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1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2026

Angenommen16 Ja · 6 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeUslar
Datum2026-06-23
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Der Bürgermeister Datum: 27.05.2026 Aktenzeichen: 1.20 Beratungsvorlage 0651/2026 1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2026 Beratungsfolge: Gremium am Status Finanzausschuss öffentlich Verwaltungsausschuss nicht öffentlich Rat öffentlich Beschlussvorschlag: Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der -plan für das Haushaltsjahr 2026 werden in der vom Verwaltungsausschuss empfohlenen Fassung beschlossen. Erläuterung: Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2026 wurden in der Sitzung am 16.12.2025 durch den Rat beschlossen. Gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG ist eine Nachtragshaushaltssatzung unverzüglich zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder geleistet werden müssen. Die Schaffung einer geeigneten Ladeinfrastruktur für den öffentlichen Personennahver- kehr (ÖPVN) in Uslar ist nur durch die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans mög- lich. Um dem Betreiber des Busunternehmens für die geplante Beschaffung von Elektrobussen und den dazugehörigen Ladestationen eine verbindliche Beteiligung an der Maßnahme zusagen zu können, sind Planungskosten im Jahr 2026 sowie eine Verpflichtungsermächtigung für die im Folgejahr benötigten Baukosten zu veranschlagen. Weitere wesentliche Änderungen haben sich im Laufe des Haushaltsjahres 2026 bereits ergeben, auch diese sind im Nachtragshaushalt abgebildet. Ein Haushaltsausgleich gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 wird auch mit dem Erlass der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes nicht erreicht werden. Seite 2 von 2 Die Details sind dem dieser Beratungsvorlage beigefügten Entwurf, insbesondere dem Vorbericht, zu entnehmen. Anlage/n: 1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2026 Bauer

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