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Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einrichtung von Schulstraßen oder Schulzonen zur Erhöhung der Schulwegesicherheit in Waldshut-Tiengen

Angenommen18 Ja · 3 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeWaldshut-Tiengen
Datum2026-06-22
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Dokument

Extrahierter Text

Vorlage: 2026/087 Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 22.06.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Fachamt: Rechts- und Ordnungsamt Beteiligte Ämter: Verfasser: Albrecht, Ralph TOP: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einrichtung von Schulstraßen oder Schulzonen zur Erhöhung der Schulwegesicherheit in Waldshut-Tiengen Beschlussantrag: Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits laufende standortbezogene Bearbeitung zur Verbesserung sicherer Schulwege fortzusetzen. Dabei stehen insbesondere die Umsetzung der aktuellen Erlasslage „Aktion Sicherer Schulweg“, die Schulwegplanung an weiterführenden Schulen, die Prüfung hochfrequentierter Schulwege sowie konkrete örtliche Fragestellungen an einzelnen Schulstandorten im Vordergrund. Eine gesonderte gesamtstädtische Konzeption ausschließlich zur Prüfung oder Einführung von Schulstraßen oder Schulzonen wird hingegen nicht beauftragt. Finanzierung: Finanzielle Auswirkungen auf den Haushaltsplan: ☐Ja ☒Nein Sachverhalt: Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 23.03.2026 beantragt, die EinrichtungvonSchulstraßenoderSchulzonenzurErhöhungderSchulwegesicherheitinWaldshut- Tiengen zu prüfen. Der Antrag umfasst im Wesentlichen einen Prüfauftrag an die Verwaltung, an welchen Schulstandorten Schulstraßen oder Schulzonen möglich und sinnvoll sein könnten. Weiter soll ein Konzept mit konkreten Vorschlägen für mindestens einen Pilotstandort vorgelegt werden. Als StandortemitbesonderemHandlungsbedarfwerdendieGrund-undWerkrealschuleGurtweilsowie das Schulzentrum Tiengen benannt. Darüber hinaus sollen Eltern, Schulen, Anwohnerinnen und AnwohnersowielokaleInitiativenfrühzeitigeingebundenunddieBeratungdurchMOVERS genutzt werden. Die mit dem Antrag verfolgte Zielsetzung, die Schulwegesicherheit zu verbessern und Hol- und Bringverkehre im unmittelbaren Schulumfeld kritisch zu betrachten, ist fachlich nachvollziehbar. Sichere Schulwege und sichere Schulradwege sind ein dauerhaftes Anliegen der Stadtverwaltung und werden im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten bereits bearbeitet. Gleichzeitig ist die konkrete Reichweite des Antrags einzuordnen. Der Antrag ist nicht auf einen abgegrenzten Straßenabschnitt oder eine konkrete Einzelmaßnahme beschränkt, sondern betrifft dem Grunde nach die Schulstandorte im gesamten Stadtgebiet, vgl. Anlage 1. Damit wäre eine umfassende Bestandsaufnahme, Bewertung, Priorisierung, Abstimmung, Beteiligung, Fördermittelprüfung und gegebenenfalls Pilotentwicklung verbunden. Einordnung in das übergeordnete Themenfeld sicherer Schulwege Das Thema Schulstraßen und Schulzonen ist in das übergeordnete Aufgabenfeld sicherer Schulwege einzuordnen. Die Einrichtung einer Schulstraße oder Schulzone ist nicht Selbstzweck und auch nicht das zentrale Regelinstrument zur Schulwegsicherung. Sie ist vielmehr eines von mehreren möglichen Elementen, um Schulwege sicherer zu gestalten, Hol- und Bringverkehre zu ordnen und eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Der Erlass „Aktion Sicherer Schulweg“ (Anlage 4) der