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Haushaltsplan 2026 - St. Vitus Kindergarten Lathen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lathen |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Der Katholische Kindergarten St. Vitus in Lathen wurde bislang von der örtlichen Kirchengemeinde St. Vitus als Trägerin geführt. Mit Wirkung zum 01.01.2026 ist die Trägerschaft auf den neu gegründeten Katholischen Kirchengemeindeverband Kindertagesstätten Dörpen/Lathen übergegangen.
Vor diesem Hintergrund erfolgt die Haushaltsplanung für das Jahr 2026 erstmalig auf Grundlage des zwischen den beteiligten Gemeinden (Fresenburg, Lathen, Renkenberge) und dem Kirchengemeindeverband abgestimmten neuen Finanzierungsvertrages, dessen wesentliche Inhalte bereits in den politischen Gremien beraten wurden.
Der Finanzierungsvertrag regelt hierzu insbesondere:
Die Verpflichtung des Trägers zur Aufstellung eines jährlichen Haushaltsplanes für die jeweilige Einrichtung,
Die Vorlage dieses Haushaltsplanes bei den beteiligten Gemeinden zur Abstimmung.
Die formale Anerkennung des Haushaltsplanes durch Beschlussfassung der jeweiligen Gremien.
Zur Vorbereitung des Haushaltsplanes wurde – ebenfalls entsprechend der vertraglichen Regelungen – die Arbeitsgruppe Kindertagesstätten einberufen. Dieser gehören an:
die Geschäftsführerin des Kirchengemeindeverbandes (Frau Ina Helmer) sowie eine weitere benannte Vertretung (Herr Christian Griep-Raming),
die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden sowie jeweils ein weiteres Ratsmitglied,
eine Vertreterin der Geschäftsstelle (zuständige Rendantin Frau Christiane Dreesmann),
die Leitung der Kindertagesstätte (Frau Gabi Connemann).
Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist die fachliche Vorbereitung, Beratung und Abstimmung des Haushaltsplanes. Diese Beratungen wurden zwischenzeitlich durchgeführt; der daraus hervorgegangene Haushaltsplan wird dem Gemeinderat nunmehr zur Entscheidung vorgelegt.
Eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Praxis betrifft die Verteilung des entstehenden Defizites: Bis einschließlich 2025 erfolgte die Aufteilung nach einem festgelegten Schlüssel zwischen den beteiligten Gemeinden. Ab dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt die Verteilung des Defizites verursachungsgerecht nach tatsächlich betreuten Kindern (Spitzabrechnung) aus den jeweiligen Gemeinden.
Die sich daraus ergebende konkrete Kostenverteilung ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
Verrechnet wurde in diesem Zusammenhang zudem der Überschuss aus der Jahresrechnung 2025. Die maßgeblichen Jahresabschlusszahlen ergeben sich ebenfalls aus der beigefügten Anlage.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
Der vorgelegte Haushaltsplan 2026 für den Katholischen Kindergarten St. Vitus wird in der vorliegenden Fassung anerkannt.
Die Gemeinde Lathen verpflichtet sich, den sich aus der beigefügten Berechnung ergebenden anteiligen Defizitzuschuss entsprechend den Regelungen des Finanzierungsvertrages zu übernehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen und die entsprechende schriftliche Bestätigung gegenüber dem Träger abzugeben.
Text aus PDF extrahiert