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Verwendung des Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität"
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Eisenberg |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
öffentlich
Nr. 0220/FB 1/2026
Federführung: Fachbereich 1 Datum: 11.06.2026
Verfasser: AZ:
Beratungsfolge Termin
Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Eisenberg 17.06.2026
Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg 25.06.2026
Gegenstand der Vorlage
Verwendung des Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität"
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die in der Beschlussvorlage genannten Projekte
zur Aufnahme in das Regionale Umsetzungskonzept „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung,
Klima und Infrastruktur“ dem Donnersbergkreis vorzuschlagen.
Problembeschreibung/Begründung:
Der Bundesgesetzgeber hat im Jahr 2025 ein Sondervermögen „Infrastruktur und
Klimaneutralität“ in Höhe von 500 Mrd. € beschlossen. Den Ländern stehen davon 20
Prozent, also 100 Mrd. € zur Verfügung. Auf Rheinland-Pfalz entfallen 4,846 Mrd. €. Mit
dem „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ hat der Landtag Ende
Januar 2026 die Verteilung der Mittel beschlossen. Von den auf das Land Rheinland-
Pfalz entfallenden Bundesmiteln werden 60 v. H., also 2,9 Mrd. €, an die Kommunen
vergeben. Das Land selbst stockt diesen Betrag um weitere 600 Mio € auf, so dass für
die Kommunen insgesamt 3,5 Mrd. € zur Verfügung stehen.
Die Verteilung der Mittel erfolgt über sogenannte Regionalbudgets an die Landkreise und
kreisfreien Städte. Bei der Verteilung der Mittel spielt vor allem die Einwohnerzahl eine
Rolle. Dieses Kriterium macht 90 % aus. Zusätzlich wird nach den Maßstäben des
Landesfinanzausgleichsgesetzes berücksichtigt, ob die Kommunen als finanzstark oder
finanzschwach einzustufen sind (10 v. H.). Für den Bereich des Donnersbergkreises
kommen nach diesen Regeln insgesamt 65.489.472 € in den Fördertopf.
Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich in einer
gemeinsamen Erklärung darauf geeinigt, dass für die Verteilung des Regionalbudgets
zwischen Landkreis und kreisangehörigem Raum ein Richtwert von 1/3 für den Landkreis
und 2/3 für den kreisangehörigen Raum gelten soll. Die Verteilung findet nach den
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Einwohnerzahlen der Verbandsgemeinden statt. Daraus ergibt sich für die
Verbandsgemeinde Eisenberg ein Fördervolumen in Höhe von 7.657.086,72 €. Für die
weitere Verwendung der Gelder haben sich die Landkreise mit ihrem jeweiligen
kreisangehörigen Raum, insbesondere den Verbandsgemeinden, abzustimmen. Dies
geschieht in kommunaler Eigenverantwortung. Daraus entsteht ein durch den Landkreis
zu erstellendes regionales Umsetzungskonzept. Die regionalen Umsetzungskonzepte
können über die gesamte Laufzeit (faktisch bis zum 31.12.2036) fortgeschrieben und
weiterentwickelt werden. Das soll sicherstellen, dass auf Veränderungen flexibel reagiert
werden kann.
Förderbedigungen:
Die vom kommunalen Bereich geplanten Investitionsmaßnahmen können gefördert
werden, wenn sie nicht vor dem 01. Januar 2025 begonnen wurden. Eine erstmalige
Bewilligung der Einzelprojekte muss bis spätestens 31. Dezember 2036 erfolgen. Der
Abschluss des gesamten Programms ist bis zum 31. Dezember 2042 vorgesehen. Eine
Vollfinanzierung der Maßnahmen ist möglich, dabei soll das Mindestinvestitionsvolumen
je Maßnahme von 250.000,00 € (für den Bereich Digitalisierung von 50.000,00 €) nicht
unterschritten werden. Bis 31.12.2029 soll mindestens ein Drittel der Mittel gebunden
sein. Der Investitionsbegriff ist weit gefasst, auch Sanierungen sind möglich.
Eine Kombination mit Förderprogrammen der Europäischen Union und des Bundes sind
erlaubt. Eine Kofinanzierung derselben Maßnahme mit anderen Landesmitteln ist
augeschlossen. Jedoch ist eine Kombiförderung von sachlich und kostenmäßig
voneinander abgegrenzten Eigenmaßnahmen innerhalb eines Gesamtvorhabens erlaubt.
Weiteres Vorgehen:
Für die Erstellung des regionalen Umsetzungskonzeptes hat die Verbandsgemeinde dem
Donnersbergkreis geeignete Maßnahmen vorzuschlagen.
Die bundesrechtliche Grundlage benennt als besonderen Zweck öffentliche Infrastruktur
unter anderem für die Bereiche Bildung, Forschung und Digitalisierung, leistungsfähige
und klimafreundliche Verkehrsinfrastruktur sowie den Bevölkerungsschutz.
Insgesamt stehen an:
Bildung: Grundschulen
Sanierung Gymastikhalle Grundschule Eisenberg
Betreuungsinfrastruktur
Bau eines Ärztehauses
Bevölkerungsschutz: Brandschutz
Sanierung Feuerwehrgerätehaus Rosenthal
Energie- und Wärmeinfrastruktur
Nachhaltige Wärme für das Waldschwimmbad Eisenberg
Das Gesamtvolumen dieser Investitionsmaßnahmen ist geeignet, die zur Verfügung
stehenden Mittel zweckmäßig zu nutzen. Die Verbandsgemeinde wird jeweils nur die
Fördermittel beantragen, die auf die jeweilige Maßnahme entfallen.
Dieser Beschluss schafft über die Aufnahme der Investitionsmaßnahmen in das
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regionale Umsetzungskonzept die Grundlage für eine spätere Förderung aus dem
Regionalbudget. Die konkrete Entscheidung für die Umsetzung der einzelnen
Maßnahmen und deren Priorisierung wird mit diesem Beschluss nicht vorweggenommen.
Diese Entscheidung ist von den zuständigen Gremien zu einem späteren Zeitpunkt zu
treffen.
Finanzierung:
ja nein
Finanzierung
Gesamtkosten jährliche Folge- Objektbezogene Einmalige oder jährliche
der Maßnahmen Kosten/ lasten Eigenanteil Einnahmen laufende Haushaltsbelastung
(Beschaffungs- / (i.d.R. = (Zuschüsse / (Mittelabfluss, Kapiteldienst
Herstellungskosten Kreditbedarf Beträge) Folgelasten kalkulatorische
) ) Kosten)
EUR EUR EUR EUR EUR
Verbandsgemeindeverwaltung
Eisenberg (Pfalz), den 11.06.2026
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(Sattler) (B. Frey)
Büroleiterin Bürgermeister
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