baden-württembergischen Ministerien zielt daraufab,SchulwegeinsgesamtsichererzugestaltenundKindersowieJugendlichezumotivieren, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Schulwegplanung, Mobilitätserziehung, Information, Prävention und der strukturierten Zusammenarbeit zwischen Schulen, Kommunen, Straßenverkehrsbehörden, Polizei und weiteren Beteiligten. Nach der aktuellen Erlasslage sind Schulwegpläne nicht mehr nur im Bereich der Grundschulen relevant.WährendbisherinsbesonderefürGrundschulenSchulwegempfehlungenzurVerfügungzu stellen waren (…und wurden), sind nun auch weiterführende Schulen verpflichtend in den Blick zu nehmen. Dort sind insbesondere Geh- und Radschulwegpläne zu erstellen bzw. fortzuschreiben. Das Land stellt hierfür den digitalen Schulwegplaner zur Verfügung. Die Verwaltung legt ihren Schwerpunkt daher zunächst auf die Umsetzung dieser breiteren Schulwegplanung. Dies betrifft insbesondere die Abstimmung mit den Schulstandorten, die BewertungvonSchulwegen,dieBetrachtungvonRadschulwegensowiedieIdentifikationkonkreter örtlicher Konfliktstellen. Die Straßenverkehrsbehörde unterstützt diesen Prozess im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Ein weiteres aktuelles Handlungsfeld betrifft sogenannte hochfrequentierte Schulwege. Auch insoweit hat sich die Erlasslage weiterentwickelt. Dies kann zusätzliche straßenverkehrsrechtliche Handlungsmöglichkeiten eröffnen, insbesondere im Zusammenhang mit der Anordnung weiterer Tempo-30-Bereiche.AuchdieseFragestellungensindstandortbezogenzuprüfenundwerdendurch die Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten bearbeitet. Schulstraßen und Schulzonen bleiben demgegenüber ein mögliches, aber nicht vorrangig schematischeinzusetzendesTeilinstrument.Obsiegeeignet,erforderlichundverhältnismäßigsind, hängt von der konkreten örtlichen Situation ab. Rechtlicher und fachlicher Rahmen von Schulstraßen und Schulzonen Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat im August 2025 Hinweise zur straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Umsetzung von Schulstraßen und Schulzonen veröffentlicht,Anlage2.DanachkönnenSchulstraßenundSchulzonengeeigneteInstrumentesein, um die Verkehrssicherheit im Umfeld von Schulen zu erhöhen. Schulstraßen sind zeitlich begrenzte Sperrungen von Straßenabschnitten im unmittelbaren Schulumfeld, typischerweise zu Schulbeginn und gegebenenfalls zu Schulende. Schulzonen sind demgegenüber dauerhaft für den Kfz-Verkehr gesperrte Bereiche und setzen regelmäßig eine weitergehende konzeptionelle und bauliche Betrachtung voraus. Der Erlass des Landes zu Schulstraßen und Schulzonen erleichtert die rechtliche Einordnung, ersetzt aber nicht die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Für jeden Standort sind die konkreten örtlichen Gegebenheiten zu bewerten. Hierzu zählen insbesondere:  die tatsächliche Verkehrs- und Gefahrenlage,  die Schulwegebeziehungen,  der Hol- und Bringverkehr,  die Park- und Haltesituation,  die Erschließung der Grundstücke,  Belange von Anwohnerinnen und Anwohnern,  ÖPNV, Lieferverkehr und Rettungswege,  mögliche Verkehrsverlagerungen,  Kontrollierbarkeit und Vollzug,  Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft der jeweiligen Schulgemeinschaft. Schulstraßen und Schulzonen sind daher keine standardisierten Maßnahmen, die ohne vertiefte örtliche Prüfung auf mehrere Standorte übertragen werden können. Auch bei erleichterten rechtlichen Rahmenbedingungen bleibt eine belastbare standortbezogene