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Beschluss über die Prüfung zur Einführung eines kostenfreien oder preisreduzierten Stadtbusverkehrs in Schleswig (Antrag der SPD-Fraktion vom 20.05.2026)
Angenommen3 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schleswig |
| Datum | 2026-08-26 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt, die Verwaltung Schleswig beauftragt zu beauftragen, gemeinsam mit dem ÖPNV-Betrieb drei Modelle für kostenlosen oder stark vergünstigten Stadtbusverkehr zu prüfen: kostenlos in der Innenstadt, kostenlos stadtgebietweit oder 1 Euro pro Fahrt. Die Prüfung soll Finanzierung, Fahrgastpotenziale, Wirtschaftsförderung und Auswirkungen auf die Parksituation analysieren. Die Ergebnisse sollen als Entscheidungsgrundlage dem Ausschuss vorgelegt werden. Ziele sind Wirtschaftsförderung, Verkehrsentlastung, soziale Entlastung und höhere ÖPNV-Effizienz.
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Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Verwaltung der Stadt Schleswig zu beauftragen, gemeinsam mit dem ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg eine Gegenüberstellung verschiedener Modelle für einen kostenfreien bzw. stark vergünstigten ÖPNV im Stadtgebiet zu erstellen. Hierbei sind folgende drei Varianten vergleichend hinsichtlich ihrer Finanzierung sowie ihrer Vor- und Nachteile in Bezug auf Fahrgastpotenziale, Wirtschaftsförderungseffekte und Auswirkungen auf die Parksituation im Bereich der Innenstadt zu prüfen:
Variante 1: Einführung eines 0 €-Tickets für die Innenstadt (Zonierung etwa kreisförmig zwischen Schleihallenparkplatz, Stadtfeld und Stadthafen).
Variante 2: Einführung eines 0 €-Tickets für das gesamte Stadtgebiet (Abdeckung aller Schleswiger Stadtteile).
Variante 3: Einführung eines 1 €-Tickets pro Fahrt für das gesamte Stadtgebiet.
Die Ergebnisse sind dem Ausschuss zeitnah als Entscheidungsgrundlage vorzulegen
Sachverhalt:
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Abs 1b) der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss Beschlüsse über die Beteiligung der bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen für die Ratsversammlung vor.
Die Zuständigkeit des Finanzausschusses ergibt sich aus § 3 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung.
Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein.
2. Begründung des Beschlussvorschlages
Die Attraktivierung des Stadtbusverkehrs verfolgt mehrere strategische Ziele für Schleswig:
Wirtschaftsförderung: Durch die verbesserte Erreichbarkeit der Ladenstraße und der Innenstadt wird die Frequenz im lokalen Einzelhandel und in der Gastronomie gesteigert. Gerade während der langjährigen Sanierungsarbeiten im Innenstadtbereich ist eine bessere Erreichbarkeit der Innenstadt mit den ansässigen Betrieben über die öffentlichen Verkehrsmittel notwendig.
Verkehrsentlastung: Ein Umstieg vom Pkw auf den Bus senkt die Emissionsbelastung (Lärm/CO₂), was unmittelbar den Klimazielen der Stadt zuträglich ist. Außerdem wird der Parkdruck im Zentrum reduziert. Dieses ist gerade nach Abriss des alten Parkhauses bis zur Inbetriebnahme des neuen Parkhauses für den Einzelhandel und andere Wirtschaftsbetriebe in der Innenstadt wichtig.
Soziale Entlastung: In finanziell angespannten Zeiten stellt ein kostenreduzierter ÖPNV eine direkte finanzielle Entlastung der Bürgerinnen und Bürger dar und sichert die Teilhabe am öffentlichen Leben unabhängig vom Einkommen.
Effizienz: Durch eine höhere Auslastung der bestehenden Linien wird der ÖPNV insgesamt wirtschaftlicher und ökologisch sinnvoller betrieben.
9. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind durch den Prüfauftrag zu ermitteln.
Die Begründung wird bei Bedarf mündlich ergänzt.
Für die SPD-Fraktion:
Lukas Koch Henrik Vogt
Text aus PDF extrahiert