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Bestellung einer/eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten

Angenommen
TypAntrag
GemeindeRiegelsberg
Datum2026-06-01
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Frau Wollbold wird zur Seniorenbeauftragten der Gemeinde Riegelsberg bestimmt. Sie wird durch den Bürgermeister, mit Wirkung zum 04.07.2026, zur Seniorenbeauftragten der Gemeinde Riegelsberg ernannt. Sachverhalt: Die erste Amtszeit der Seniorenbeauftragten der Gemeinde Riegelsberg, Frau Wollbold, endet am 03. Juli 2026. Im Hinblick hierauf wurde ab dem 12. März 2026 ein Aufruf zur Bewerbung als Seniorenbeauftragte/r über die Homepage der Gemeinde bekanntgemacht. Des Weiteren wurde der Aufruf in der Wochenpost (KW 12, 14, 16) veröffentlicht. Frau Wollbold hat ihr Interesse an einer weiteren Amtszeit bekundet und möchte sich gerne einer Wiederwahl stellen. Ihre Bewerbung ist als Anlage beigefügt. Darüber hinaus gingen bis zum 30. April 2026 keine weiteren Bewerbungen ein. Gemäß § 1 Satz 1 der einschlägigen Satzung der Gemeinde Riegelsberg über die Bestellung einer/eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten wird die/der Seniorenbeauftragte vom Gemeinderat durch Wahl bestimmt. Gemäß der Kommentierung zum § 46 KSVG handelt es sich bei der Wahl um einen Beschluss, wenn sich die Wahl auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten verdichtet und es keine Auswahl zwischen mehreren Personen gibt. Daher ist im vorliegenden Falle die Wahl durch Beschlussherbeiführung gemäß § 45 KSVG möglich. Die Ernennung durch den Bürgermeister erfolgt alsbald nach der Wahl.

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