Bewertung erforderlich. Einordnung der MOVERS-Unterstützung Die Verwaltung hat die Servicestelle MOVERS – Aktiv zur Schule kontaktiert und um Einschätzung zu Fördermöglichkeiten, Erfahrungswerten, Fachbüros, Kostenrahmen und Unterstützungsangeboten gebeten. MOVERS hat auf Fördermöglichkeiten, den Leitfaden „Schulstraßen und Schulzonen in Baden- Württemberg erfolgreich umsetzen“ (Anlage 3) sowie auf Erfahrungen anderer Kommunen hingewiesen. Genannt wurden unter anderem Tiengen bei Freiburg, Kirchheim unter Teck und Ulm als Kommunen mit entsprechenden Erfahrungen oder laufenden Pilotprojekten. Die Einbindung von MOVERS ist fachlich sinnvoll, aber kein Allheilmittel. MOVERS kann beraten, strukturieren, Beispiele aufzeigen und bei Konzeptions- oder Kommunikationsfragen unterstützen. Die konkrete rechtliche, tatsächliche und organisatorische Bewertung vor Ort bleibt jedoch Aufgabe der zuständigen Stellen und muss für jeden Standort separat erfolgen. AucheinedurchMOVERSoderexterneFachbürosunterstützteKonzeptionwürdenichtautomatisch zu unmittelbar umsetzbaren Maßnahmen führen. Eine solche Konzeption müsste anschließend wiederum auf die konkreten örtlichen Gegebenheiten jedes einzelnen Schulstandorts übertragen und dort rechtlich, verkehrlich, organisatorisch und kommunikativ geprüft werden. Dies ist insbesondere für die Erwartungssteuerung von Bedeutung. Eine gesamtstädtische Konzeption kann fachliche Grundlagen liefern. Sie ersetzt jedoch weder die Einzelfallprüfung noch die erforderlichen Kapazitäten für Umsetzung, Beteiligung, Anordnung, Kontrolle und Nachsteuerung. Zuständigkeiten und bisherige Praxis Die Verbesserung der Schulwegesicherheit ist keine neue Aufgabe. Die Straßenverkehrsbehörde unterstützt Schulen und weitere Beteiligte bereits bislang bei konkreten örtlichen Fragestellungen. Dies betrifft insbesondere Verkehrsschauen, Beschilderungsfragen, Markierungen, Halteverbote, Querungsstellen, Radverkehrsfragen, Tempo-30-Prüfungen sowie die Abstimmung mit Polizei, Schule und weiteren Fachstellen. Dabeiistzudifferenzieren:DieInformationübersichereSchulwegeundSchulradwegesowiederen KommunikationgegenüberSchülerinnen,SchülernundElternistwesentlichimschulischenKontext zu verankern. Die Straßenverkehrsbehörde unterstützt hierbei im Rahmen ihrer Zuständigkeit, insbesondere soweit straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen oder verkehrliche Bewertungen betroffen sind. Diese Unterstützung ist in der Vergangenheit erfolgt, wird aktuell praktiziert und wird auch künftig fortgesetzt. Sie erfolgt jedoch anlass- und standortbezogen. Genau dieser Ansatz ist aus Sicht der Verwaltung sachgerecht, weil sich die Schulstandorte in Waldshut-Tiengen hinsichtlich Verkehrsführung, Topografie, Schulwegebeziehungen, Parkdruck, ÖPNV-Anbindung, Anliegerstruktur und Erschließungsfunktion erheblich unterscheiden. Bereits eingeleitete Maßnahmen Die Verwaltung steht mit den Schulstandorten zur Umsetzung der aktuellen Erlasslage im Bereich sichererSchulwegeinKontakt.EinbesondererSchwerpunktliegtdabeiaufderSchulwegplanungan weiterführenden Schulen sowie auf der Betrachtung hochfrequentierter Schulwege. Die Grund- und Werkrealschule Gurtweil wurde in das Format Park.Raum.Dialog. aufgenommen. DiesesDialogformatistebenfallsbeiderNVBWangesiedeltundsolldieMöglichkeitbieten,denHol- und Bringverkehr im Umfeld des Schulstandorts strukturiert zu thematisieren. DarüberhinausbefindetsichderSchulstandortinderTiengenerSüdstadtaktuellinBearbeitung.Die