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Sanierung Grundschule Saffig, Nachtrag Abbruch- und Rohbauarbeiten
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Pellenz |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der
Verbandsgemeinde Pellenz am 25.06.2026
Tagesordnungspunkt Nr.: 5.4
Vorlage Nr.: 01/099/2026
Sanierung Grundschule Saffig, Nachtrag Abbruch- und Rohbauarbeiten
Zuständig: Fachbereich 2 - Hochbau Sachbearbeiter: Herr Jörg Wendling
Beteiligte Abteilungen: Verfasser:
Beratungsfolge Datum Status Zuständigkeit
Bau- und Vergabeausschuss der 25.06.2026 öffentlich Entscheidung
Verbandsgemeinde Pellenz
Sachlage:
Im Zuge der derzeit an der Grundschule in Saffig laufenden Arbeiten ist die Ausführung von
zusätzlichen Rohbauarbeiten am Bauteil Altbau notwendig.
Siehe hierzu die Informationen vom vorhergehenden Tagesordnungspunkt, „Informationen zum
Sachstand“.
Die bisherige Auftragssumme beträgt 84.148,15 €, inkl. MwSt.
Der entsprechende Nachtrag des Auftragnehmers, der Fa. Baugesellschaft Jäckel GmbH & Co.
KG, Oberwesel, liegt noch nicht vor.
In der Sitzung wird der geprüfte Nachtrag vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Buchungsstelle 1/21115-096100-26-11 (Anlage im Bau) stehen ausreichend Mittel zur
Verfügung.
Die genannten Arbeiten sind Teil der bewilligten Förderprogramme.
Anlagen:
Keine
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Vorlage zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der
Verbandsgemeinde Pellenz am 25.06.2026
Tagesordnungspunkt Nr.: 5.4
Beschlussvorschlag:
Der Nachtrag zur Ausführung zusätzlicher Erd- und Rohbauarbeiten in Höhe von EUR,
inkl. MwSt. wird zur Ausführung freigegeben. Die Fa. Baugesellschaft Jäckel GmbH & Co. KG,
Oberwesel wird mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
wie Beschlussvorschlag Einstimmig
Anträge u.ä./abweichender Beschluss
Mit Stimmenmehrheit
Anzahl der Stimmen
vertagt
Ja:
Nein:
zur Kenntnisnahme
Enthaltungen:
An der Beratung und Beschlussfassung nahmen nicht Ausschließungsgründe:
teil:
Der Bürgermeister Die Schriftführerin
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