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Prüfung und Vorbereitung der Bündelung gemeindlicher Dienstleistungen in einer kommunalen Servicegesellschaft

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSchönefeld
Datum2026-06-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beauftragt den Hauptverwaltungsbeamten die Gründung einer kommunalen Servicegesellschaft zur gebündelten Erbringung gemeindlicher Dienstleistungen vorzubereiten und hierzu eine Machbarkeitsprüfung mit fachkundiger externer Begleitung durchführen zu lassen. Die Prüfung umfasst insbesondere die Aufgabenbereiche kommunales Facility Management einschließlich Bauhof- und Hausmeisterdiensten, die Versorgung der Kindertagesstätten und Schulen mit Mittagessen sowie den Betrieb der Schwimmhalle Schönefelder Welle und den Betrieb von PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden. Die geeignete Rechts- und Organisationsform (u. a. GmbH in kommunaler Trägerschaft, Eigenbetrieb oder andere geeignete Form) bleibt offen und ist Gegenstand der Prüfung. Die Aufgaben-, Gewährleistungs- und Steuerungsverantwortung der Gemeinde ist in jeder Variante zu wahren. Die Prüfung hat insbesondere zu betrachten: Vor- und Nachteile gegenüber der bestehenden Struktur, Chancen und Opportunitäten (u. a. Effizienz, Steuerbarkeit, lokale Wertschöpfung, Personalgewinnung), Kosten und Wirtschaftlichkeit, die geeignete Rechts- und Organisationsform. Das Ergebnis ist innerhalb von zwölf Monaten dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Feuerwehr (oder einem anderen von der Gemeindevertretung als geeignet bestimmten Ausschuss) zu präsentieren. Auf dieser Grundlage entscheidet die Gemeindevertretung über die tatsächliche Gründung sowie über Rechtsform und Ausgestaltung. Über den Sachstand ist regelmäßig unaufgefordert zu berichten.

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