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Sanierung Grundschule Saffig, Informationen über getätigte Aufträge
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Pellenz |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der
Verbandsgemeinde Pellenz am 25.06.2026
Tagesordnungspunkt Nr.: 5.2
Vorlage Nr.: 01/070/2026
Sanierung Grundschule Saffig, Informationen über getätigte Aufträge
Zuständig: Fachbereich 2 - Hochbau Sachbearbeiter: Herr Jörg Wendling
Beteiligte Abteilungen: Verfasser: Wendling, Jörg
Beratungsfolge Datum Status Zuständigkeit
Bau- und Vergabeausschuss der 25.06.2026 öffentlich Kenntnisnahme
Verbandsgemeinde Pellenz
Sachlage:
Im Rahmen der Sanierung der Grundschule Saffig wurden folgende Aufträge vergeben:
Vergabeverfahren: Direktauftrag (Gem. Verwaltungsvorschrift öffentl. Auftragswesen
RLP bis zu einer Summe von 10.000,00 EUR, netto)
Nach Prüfung und Wertung der vorliegenden Angebote durch das Büro Rumpf Architekten und
Ingenieure bzw. durch die Sachgebietsgruppe 2.1 wurden folgende Aufträge erteilt:
Anbau:
- Verdunklung Aula Straßenseite:
Fa. Braunwarth, Bassenheim: 6.665,30 EUR (inkl. MwSt.)
Altbau:
- Fliesen- und Estricharbeiten:
Fa. Hillesheim, Saffig : 8.783,94 EUR (inkl. MwSt.)
- Gebäudereinigung:
Fa. Olef, Plaidt: 4.938,68 EUR (inkl. MwSt.)
- Brandschutzverputz Stahlträger KG:
Fa. Meurer, Kruft: 5.272,65 EUR (inkl. MwSt.)
Finanzielle Auswirkungen:
Bei der Buchungsstelle 1/21115-096100-26-11 (Anlage im Bau) stehen ausreichend Mittel zur
Verfügung.
Anlagen:
Keine
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Vorlage zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der
Verbandsgemeinde Pellenz am 25.06.2026
Tagesordnungspunkt Nr.: 5.2
Beschlussvorschlag:
Die Informationen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
wie Beschlussvorschlag Einstimmig
Anträge u.ä./abweichender Beschluss
Mit Stimmenmehrheit
Anzahl der Stimmen
vertagt
Ja:
Nein:
zur Kenntnisnahme
Enthaltungen:
An der Beratung und Beschlussfassung nahmen nicht Ausschließungsgründe:
teil:
Der Bürgermeister Die Schriftführerin
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