Bearbeitung erfolgt unter Einbindung von Frau Bär als Radbeauftragter des Klettgau-Gymnasiums. Unabhängig davon hat die Straßenverkehrsbehörde die Schulstandorte bereits mit dem VerkehrssachverständigenderLandespolizeierörtertunddurchgesprochen.Nachdieserfachlichen VorprüfungergibtsichaufGrundlagederderzeitvorliegendenErkenntnisseundunterHeranziehung der geltenden Informationsmaterialien und Leitfäden keine offensichtliche Eignung der Schulstandorte für die Einrichtung von Schulstraßen oder Schulzonen. Parallel steht die Straßenverkehrsbehörde mit weiteren Schulstandorten im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten in Austausch. Dies entspricht dem bisherigen verwaltungspraktischen Ansatz, konkrete örtliche Problemlagen standortbezogen zu prüfen und nicht abstrakt flächendeckend zu bearbeiten. Bewertung der Verwaltung Die Verwaltung hält den eingeschlagenen standortbezogenen Weg weiterhin für sachgerecht. Maßgeblich ist, dass Schulstraßen und Schulzonen nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Sie sind lediglich ein mögliches Teilinstrument innerhalb des umfassenderen Themenfelds sicherer Schulwege. Aus Sicht der Verwaltung ist es fachlich konsequent, zunächst die aktuelle Erlasslage „Aktion Sicherer Schulweg“ umzusetzen. Diese setzt breiter an als der Antrag zu Schulstraßen und Schulzonen. Sie betrifft insbesondere Schulwegplanung, Schulwegempfehlungen, Gehschulwegpläne, Radschulwegpläne, hochfrequentierte Schulwege, Mobilitätserziehung, Prävention sowie die Information von Schülerinnen, Schülern und Eltern. Gerade weil nach der aktuellen Erlasslage nun auch weiterführende Schulen stärker und verpflichtend in die Schulwegplanung einzubeziehen sind, bindet dieses Thema bereits erhebliche Kapazitäten. Die Verwaltung steht hierzu mit den Schulstandorten in Kontakt. Die Straßenverkehrsbehörde unterstützt diesen Prozess, insbesondere soweit straßenverkehrsrechtliche Bewertungen, Beschilderungsfragen, Markierungen, Tempo-30- Regelungen, Querungssituationen oder sonstige verkehrliche Maßnahmen betroffen sind. Die ebenfalls geänderte Erlasslage zu hochfrequentierten Schulwegen eröffnet zudem weitere Prüfaufgaben. Insbesondere können sich daraus zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für Tempo- 30-Anordnungen ergeben. Diese Fragestellungen sind für die praktische Schulwegsicherung vielfach unmittelbarer anschlussfähig als eine abstrakte gesamtstädtische Konzeption zu Schulstraßen oder Schulzonen. Die bereits erfolgte Erörterung sämtlicher Schulstandorte mit dem Verkehrssachverständigen der Landespolizei bestätigt den standortbezogenen Ansatz. Nach derzeitigem Stand ist auf Grundlage der geltenden Informationsmaterialien und Leitfäden keine offensichtliche Eignung der SchulstandortefürSchulstraßenoderSchulzonenerkennbar.Diesschließtnichtaus,dasseinzelne konkrete Problemlagen weiterhin standortbezogen betrachtet und bei Bedarf mit geeigneten verkehrsrechtlichen, organisatorischen oder kommunikativen Maßnahmen aufgegriffen werden. Es spricht jedoch gegen eine pauschale gesamtstädtische Konzeptschiene allein mit dem Ziel, Schulstraßen oder Schulzonen als Regelmodell für die Schulstandorte zu prüfen. Eine solche Konzeptschiene würde voraussichtlich erhebliche Ressourcen binden, ohne die ohnehin erforderlicheEinzelfallprüfungzuersetzen.ZugleichbestündedasRisiko,Erwartungenzuerzeugen, die angesichts der vorhandenen personellen Kapazitäten und der Vielzahl laufender Verkehrsthemen nicht zeitnah erfüllt werden