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Auftragsvergabe - Verlegung der Trinkwasserhauptleitung an der B47/Ebertsheimer Straße

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Eisenberg
Datum2026-06-25
DatenstufeNur Ergebnisse
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Verbandsgemeinde Eisenberg EILENTSCHEIDUNG des Bürgermeisters Nr. 0211/FB 4/2026 Eisenberg (Pfalz), den 15. Mai. 2026 I. Eingehende Darstellung der dringendsten Angelegenheit: Zwischen der Kläranlage Eisenberg bis zur Kreuzung „Am Kreuzuhof“ verläuft eine Trinkwasserleitung DN 150 PVC. In den vergangenen Jahren kam es auf dieser Trasse vermehrt zu Rohrbrüchen, die das Wasserwerk Eisenberg nahezu 200.000 € gekostet haben. Bereits im letzten Jahre wurde das Stück zwischen der Kläranlage Eisenberg und dem Erlenhof erneuert und in Guss verlegt. Nun soll der nächste Abschnitt angegangen werden. Zwischen der Zufahrt zum Erlenhof und dem Kreisel Römerstraße/Boschstraße soll die Trinkwasserleitung unter der B47 stillgelegt werden. Stattdessen soll eine neue Leitung im südlich gelegenen Grünstreifen verlegt werden. Der Grünstreifen befindet sich im Besitz der Stadt Eisenberg. Diese hat uns ihr Einverständnis bereits erteilt. Auf einer Länge von ca. 280 m soll die PVC-Leitung durch eine neue duktile Gussleitung ersetzt werden. Die derzeitige Trinkwasserleitung verläuft auch über den Kreisel. Dieser Umstand soll auch behoben werden, da sonst bei Rohrbrüchen der ganze Kreisel gesperrt werden könnte, wodurch eine großräumige Umfahrung eingerichtet werden müsste. Die Verwaltung versucht streckenweise die alten PVC-Leitungen zurückzubauen, da diese im Winter immer wieder anfällig sind für Schäden. Durch die alten Klebemuffen kann es bei Temperaturwechseln im Erdreich zu Spannungen und Rissen kommen. Entlang der Bundestraße liegt die Leitung ca. bei 4-5 m Tiefe, da diese bereits überbaut wurde. Dadurch entstehen enorme Kosten bei partiellen Schäden und/oder Unterspülungen. Die Verwaltung hat zur Erledigung der Arbeiten mehrere Angebote eingeholt: 1) Fa. Tas, Eisenberg 242.224,50 € 2) …. 300.742,75 € 3) …. 336.502,25 € Die Arbeiten sollen noch im Sommer umgesetzt werden, um auf dieser Strecke Rohrbrüchen im kommenden Winter vorzubeugen. Die Maßnahme wird über eine Umschichtung der Mittel im Wirtschaftsplan finanziert. II. Begründung, warum die Entscheidung nicht ohne Nachteil für die Verbandsgemeinde bis zu einer Sitzung des Verbandgemeinderates aufgeschoben werden kann: Der Verbandsgemeinde entsteht durch die Eilentscheidung kein Nachteil. Es wurden 3 Seite 1 von 2 Angebote zur Ausführung der Arbeiten eingeholt. Das Angebot des Mindestbietenden liegt noch unter den derzeitig marktüblichen Preisen. Bei frühzeitiger Beauftragung können die Arbeiten noch im Sommer ausgeführt werden. Ein Nachteil könnten erst bei späterer Beauftragung entstehen, da Tiefbauarbeiten in der Regel in den Sommermonaten problemloser und schneller durchgeführt werden können. III. Beschlussvorschlag: Die Verbandsgemeinde Eisenberg erteilt den Auftrag für die Verlegung der Trinkwasserleitung entlang der B47/Ebertsheimer Straße an die Fa. Tas Bauunternehmen GmbH aus Eisenberg. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 242.224,50 €. Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan des Wasserwerks durch Umschichtung von Mitteln finanziert. I Bürgermeister IV. Entscheidung des Bürgermeisters im Benehmen mit den Beigeordneten: 1.Beigeordneter 2.Beigeordneter 3.Beigeordneter V. Vermerk über das Benehmen mit den Fraktionsvorsitzenden: Vorstehende Angelegenheit wurde mit uns am XX.XX.XXXX besprochen: Fraktionsvors. SPD Fraktionsvors. CDU Fraktionsvors. FWG Fraktionsvors. Grüne Anlagen: Seite 2 von 2

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