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Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einrichtung von Schulstraßen oder Schulzonen zur Erhöhung der Schulwegesicherheit in Waldshut-Tiengen
Angenommen18 Ja · 3 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Waldshut-Tiengen |
| Datum | 2026-06-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage: 2026/087
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
22.06.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Fachamt: Rechts- und Ordnungsamt
Beteiligte Ämter:
Verfasser: Albrecht, Ralph
TOP: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einrichtung von Schulstraßen
oder Schulzonen zur Erhöhung der Schulwegesicherheit in Waldshut-Tiengen
Beschlussantrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits laufende standortbezogene Bearbeitung zur
Verbesserung sicherer Schulwege fortzusetzen. Dabei stehen insbesondere die Umsetzung der
aktuellen Erlasslage „Aktion Sicherer Schulweg“, die Schulwegplanung an weiterführenden
Schulen, die Prüfung hochfrequentierter Schulwege sowie konkrete örtliche Fragestellungen an
einzelnen Schulstandorten im Vordergrund. Eine gesonderte gesamtstädtische Konzeption
ausschließlich zur Prüfung oder Einführung von Schulstraßen oder Schulzonen wird hingegen nicht
beauftragt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushaltsplan: ☐Ja
☒Nein
Sachverhalt:
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 23.03.2026 beantragt, die
EinrichtungvonSchulstraßenoderSchulzonenzurErhöhungderSchulwegesicherheitinWaldshut-
Tiengen zu prüfen.
Der Antrag umfasst im Wesentlichen einen Prüfauftrag an die Verwaltung, an welchen
Schulstandorten Schulstraßen oder Schulzonen möglich und sinnvoll sein könnten. Weiter soll ein
Konzept mit konkreten Vorschlägen für mindestens einen Pilotstandort vorgelegt werden. Als
StandortemitbesonderemHandlungsbedarfwerdendieGrund-undWerkrealschuleGurtweilsowie
das Schulzentrum Tiengen benannt. Darüber hinaus sollen Eltern, Schulen, Anwohnerinnen und
AnwohnersowielokaleInitiativenfrühzeitigeingebundenunddieBeratungdurchMOVERS genutzt
werden.
Die mit dem Antrag verfolgte Zielsetzung, die Schulwegesicherheit zu verbessern und Hol- und
Bringverkehre im unmittelbaren Schulumfeld kritisch zu betrachten, ist fachlich nachvollziehbar.
Sichere Schulwege und sichere Schulradwege sind ein dauerhaftes Anliegen der Stadtverwaltung
und werden im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten bereits bearbeitet.
Gleichzeitig ist die konkrete Reichweite des Antrags einzuordnen. Der Antrag ist nicht auf einen
abgegrenzten Straßenabschnitt oder eine konkrete Einzelmaßnahme beschränkt, sondern betrifft
dem Grunde nach die Schulstandorte im gesamten Stadtgebiet, vgl. Anlage 1. Damit wäre eine
umfassende Bestandsaufnahme, Bewertung, Priorisierung, Abstimmung, Beteiligung,
Fördermittelprüfung und gegebenenfalls Pilotentwicklung verbunden.
Einordnung in das übergeordnete Themenfeld sicherer Schulwege
Das Thema Schulstraßen und Schulzonen ist in das übergeordnete Aufgabenfeld sicherer
Schulwege einzuordnen. Die Einrichtung einer Schulstraße oder Schulzone ist nicht Selbstzweck
und auch nicht das zentrale Regelinstrument zur Schulwegsicherung. Sie ist vielmehr eines von
mehreren möglichen Elementen, um Schulwege sicherer zu gestalten, Hol- und Bringverkehre zu
ordnen und eigenständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu fördern.
Der Erlass „Aktion Sicherer Schulweg“ (Anlage 4) der baden-württembergischen Ministerien zielt
daraufab,SchulwegeinsgesamtsichererzugestaltenundKindersowieJugendlichezumotivieren,
zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf
Schulwegplanung, Mobilitätserziehung, Information, Prävention und der strukturierten
Zusammenarbeit zwischen Schulen, Kommunen, Straßenverkehrsbehörden, Polizei und weiteren
Beteiligten.