können. Der Antrag beschreibt ein wichtiges Thema, bleibt jedoch auf einer grundsätzlichen Ebene. Er lässt offen, ob die Verwaltung den bereits praktizierten standortbezogenen Weg im Bereich sicherer Schulwege fortführen soll oder ob eine zusätzliche gesamtstädtische Untersuchung speziell zu Schulstraßen und Schulzonen mit externer Beauftragung, Beteiligungsformaten, Fördermittelprüfung und Pilotkonzeption gewünscht ist. Letzteres wäre ein eigenständiges Projekt mit erheblichem Personal-, Zeit- und Finanzbedarf. Eine solche Projektentscheidung sollte nicht lediglich aus einem allgemein gehaltenen Prüfauftrag abgeleitet werden. Sie müsste ausdrücklich mit Leistungsumfang, Priorisierung, Kostenrahmen, Zeitplan und Haushaltsmitteln beschlossen werden. Eine zusätzliche gesamtstädtische Konzeptschiene speziell zu Schulstraßen und Schulzonen birgt zudem das Risiko, Erwartungen zu erzeugen, die angesichts der vorhandenen personellen Kapazitäten und der Vielzahl laufender Verkehrsthemen nicht zeitnah erfüllt werden können. Es bestünde die Gefahr, mit erheblichem Aufwand eine weitere Konzeption zu erstellen, die anschließend für jeden einzelnen Standort erneut auf die konkreten örtlichen Gegebenheiten übertragenwerdenmüsste.OhnegesicherteUmsetzungsressourcenwürdeeinesolcheKonzeption voraussichtlichnichtzueinerBeschleunigungführen,sondernzunächstzusätzlichenAbstimmungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand auslösen. Die Straßenverkehrsbehörde ist derzeit bereits durch mehrere große und nicht statische Infrastruktur- und Verkehrsthemen erheblich gebunden. Hierzu zählen insbesondere die Elektrifizierung der Hochrheinbahn, der zugehörige Schienenersatzverkehr, der Baubeginn Klettgaukarree, der Neubau beim MCH, die Sanierung der Rheinstraße sowie weitere laufende Verkehrsthemen mit wiederkehrendem Abstimmungs- und Steuerungsaufwand. Vor diesem Hintergrund ist eine vollumfängliche zusätzliche Bearbeitung sämtlicher Schulstandorte mit Bestandsaufnahme, Priorisierung, Beteiligung, Fördermittelprüfung und Pilotentwicklung im laufenden Dienstbetrieb nicht realistisch leistbar. Eine weitergehende externe Fachbeauftragung oder gesamtstädtische Konzeption wird seitens der Verwaltung derzeit auch nicht angestrebt. Aus Sicht derVerwaltung istvielmehr einpragmatisches, standortbezogenes Vorgehen im Rahmen der sicheren Schulwegplanung vorzugswürdig: Konkrete Problemlagen sollen dort bearbeitet werden, wo sie tatsächlich auftreten, fachlich greifbar sind und mit den Beteiligten vor Ort bewertet werden können. Dies gilt insbesondere für die bereits aufgenommenen Standorte Grund- und Werkrealschule Gurtweil und Tiengener Südstadt. Finanzielle Auswirkungen Durch die Fortführung des standortbezogenen Vorgehens entstehen zunächst keine zusätzlichen externen Kosten. Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der vorhandenen personellen und organisatorischen Ressourcen. Eine gesamtstädtische Untersuchung, eine externe Fachbeauftragung, umfassende Beteiligungsformate oder die Entwicklung konkreter Pilotmaßnahmen mit dem Inhalt Schulstraße oder Schulzone werden nicht angestrebt und nicht beauftragt. Sollten solche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt politisch gewünscht werden, wären sie mit zusätzlichen Kosten verbunden. Belastbare Kosten könnten erst auf Grundlage eines definierten Leistungsumfangs benannt werden. AuchMOVERSkonntekeinekonkretenKostenrahmenbenennen.DieKostenhängeninsbesondere