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Bebauungsplan Nr. 21 "Erweiterung Nesken Grund" nebst örtlichen Bauvorschriften I. Auslegungsbeschluss
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Lathen |
| Datum | 2026-06-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Oberlangen hat in seiner Sitzung am 28.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Erweiterung Nesken Grund“ nebst örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 02.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekanntgemacht.
Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Entsprechend der Bekanntmachung vom 02.12.2025 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich durch die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 10.12.2025 bis einschließlich 20.01.2026. Im Zuge dessen wurden keine Bedenken und Anregungen vorgetragen.
Mit Schreiben vom 02.12.2025 wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Planungsabsicht unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 20.01.2026 gebeten. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht, welche grundsätzlich die Planung in Frage stellen. Die vorgebrachten Anregungen sind in die weitere Planbearbeitung eingeflossen, wobei sich die grundliegenden Planinhalte nicht geändert haben (siehe Anlage 04).
Nach Abschluss des frühzeitigen Verfahrens ist der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 „Erweiterung Nesken Grund“ nebst örtlichen Bauvorschriften gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung im Gemeindebüro der Gemeinde Oberlangen und im Rathaus der Samtgemeinde Lathen (siehe Anlagen 01 bis 05). Gleichzeitig hat die Gemeinde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf einzuholen.
Beschlussvorschlag:
Zu I.:
Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 „Erweiterung Nesken Grund“ nebst örtlichen Bauvorschriften, den Begründungsentwurf mit Umweltbericht nebst Anlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet ist die öffentliche Auslegung der vorgenannten Entwurfsunterlagen im Gemeindebüro der Gemeinde Oberlangen und im Rathaus der Samtgemeinde Lathen durchzuführen. Gleichzeitig soll die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.
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