Nach der aktuellen Erlasslage sind Schulwegpläne nicht mehr nur im Bereich der Grundschulen
relevant.WährendbisherinsbesonderefürGrundschulenSchulwegempfehlungenzurVerfügungzu
stellen waren (…und wurden), sind nun auch weiterführende Schulen verpflichtend in den Blick zu
nehmen. Dort sind insbesondere Geh- und Radschulwegpläne zu erstellen bzw. fortzuschreiben.
Das Land stellt hierfür den digitalen Schulwegplaner zur Verfügung.
Die Verwaltung legt ihren Schwerpunkt daher zunächst auf die Umsetzung dieser breiteren
Schulwegplanung. Dies betrifft insbesondere die Abstimmung mit den Schulstandorten, die
BewertungvonSchulwegen,dieBetrachtungvonRadschulwegensowiedieIdentifikationkonkreter
örtlicher Konfliktstellen. Die Straßenverkehrsbehörde unterstützt diesen Prozess im Rahmen ihrer
Zuständigkeit.
Ein weiteres aktuelles Handlungsfeld betrifft sogenannte hochfrequentierte Schulwege. Auch
insoweit hat sich die Erlasslage weiterentwickelt. Dies kann zusätzliche straßenverkehrsrechtliche
Handlungsmöglichkeiten eröffnen, insbesondere im Zusammenhang mit der Anordnung weiterer
Tempo-30-Bereiche.AuchdieseFragestellungensindstandortbezogenzuprüfenundwerdendurch
die Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten bearbeitet.
Schulstraßen und Schulzonen bleiben demgegenüber ein mögliches, aber nicht vorrangig
schematischeinzusetzendesTeilinstrument.Obsiegeeignet,erforderlichundverhältnismäßigsind,
hängt von der konkreten örtlichen Situation ab.
Rechtlicher und fachlicher Rahmen von Schulstraßen und Schulzonen
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat im August 2025 Hinweise zur
straßenverkehrsrechtlichen und straßenrechtlichen Umsetzung von Schulstraßen und Schulzonen
veröffentlicht,Anlage2.DanachkönnenSchulstraßenundSchulzonengeeigneteInstrumentesein,
um die Verkehrssicherheit im Umfeld von Schulen zu erhöhen.
Schulstraßen sind zeitlich begrenzte Sperrungen von Straßenabschnitten im unmittelbaren
Schulumfeld, typischerweise zu Schulbeginn und gegebenenfalls zu Schulende. Schulzonen sind
demgegenüber dauerhaft für den Kfz-Verkehr gesperrte Bereiche und setzen regelmäßig eine
weitergehende konzeptionelle und bauliche Betrachtung voraus.
Der Erlass des Landes zu Schulstraßen und Schulzonen erleichtert die rechtliche Einordnung,
ersetzt aber nicht die Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Für jeden Standort sind die konkreten
örtlichen Gegebenheiten zu bewerten. Hierzu zählen insbesondere:
die tatsächliche Verkehrs- und Gefahrenlage,
die Schulwegebeziehungen,
der Hol- und Bringverkehr,
die Park- und Haltesituation,
die Erschließung der Grundstücke,
Belange von Anwohnerinnen und Anwohnern,
ÖPNV, Lieferverkehr und Rettungswege,
mögliche Verkehrsverlagerungen,
Kontrollierbarkeit und Vollzug,
Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft der jeweiligen Schulgemeinschaft.
Schulstraßen und Schulzonen sind daher keine standardisierten Maßnahmen, die ohne vertiefte
örtliche Prüfung auf mehrere Standorte übertragen werden können. Auch bei erleichterten
rechtlichen Rahmenbedingungen bleibt eine belastbare standortbezogene Bewertung erforderlich.
Einordnung der MOVERS-Unterstützung
Die Verwaltung hat die Servicestelle MOVERS – Aktiv zur Schule kontaktiert und um Einschätzung
zu Fördermöglichkeiten, Erfahrungswerten, Fachbüros, Kostenrahmen und
Unterstützungsangeboten gebeten.
