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Anpassung der Elternbeiträge für die "Betreuende Grundschule" in der Verbandsgemeinde (Antrag Bündnis90/Die Grünen)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
Datum2025-12-10
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Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach Beschlussvorlage Vorlage-Nr: VG01/1674/25 Status: öffentlich AZ: Datum: 25.11.2025 Wiedervorlage: Anpassung der Elternbeiträge für die "Betreuende Grundschule" in der Verbandsgemeinde (Antrag Bündnis90/Die Grünen) Fachbereich 3 Schmitz, Stefan Beratungsfolge Verbandsgemeinderat Ransbach-Baumbach Sachverhalt: Dem Schulträgerausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss wurde der Antrag der Fraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“ über die Anpassung der Elternbeiträge zur Beratung vor- gelegt. Beide Ausschüsse fassten den Empfehlungsbeschluss, dem Vorschlag zu Antrag 1 (betref- fend das Schuljahr 2026/ 2027) zuzustimmen und dem Verbandsgemeinderat dies zur end- gültigen Beschlussfassung vorzulegen. Danach sollen die Elternbeiträge in einem ersten Schritt wie folgt angepasst werden: • für Grundschulen mit unter 8 Betreuungsstunden pro Woche: 17,50 Euro/Schüler*in pro Monat (bisher 12,50 Euro) • für Grundschulen mit 8 bis 12 Betreuungsstunden pro Woche: 20 Euro/Schüler*in pro Monat (bisher 15 Euro) • für Grundschulen mit mehr als 12 Betreuungsstunden pro Woche: 25 Euro/Schüler*in pro Monat (bisher 20 Euro) • für Grundschulen mit Ganztagsangebot, die am unterrichtsfreien Nachmittag zusätzliche Betreuung anbieten: 5 Euro/Schüler*in pro Monat (bisher 3 Euro) Die Satzung über die betreuenden Grundschulen der Verbandsgemeinde Ransbach- Baumbach vom 11.06.2015 wird in § 4 entsprechend angepasst. Die Regelungen für die folgenden Schuljahre werden noch erarbeitet und dem Ausschuss und VG-Rat in einer der folgenden Sitzungen vorgelegt. Beschlussvorschlag: Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Anpassung und Festsetzung der Elternbeiträge, für das Schuljahr 2026 /2027, wie im Antrag der Fraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“ vorge- schlagen, vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Ausdruck vom: 02.12.2025 Seite: 1/1

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