprogrammes aufzustellen. Auf der Grundlage dieses Entwurfes wird der Ergebnis- und Finanzplan für den gleichen Planungszeitraum aufgestellt. Im Ergebnis- und Finanzplan sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Aufwendungen sowie der Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen. Im Entwurf des Haushaltsplanes 2026 mit seinen Anlagen sind das Investitionsprogramm sowie die mittelfristige Finanzplanung enthalten.

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