MOVERS hat auf Fördermöglichkeiten, den Leitfaden „Schulstraßen und Schulzonen in Baden-
Württemberg erfolgreich umsetzen“ (Anlage 3) sowie auf Erfahrungen anderer Kommunen
hingewiesen. Genannt wurden unter anderem Tiengen bei Freiburg, Kirchheim unter Teck und Ulm
als Kommunen mit entsprechenden Erfahrungen oder laufenden Pilotprojekten.
Die Einbindung von MOVERS ist fachlich sinnvoll, aber kein Allheilmittel. MOVERS kann beraten,
strukturieren, Beispiele aufzeigen und bei Konzeptions- oder Kommunikationsfragen unterstützen.
Die konkrete rechtliche, tatsächliche und organisatorische Bewertung vor Ort bleibt jedoch Aufgabe
der zuständigen Stellen und muss für jeden Standort separat erfolgen.
AucheinedurchMOVERSoderexterneFachbürosunterstützteKonzeptionwürdenichtautomatisch
zu unmittelbar umsetzbaren Maßnahmen führen. Eine solche Konzeption müsste anschließend
wiederum auf die konkreten örtlichen Gegebenheiten jedes einzelnen Schulstandorts übertragen
und dort rechtlich, verkehrlich, organisatorisch und kommunikativ geprüft werden.
Dies ist insbesondere für die Erwartungssteuerung von Bedeutung. Eine gesamtstädtische
Konzeption kann fachliche Grundlagen liefern. Sie ersetzt jedoch weder die Einzelfallprüfung noch
die erforderlichen Kapazitäten für Umsetzung, Beteiligung, Anordnung, Kontrolle und
Nachsteuerung.
Zuständigkeiten und bisherige Praxis
Die Verbesserung der Schulwegesicherheit ist keine neue Aufgabe. Die Straßenverkehrsbehörde
unterstützt Schulen und weitere Beteiligte bereits bislang bei konkreten örtlichen Fragestellungen.
Dies betrifft insbesondere Verkehrsschauen, Beschilderungsfragen, Markierungen, Halteverbote,
Querungsstellen, Radverkehrsfragen, Tempo-30-Prüfungen sowie die Abstimmung mit Polizei,
Schule und weiteren Fachstellen.
Dabeiistzudifferenzieren:DieInformationübersichereSchulwegeundSchulradwegesowiederen
KommunikationgegenüberSchülerinnen,SchülernundElternistwesentlichimschulischenKontext
zu verankern. Die Straßenverkehrsbehörde unterstützt hierbei im Rahmen ihrer Zuständigkeit,
insbesondere soweit straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen oder verkehrliche Bewertungen
betroffen sind.
Diese Unterstützung ist in der Vergangenheit erfolgt, wird aktuell praktiziert und wird auch künftig
fortgesetzt. Sie erfolgt jedoch anlass- und standortbezogen. Genau dieser Ansatz ist aus Sicht der
Verwaltung sachgerecht, weil sich die Schulstandorte in Waldshut-Tiengen hinsichtlich
Verkehrsführung, Topografie, Schulwegebeziehungen, Parkdruck, ÖPNV-Anbindung,
Anliegerstruktur und Erschließungsfunktion erheblich unterscheiden.
Bereits eingeleitete Maßnahmen
Die Verwaltung steht mit den Schulstandorten zur Umsetzung der aktuellen Erlasslage im Bereich
sichererSchulwegeinKontakt.EinbesondererSchwerpunktliegtdabeiaufderSchulwegplanungan
weiterführenden Schulen sowie auf der Betrachtung hochfrequentierter Schulwege.
Die Grund- und Werkrealschule Gurtweil wurde in das Format Park.Raum.Dialog. aufgenommen.
DiesesDialogformatistebenfallsbeiderNVBWangesiedeltundsolldieMöglichkeitbieten,denHol-
und Bringverkehr im Umfeld des Schulstandorts strukturiert zu thematisieren.
DarüberhinausbefindetsichderSchulstandortinderTiengenerSüdstadtaktuellinBearbeitung.Die
Bearbeitung erfolgt unter Einbindung von Frau Bär als Radbeauftragter des Klettgau-Gymnasiums.
