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Verwendung des Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität"

Angenommen
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Eisenberg
Datum2026-06-25
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Beschlussvorlage öffentlich Nr. 0220/FB 1/2026 Federführung: Fachbereich 1 Datum: 11.06.2026 Verfasser: AZ: Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Eisenberg 17.06.2026 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg 25.06.2026 Gegenstand der Vorlage Verwendung des Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität" Beschlussvorschlag: Der Verbandsgemeinderat beschließt die in der Beschlussvorlage genannten Projekte zur Aufnahme in das Regionale Umsetzungskonzept „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ dem Donnersbergkreis vorzuschlagen. Problembeschreibung/Begründung: Der Bundesgesetzgeber hat im Jahr 2025 ein Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 500 Mrd. € beschlossen. Den Ländern stehen davon 20 Prozent, also 100 Mrd. € zur Verfügung. Auf Rheinland-Pfalz entfallen 4,846 Mrd. €. Mit dem „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ hat der Landtag Ende Januar 2026 die Verteilung der Mittel beschlossen. Von den auf das Land Rheinland- Pfalz entfallenden Bundesmiteln werden 60 v. H., also 2,9 Mrd. €, an die Kommunen vergeben. Das Land selbst stockt diesen Betrag um weitere 600 Mio € auf, so dass für die Kommunen insgesamt 3,5 Mrd. € zur Verfügung stehen. Die Verteilung der Mittel erfolgt über sogenannte Regionalbudgets an die Landkreise und kreisfreien Städte. Bei der Verteilung der Mittel spielt vor allem die Einwohnerzahl eine Rolle. Dieses Kriterium macht 90 % aus. Zusätzlich wird nach den Maßstäben des Landesfinanzausgleichsgesetzes berücksichtigt, ob die Kommunen als finanzstark oder finanzschwach einzustufen sind (10 v. H.). Für den Bereich des Donnersbergkreises kommen nach diesen Regeln insgesamt 65.489.472 € in den Fördertopf. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich in einer gemeinsamen Erklärung darauf geeinigt, dass für die Verteilung des Regionalbudgets zwischen Landkreis und kreisangehörigem Raum ein Richtwert von 1/3 für den Landkreis und 2/3 für den kreisangehörigen Raum gelten soll. Die Verteilung findet nach den Seite 1 von 3 Einwohnerzahlen der Verbandsgemeinden statt. Daraus ergibt sich für die Verbandsgemeinde Eisenberg ein Fördervolumen in Höhe von 7.657.086,72 €. Für die weitere Verwendung der Gelder haben sich die Landkreise mit ihrem jeweiligen kreisangehörigen Raum, insbesondere den Verbandsgemeinden, abzustimmen. Dies geschieht in kommunaler Eigenverantwortung. Daraus entsteht ein durch den Landkreis zu erstellendes regionales Umsetzungskonzept. Die regionalen Umsetzungskonzepte können über die gesamte Laufzeit (faktisch bis zum 31.12.2036) fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Das soll sicherstellen, dass auf Veränderungen flexibel reagiert werden kann. Förderbedigungen: Die vom kommunalen Bereich geplanten Investitionsmaßnahmen können gefördert werden, wenn sie nicht vor dem 01. Januar 2025 begonnen wurden. Eine erstmalige Bewilligung der Einzelprojekte muss bis spätestens 31. Dezember 2036 erfolgen. Der Abschluss des gesamten Programms ist bis zum 31. Dezember 2042 vorgesehen. Eine Vollfinanzierung der Maßnahmen ist möglich, dabei soll das Mindestinvestitionsvolumen je Maßnahme von 250.000,00 € (für den Bereich Digitalisierung von 50.000,00 €) nicht unterschritten werden. Bis 31.12.2029 soll mindestens ein Drittel der Mittel gebunden sein. Der Investitionsbegriff ist weit gefasst, auch Sanierungen sind möglich. Eine Kombination mit Förderprogrammen der Europäischen Union und des Bundes sind erlaubt. Eine Kofinanzierung derselben Maßnahme mit anderen Landesmitteln ist augeschlossen. Jedoch ist eine Kombiförderung von sachlich und kostenmäßig voneinander abgegrenzten Eigenmaßnahmen innerhalb eines Gesamtvorhabens erlaubt. Weiteres Vorgehen: Für die Erstellung des regionalen Umsetzungskonzeptes hat die Verbandsgemeinde dem Donnersbergkreis geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Die bundesrechtliche Grundlage benennt als besonderen Zweck öffentliche Infrastruktur unter anderem für die Bereiche Bildung, Forschung und Digitalisierung, leistungsfähige und klimafreundliche Verkehrsinfrastruktur sowie den Bevölkerungsschutz. Insgesamt stehen an: Bildung: Grundschulen Sanierung Gymastikhalle Grundschule Eisenberg Betreuungsinfrastruktur Bau eines Ärztehauses Bevölkerungsschutz: Brandschutz Sanierung Feuerwehrgerätehaus Rosenthal Energie- und Wärmeinfrastruktur Nachhaltige Wärme für das Waldschwimmbad Eisenberg Das Gesamtvolumen dieser Investitionsmaßnahmen ist geeignet, die zur Verfügung stehenden Mittel zweckmäßig zu nutzen. Die Verbandsgemeinde wird jeweils nur die Fördermittel beantragen, die auf die jeweilige Maßnahme entfallen. Dieser Beschluss schafft über die Aufnahme der Investitionsmaßnahmen in das Seite 2 von 3 regionale Umsetzungskonzept die Grundlage für eine spätere Förderung aus dem Regionalbudget. Die konkrete Entscheidung für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und deren Priorisierung wird mit diesem Beschluss nicht vorweggenommen. Diese Entscheidung ist von den zuständigen Gremien zu einem späteren Zeitpunkt zu treffen. Finanzierung: ja nein Finanzierung Gesamtkosten jährliche Folge- Objektbezogene Einmalige oder jährliche der Maßnahmen Kosten/ lasten Eigenanteil Einnahmen laufende Haushaltsbelastung (Beschaffungs- / (i.d.R. = (Zuschüsse / (Mittelabfluss, Kapiteldienst Herstellungskosten Kreditbedarf Beträge) Folgelasten kalkulatorische ) ) Kosten) EUR EUR EUR EUR EUR Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), den 11.06.2026 _____________________________ _______________________ (Sattler) (B. Frey) Büroleiterin Bürgermeister Seite 3 von 3

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