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Bebauungsplan Nr. 13 "Sonderbauflächen zur Regelung von Tierhaltungsanlagen", 2. Änderung, nebst örtlichen Bauvorschriften I. Beschluss über Anregungen und Bedenken II. Satzungsbeschluss

Angenommen
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Lathen
Datum2026-06-01
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Oberlangen hat in seiner Sitzung am 05.11.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 „Sonderbauflächen zur Regelung von Tierhaltungsanlagen“ nebst örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 14.05.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht. Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Entsprechend der Bekanntmachung vom 14.05.2025 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Veröffentlichung im Internet und zusätzlich durch eine öffentliche Auslegung in der Zeit vom 22.05.2025 bis einschließlich 26.06.2025. Mit Schreiben vom 14.05.2025 wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 26.06.2025 gebeten. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht, welche grundsätzlich die Planung in Frage stellen. Die vorgebrachten Anregungen sind in die weitere Planbearbeitung eingeflossen, wobei sich die grundliegenden Planinhalte nicht geändert haben. Nach dem Auslegungsbeschluss des Rates vom 02.09.2025 wurde der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 „Sonderbauflächen zur Regelung von Tierhaltungsanlagen“ nebst örtlichen Bauvorschriften, der Begründungsentwurf mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen gemäß Bekanntmachung vom 05.11.2025 in der Zeit vom 13.11.2025 bis einschließlich 15.12.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht. Zusätzlich erfolgte die öffentliche Auslegung gemäß Bekanntmachung vom 05.11.2025 in der Zeit vom 13.11.2025 bis einschließlich 15.12.2025. Ebenso erfolgte mit Schreiben vom 06.11.2025 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis zum 15.12.2025. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB wurden bezüglich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 „Sonderbauflächen zur Regelung von Tierhaltungsanlagen“ nebst örtlichen Bauvorschriften keine Anregungen und Bedenken vorgetragen. Daher ist keine Abwägung erforderlich. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden beiliegende Anregungen und Bedenken in den Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 01) und § 4 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 02) vorgetragen. Der Gemeinderat hat über die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB abzuwägen, zu entscheiden und die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 „Sonderbauflächen zur Regelung von Tierhaltungsanlagen“ (siehe Anlage 03) und die Begründung mit Umweltbericht nebst Anlagen (siehe Anlagen 04 bis 06) als Satzung zu beschließen. Beschlussvorschlag: Zu I.: Die Regelungen zu den vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB werden beschlossen. Zu II.: Der Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 13 „Sonderbauflächen zur Regelung von Tierhaltungsanlagen“, 2. Änderung, nebst örtlichen Bauvorschriften wird gefasst. Dieser Beschluss beinhaltet den Bebauungsplan mit der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht nebst Anlagen.

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