Unabhängig davon hat die Straßenverkehrsbehörde die Schulstandorte bereits mit dem
VerkehrssachverständigenderLandespolizeierörtertunddurchgesprochen.Nachdieserfachlichen
VorprüfungergibtsichaufGrundlagederderzeitvorliegendenErkenntnisseundunterHeranziehung
der geltenden Informationsmaterialien und Leitfäden keine offensichtliche Eignung der
Schulstandorte für die Einrichtung von Schulstraßen oder Schulzonen.
Parallel steht die Straßenverkehrsbehörde mit weiteren Schulstandorten im Rahmen der
vorhandenen personellen Kapazitäten in Austausch. Dies entspricht dem bisherigen
verwaltungspraktischen Ansatz, konkrete örtliche Problemlagen standortbezogen zu prüfen und
nicht abstrakt flächendeckend zu bearbeiten.
Bewertung der Verwaltung
Die Verwaltung hält den eingeschlagenen standortbezogenen Weg weiterhin für sachgerecht.
Maßgeblich ist, dass Schulstraßen und Schulzonen nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Sie sind
lediglich ein mögliches Teilinstrument innerhalb des umfassenderen Themenfelds sicherer
Schulwege.
Aus Sicht der Verwaltung ist es fachlich konsequent, zunächst die aktuelle Erlasslage „Aktion
Sicherer Schulweg“ umzusetzen. Diese setzt breiter an als der Antrag zu Schulstraßen und
Schulzonen. Sie betrifft insbesondere Schulwegplanung, Schulwegempfehlungen,
Gehschulwegpläne, Radschulwegpläne, hochfrequentierte Schulwege, Mobilitätserziehung,
Prävention sowie die Information von Schülerinnen, Schülern und Eltern.
Gerade weil nach der aktuellen Erlasslage nun auch weiterführende Schulen stärker und
verpflichtend in die Schulwegplanung einzubeziehen sind, bindet dieses Thema bereits erhebliche
Kapazitäten. Die Verwaltung steht hierzu mit den Schulstandorten in Kontakt. Die
Straßenverkehrsbehörde unterstützt diesen Prozess, insbesondere soweit
straßenverkehrsrechtliche Bewertungen, Beschilderungsfragen, Markierungen, Tempo-30-
Regelungen, Querungssituationen oder sonstige verkehrliche Maßnahmen betroffen sind.
Die ebenfalls geänderte Erlasslage zu hochfrequentierten Schulwegen eröffnet zudem weitere
Prüfaufgaben. Insbesondere können sich daraus zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für Tempo-
30-Anordnungen ergeben. Diese Fragestellungen sind für die praktische Schulwegsicherung
vielfach unmittelbarer anschlussfähig als eine abstrakte gesamtstädtische Konzeption zu
Schulstraßen oder Schulzonen.
Die bereits erfolgte Erörterung sämtlicher Schulstandorte mit dem Verkehrssachverständigen der
Landespolizei bestätigt den standortbezogenen Ansatz. Nach derzeitigem Stand ist auf Grundlage
der geltenden Informationsmaterialien und Leitfäden keine offensichtliche Eignung der
SchulstandortefürSchulstraßenoderSchulzonenerkennbar.Diesschließtnichtaus,dasseinzelne
konkrete Problemlagen weiterhin standortbezogen betrachtet und bei Bedarf mit geeigneten
verkehrsrechtlichen, organisatorischen oder kommunikativen Maßnahmen aufgegriffen werden.
Es spricht jedoch gegen eine pauschale gesamtstädtische Konzeptschiene allein mit dem Ziel,
Schulstraßen oder Schulzonen als Regelmodell für die Schulstandorte zu prüfen. Eine solche
Konzeptschiene würde voraussichtlich erhebliche Ressourcen binden, ohne die ohnehin
erforderlicheEinzelfallprüfungzuersetzen.ZugleichbestündedasRisiko,Erwartungenzuerzeugen,
die angesichts der vorhandenen personellen Kapazitäten und der Vielzahl laufender
Verkehrsthemen nicht zeitnah erfüllt werden können.
