Startseite › Samtgemeinde Lathen › Antrag

Änderung der Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften im Landkreis Emsland

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Lathen
Datum2026-06-25
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleVollständige Sitzung ansehen →

Extrahierter Text

Sachverhalt: In der Vergangenheit hat sich die Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lathen stets an den Regelungen des Landkreises Emsland orientiert. Eine eigenständige kommunale Förderrichtlinie wurde nicht erlassen; vielmehr erfolgte die Förderung in analoger Anwendung der jeweils gültigen kreisweiten Richtlinie. Der Landkreis Emsland hat seine Förderrichtlinie jüngst angepasst und in einzelnen Punkten inhaltlich erweitert. Ziel der Änderungen ist insbesondere eine stärkere finanzielle Unterstützung der Jugendarbeit vor dem Hintergrund gestiegener Kosten sowie die Förderung von Mobilität und internationalen Begegnungen. Konkret ergeben sich folgende Änderungen: Der Zuschuss für internationale Begegnungen im Ausland wurde von 3,50 € auf 5,00 € pro Fördertag und Teilnehmenden erhöht; der Zuschuss für Begegnungen im Inland von 1,75 € auf 2,50 €. Damit erfolgt eine Angleichung an die Fördersätze für Jugendwanderungen, -fahrten und -lager. Internationale Begegnungen eröffnen jungen Menschen vielfältige Lern- und Gemeinschaftserfahrungen, fördern interkulturelle Offenheit und stärken soziale Kompetenzen. Während und nach der Corona-Pandemie ist die Anzahl der eingereichten Förderanträge für internationale Begegnungen zurückgegangen. Eine Erhöhung der Förderung, die das letzte Mal im Jahr 2017 angehoben wurde, könnte zur Wiederbelebung entsprechender Maßnahmen anspornen. Darüber hinaus ist ein bedarfsgerechtes Fördermodell zur Unterstützung bei den Busfahrtkosten von Jugendwanderungen, -fahrten und -lagern sowie internationalen Begegnungen entwickelt worden. Der Fördersatz beträgt nunmehr 1,30 € je gefahrenem Kilometer und Bus für die Hin- und Rückfahrt zur Freizeit- bzw. Begegnungsstätte bei Jugendfreizeiten sowie internationalen Begegnungen. Die maximal geförderte Wegstrecke beträgt 1.000 km je Bus (Hin- und Rückfahrt zusammengezählt). Die Nutzung eines oder mehrerer Busse sowie die gefahrenen Kilometer sind durch Beleg des Busunternehmens nachzuweisen. Seit dem 01.01.2013 wenden alle Mitgliedsgemeinden im Bereich der Samtgemeinde Lathen die genannte Richtlinie für die Gewährung der gemeindlichen Zuschüsse analog an. Es sollte daher auch weiterhin eine analoge Anwendung dieser Richtlinie erfolgen. Die aktualisierte Förderrichtlinie des Landkreises Emsland ist als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Übernahme der vom Kreistag des Landkreises Emsland beschlossenen Änderungen der Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften rückwirkend zum 01.01.2026 in analoger Anwendung wird zugestimmt. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden bereitgestellt.

Text aus PDF extrahiert