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Rechtliche und technische Prüfung Stützmauer L238 Ortsteil Mulartshütte

Angenommen
TypAntrag
GemeindeRoetgen
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erneuerung/Ertüchtigung der Stützmauer an der L238 in der Ortslage Mulartshütte eine juristische Einschätzung einzuholen, ob eine Kostenbeteiligung oder vollständige Kostenübernahme durch Straßen NRW in Betracht kommt. Im Rahmen der juristischen Prüfung muss die Funktion der Mauer in Bezug auf die L238 technisch geklärt werden. Sachverhalt: Im Rahmen einer Begehung Ende März 2025 wurde die Gemeinde Roetgen von Straßen NRW auf den mangelhaften baulichen Zustand der Stützmauer hingewiesen. Straßen NRW sieht die Zuständigkeit für diese Stützmauer bei der Gemeinde. Die Mauer befindet sich auf einem Grundstück, dass sich im Eigentum der Gemeinde befindet. Für diese Mauer liegen keine Bestandsunterlagen vor, aus denen der Aufbau sowie die Funktion der Mauer ersichtlich sind. Die Stützmauer weist diverse Schadensbilder wie Betonabplatzungen, Rissbildungen und Erosionserscheinungen auf. Nach der bisherigen Einschätzung dient die Stützmauer im Wesentlichen der Sicherung und dem Erhalt des oberhalb verlaufenden Gehwegs sowie der Straße. Die SPD - Fraktion hat mit Schreiben vom 11.05.2026 einen Antrag zur technischen und rechtlichen Prüfung gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Aus Sicht der Verwaltung muss zunächst die Zuständigkeit für diese Stützmauer rechtlich geklärt werden. Hierzu muss eine fachkundige Kanzlei gesucht und beauftragt werden. Im Rahmen der rechtlichen Prüfung muss voraussichtlich die Hauptfunktion der Stützmauer durch einen Sachverständigen festgestellt werden. Nach Klärung der Hauptfunktion und Zuständigkeit für die Mauer ist eine Kostenübernahme oder Kostenaufteilung zwischen der Gemeinde Roetgen und Straßen NRW möglich. Nach Klärung der Funktion und Zuständigkeit ist eine Überprüfung und Bewertung in Verbindung mit einem Sanierungskonzept inkl. Kostenermittlung durchzuführen. Im Rahmen der Bauwerksprüfung kann die zusätzliche Fragestellung der möglichen Schädigung der Mauer durch das Hochwasserereignis 2021 geklärt werden.

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