Der Antrag beschreibt ein wichtiges Thema, bleibt jedoch auf einer grundsätzlichen Ebene. Er lässt
offen, ob die Verwaltung den bereits praktizierten standortbezogenen Weg im Bereich sicherer
Schulwege fortführen soll oder ob eine zusätzliche gesamtstädtische Untersuchung speziell zu
Schulstraßen und Schulzonen mit externer Beauftragung, Beteiligungsformaten,
Fördermittelprüfung und Pilotkonzeption gewünscht ist.
Letzteres wäre ein eigenständiges Projekt mit erheblichem Personal-, Zeit- und Finanzbedarf. Eine
solche Projektentscheidung sollte nicht lediglich aus einem allgemein gehaltenen Prüfauftrag
abgeleitet werden. Sie müsste ausdrücklich mit Leistungsumfang, Priorisierung, Kostenrahmen,
Zeitplan und Haushaltsmitteln beschlossen werden.
Eine zusätzliche gesamtstädtische Konzeptschiene speziell zu Schulstraßen und Schulzonen birgt
zudem das Risiko, Erwartungen zu erzeugen, die angesichts der vorhandenen personellen
Kapazitäten und der Vielzahl laufender Verkehrsthemen nicht zeitnah erfüllt werden können. Es
bestünde die Gefahr, mit erheblichem Aufwand eine weitere Konzeption zu erstellen, die
anschließend für jeden einzelnen Standort erneut auf die konkreten örtlichen Gegebenheiten
übertragenwerdenmüsste.OhnegesicherteUmsetzungsressourcenwürdeeinesolcheKonzeption
voraussichtlichnichtzueinerBeschleunigungführen,sondernzunächstzusätzlichenAbstimmungs-,
Prüf- und Verwaltungsaufwand auslösen.
Die Straßenverkehrsbehörde ist derzeit bereits durch mehrere große und nicht statische
Infrastruktur- und Verkehrsthemen erheblich gebunden. Hierzu zählen insbesondere die
Elektrifizierung der Hochrheinbahn, der zugehörige Schienenersatzverkehr, der Baubeginn
Klettgaukarree, der Neubau beim MCH, die Sanierung der Rheinstraße sowie weitere laufende
Verkehrsthemen mit wiederkehrendem Abstimmungs- und Steuerungsaufwand.
Vor diesem Hintergrund ist eine vollumfängliche zusätzliche Bearbeitung sämtlicher Schulstandorte
mit Bestandsaufnahme, Priorisierung, Beteiligung, Fördermittelprüfung und Pilotentwicklung im
laufenden Dienstbetrieb nicht realistisch leistbar. Eine weitergehende externe Fachbeauftragung
oder gesamtstädtische Konzeption wird seitens der Verwaltung derzeit auch nicht angestrebt.
Aus Sicht derVerwaltung istvielmehr einpragmatisches, standortbezogenes Vorgehen im Rahmen
der sicheren Schulwegplanung vorzugswürdig: Konkrete Problemlagen sollen dort bearbeitet
werden, wo sie tatsächlich auftreten, fachlich greifbar sind und mit den Beteiligten vor Ort bewertet
werden können. Dies gilt insbesondere für die bereits aufgenommenen Standorte Grund- und
Werkrealschule Gurtweil und Tiengener Südstadt.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Fortführung des standortbezogenen Vorgehens entstehen zunächst keine zusätzlichen
externen Kosten. Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der vorhandenen personellen und
organisatorischen Ressourcen.
Eine gesamtstädtische Untersuchung, eine externe Fachbeauftragung, umfassende
Beteiligungsformate oder die Entwicklung konkreter Pilotmaßnahmen mit dem Inhalt Schulstraße
oder Schulzone werden nicht angestrebt und nicht beauftragt.
Sollten solche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt politisch gewünscht werden, wären sie mit
zusätzlichen Kosten verbunden. Belastbare Kosten könnten erst auf Grundlage eines definierten
Leistungsumfangs benannt werden.
