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1. Änderung der Vergnügungssteuersatzung – Erhöhung auf 25 Prozent
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lathen |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 21.07.2015 hat der Rat der Gemeinde Lathen die Neufestsetzung der Vergnügungssteuer mit Wirkung zum 01.08.2015 beschlossen.
Wesentlicher Inhalt dieser Neufassung war neben einigen Aktualisierungen insbesondere die Festsetzung des Steuersatzes für Spielgeräte in Spielhallen mit Gewinnmöglichkeit auf 18 %, bzw. 15 % bei der Aufstellung an anderen Orten.
Die Höhe des Steuersatzes ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen und auch von rechtlichen Auseinandersetzungen in vielen Kommunen auch in unserer unmittelbaren Nachbarschaft. Es ist bekannt, dass mehrere Kommunen im Emsland ihre Sätze zuletzt erhöht haben oder dies ganz aktuell planen.
Der Steuersatz darf durch seine Höhe keine „erdrosselnde Wirkung“ haben und das Aufstellen von Spielgeräten (-automaten) wirtschaftlich unmöglich machen. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat mit Urteil vom 24.01.2023 den Normenkontrollantrag eines Spielgeräteaufstellers gegen die Änderungsatzung einer Kommune, welche eine Erhöhung des Steuersatzes für Spielgeräte für Gewinnmöglichkeit von 14 % auf 25 % beinhaltete, als unbegründet zurückgewiesen. In diesem Verfahren wurde u. a. festgestellt, dass eine Erhöhung des Steuersatzes auf 25 % nicht gegen die durch Artikel 12 Abs. 1 Grundgesetz gewährleistete Berufsfreiheit der Spielhallenbetreiber und sonstigen gewerblichen Spielgeräteaufsteller verstößt.
Die Stadt Papenburg, Stadt Lingen, Stadt Werlte, Stadt Haselünne und Gemeinde Dörpen haben ihre Vergnügungssteuersatzungen bereits der neuen obergerichtlichen Rechtsprechung angepasst und die Steuersätze für Spielgeräte auf 25 % erhöht. Weitere Kommunen im Landkreis Emsland beraten derzeit über eine Erhöhung des Steuersatzes.
Eine Abstimmung unter den Kommunen im nördlichen Emsland hat ergeben, dass sich fast alle Gemeinden, die eine Spielgerätesteuer erheben, mit dem Thema einer Erhöhung des Steuersatzes beschäftigen. Überwiegend planen die Verwaltungen ihren Räten eine Erhöhung auf 25 % vorzuschlagen.
Der Gemeinderat hat zu entscheiden, ob weiterhin bei der Vergnügungssteuer zwischen Spielhallen und anderen Orten differenziert werden soll. Aktuell werden Spielhallen mit 18 % versteuert und andere Orte (beispielsweise Restaurants und Imbisse) mit 15 %. Die umliegenden Kommunen differenzieren hier nicht.
Weiterhin ist festzulegen zu wann die Erhöhung umgesetzt werden soll.
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.
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