davonab,oblediglicheinzelneSchulstandorteverkehrsrechtlichbewertetwerdensollenoderobein umfassendes Konzept mit Bestandsaufnahme, Beteiligung, Variantenentwicklung, Kommunikationsbausteinen,FördermittelprüfungundgegebenenfallswissenschaftlicherBegleitung erstellt werden soll. FördermöglichkeitenbestehendemGrundenach.InBetrachtkommeninsbesondereProgrammeim Bereich Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur sowie aktive Mobilität. Ob und in welchem Umfang eine Förderung tatsächlich möglich ist, kann jedoch erst auf Grundlage konkret definierter Maßnahmen und Kosten geprüft werden. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen standortbezogenen Weg fortzuführen. Dies bedeutet konkret:  Fortführung der Schulwegplanung und Schulwegempfehlungen nach der aktuellen Erlasslage „Aktion Sicherer Schulweg“;  Einbeziehung weiterführender Schulen, insbesondere im Hinblick auf Geh- und Radschulwegpläne;  Bearbeitung hochfrequentierter Schulwege und Prüfung daraus folgender straßenverkehrsrechtlicher Handlungsmöglichkeiten, insbesondere Tempo-30-Fragestellungen;  Fortführung der Bearbeitung der Grund- und Werkrealschule Gurtweil im Rahmen des Formats Park.Raum.Dialog.;  Fortführung der Bearbeitung des Schulstandorts Tiengener Südstadt unter Einbindung der Radbeauftragten des Klettgau-Gymnasiums;  weitere anlassbezogene Prüfung einzelner Schulstandorte im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten;  bedarfsbezogene Einbindung von MOVERS bei konkreten Fragestellungen;  gegebenenfallsErfahrungsaustauschmitKommunen,diebereitsSchulstraßenoderSchulzonen umgesetzt haben. EinedarüberhinausgehendegesamtstädtischeKonzeptionoderexterneFachbeauftragungmitdem Inhalt Schulstraße oder Schulzone wird nicht beauftragt. Maßgeblich bleibt die standortbezogene Bearbeitung konkreter Fragestellungen im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten. Zusammenfassung Die Verwaltung teilt das Ziel, Schulwege sicher zu gestalten und problematische Hol- und Bringverkehre im Umfeld von Schulen kritisch zu betrachten. Schulstraßen und Schulzonen können hierfür im Einzelfall geeignete Instrumente sein. Sie sind jedoch keine pauschal übertragbaren Standardmaßnahmen, sondern lediglich ein möglicher Baustein innerhalb des umfassenderen Themenfelds sicherer Schulwege. Derfachliche Schwerpunktder Verwaltungliegt derzeit aufder Umsetzungder aktuellen Erlasslage „AktionSichererSchulweg“,derEinbeziehungweiterführenderSchulenindieSchulwegplanung,der Bearbeitung hochfrequentierter Schulwege sowie der standortbezogenen Prüfung konkreter Problemlagen. Die Schulstandorte wurden bereits mit dem Verkehrssachverständigen der Landespolizei erörtert. NachderfachlichenVorprüfungergibtsichaufGrundlagederderzeitvorliegendenErkenntnisseund der geltenden Informationsmaterialien und Leitfäden keine offensichtliche Eignung der Schulstandorte für Schulstraßen oder Schulzonen. Die Verwaltung arbeitet weiterhin standortbezogen und hat insbesondere zur Grund- und WerkrealschuleGurtweilsowiezumSchulstandortTiengenerSüdstadtkonkreteSchritteeingeleitet. Dieser Weg soll fortgeführt werden. Eine gesamtstädtische Konzeption, eine externe Fachbeauftragung oder die Umsetzung konkreter Pilotmaßnahmen mit dem Inhalt Schulstraße oder Schulzone wird nicht angestrebt. . 1. Übersicht Schulstandorte_Anlage 2. Erlass Schulstraßen und Schulzonen_Anlage 3. MOVERS_Schulstraßen und Schulzonen erfolgreich umsetzen_Anlage 4. Erlasss Aktion Sicherer Schulweg_Anlage

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