AuchMOVERSkonntekeinekonkretenKostenrahmenbenennen.DieKostenhängeninsbesondere
davonab,oblediglicheinzelneSchulstandorteverkehrsrechtlichbewertetwerdensollenoderobein
umfassendes Konzept mit Bestandsaufnahme, Beteiligung, Variantenentwicklung,
Kommunikationsbausteinen,FördermittelprüfungundgegebenenfallswissenschaftlicherBegleitung
erstellt werden soll.
FördermöglichkeitenbestehendemGrundenach.InBetrachtkommeninsbesondereProgrammeim
Bereich Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur sowie aktive Mobilität. Ob und in welchem Umfang eine
Förderung tatsächlich möglich ist, kann jedoch erst auf Grundlage konkret definierter Maßnahmen
und Kosten geprüft werden.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen standortbezogenen Weg fortzuführen.
Dies bedeutet konkret:
Fortführung der Schulwegplanung und Schulwegempfehlungen nach der aktuellen Erlasslage
„Aktion Sicherer Schulweg“;
Einbeziehung weiterführender Schulen, insbesondere im Hinblick auf Geh- und
Radschulwegpläne;
Bearbeitung hochfrequentierter Schulwege und Prüfung daraus folgender
straßenverkehrsrechtlicher Handlungsmöglichkeiten, insbesondere Tempo-30-Fragestellungen;
Fortführung der Bearbeitung der Grund- und Werkrealschule Gurtweil im Rahmen des Formats
Park.Raum.Dialog.;
Fortführung der Bearbeitung des Schulstandorts Tiengener Südstadt unter Einbindung der
Radbeauftragten des Klettgau-Gymnasiums;
weitere anlassbezogene Prüfung einzelner Schulstandorte im Rahmen der vorhandenen
personellen Kapazitäten;
bedarfsbezogene Einbindung von MOVERS bei konkreten Fragestellungen;
gegebenenfallsErfahrungsaustauschmitKommunen,diebereitsSchulstraßenoderSchulzonen
umgesetzt haben.
EinedarüberhinausgehendegesamtstädtischeKonzeptionoderexterneFachbeauftragungmitdem
Inhalt Schulstraße oder Schulzone wird nicht beauftragt. Maßgeblich bleibt die standortbezogene
Bearbeitung konkreter Fragestellungen im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten.
Zusammenfassung
Die Verwaltung teilt das Ziel, Schulwege sicher zu gestalten und problematische Hol- und
Bringverkehre im Umfeld von Schulen kritisch zu betrachten.
Schulstraßen und Schulzonen können hierfür im Einzelfall geeignete Instrumente sein. Sie sind
jedoch keine pauschal übertragbaren Standardmaßnahmen, sondern lediglich ein möglicher
Baustein innerhalb des umfassenderen Themenfelds sicherer Schulwege.
Derfachliche Schwerpunktder Verwaltungliegt derzeit aufder Umsetzungder aktuellen Erlasslage
„AktionSichererSchulweg“,derEinbeziehungweiterführenderSchulenindieSchulwegplanung,der
Bearbeitung hochfrequentierter Schulwege sowie der standortbezogenen Prüfung konkreter
Problemlagen.
Die Schulstandorte wurden bereits mit dem Verkehrssachverständigen der Landespolizei erörtert.
NachderfachlichenVorprüfungergibtsichaufGrundlagederderzeitvorliegendenErkenntnisseund
der geltenden Informationsmaterialien und Leitfäden keine offensichtliche Eignung der
Schulstandorte für Schulstraßen oder Schulzonen.
Die Verwaltung arbeitet weiterhin standortbezogen und hat insbesondere zur Grund- und
WerkrealschuleGurtweilsowiezumSchulstandortTiengenerSüdstadtkonkreteSchritteeingeleitet.
Dieser Weg soll fortgeführt werden.
Eine gesamtstädtische Konzeption, eine externe Fachbeauftragung oder die Umsetzung konkreter
Pilotmaßnahmen mit dem Inhalt Schulstraße oder Schulzone wird nicht angestrebt.
.
1. Übersicht Schulstandorte_Anlage
2. Erlass Schulstraßen und Schulzonen_Anlage
3. MOVERS_Schulstraßen und Schulzonen erfolgreich umsetzen_Anlage
4. Erlasss Aktion Sicherer Schulweg_Anlage
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