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1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2026
Angenommen16 Ja · 6 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Uslar |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Der Bürgermeister
Datum: 27.05.2026
Aktenzeichen: 1.20
Beratungsvorlage 0651/2026
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2026
Beratungsfolge:
Gremium am Status
Finanzausschuss öffentlich
Verwaltungsausschuss nicht öffentlich
Rat öffentlich
Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der -plan für das Haushaltsjahr 2026 werden in der
vom Verwaltungsausschuss empfohlenen Fassung beschlossen.
Erläuterung:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2026 wurden in der Sitzung am
16.12.2025 durch den Rat beschlossen.
Gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG ist eine Nachtragshaushaltssatzung unverzüglich zu
erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder
Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den
Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder
geleistet werden müssen.
Die Schaffung einer geeigneten Ladeinfrastruktur für den öffentlichen Personennahver-
kehr (ÖPVN) in Uslar ist nur durch die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans mög-
lich. Um dem Betreiber des Busunternehmens für die geplante Beschaffung von
Elektrobussen und den dazugehörigen Ladestationen eine verbindliche Beteiligung an der
Maßnahme zusagen zu können, sind Planungskosten im Jahr 2026 sowie eine
Verpflichtungsermächtigung für die im Folgejahr benötigten Baukosten zu veranschlagen.
Weitere wesentliche Änderungen haben sich im Laufe des Haushaltsjahres 2026 bereits
ergeben, auch diese sind im Nachtragshaushalt abgebildet.
Ein Haushaltsausgleich gem. § 115 Abs. 2 Nr. 1 wird auch mit dem Erlass der
Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes nicht erreicht werden.
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Die Details sind dem dieser Beratungsvorlage beigefügten Entwurf, insbesondere dem
Vorbericht, zu entnehmen.
Anlage/n:
1. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2026
Bauer
Text aus PDF extrahiert