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KFW-Förderantrag - Ergänzender Beschluss zur Finanzierung
Angenommen12 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Unterkirnach |
| Datum | 2026-05-19 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Unterkirnach
Vorlage Nr.: 2026/589
Sachbearbeiter: Patrick Doll
Aktenzeichen: 794.12
08.05.2026
2026_754_V02_GR_Beschluss zum Engagement
Datum:
für Klimaschutz vom 20.04.2021
Anlagen:
2026_754_V02_KFW_432_Präsentation
greenventory
Gremium Sitzungsdatum Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 19.05.2026 öffentlich
KFW-Förderantrag - Zukunftssichere Strom- und Wäremeversorgung als ortsumfassendes
Quartierskonezpt - Ergänzender Beschluss zur Finanzierung
Bisheriger Sachvortrag vom 14.04.2026:
Im Rahmen der laufenden Kommunalen Wärmeplanung (KWP) hat sich herausgestellt, dass
die Errichtung von größeren Nahwärmenetzten in Unterkirnach derzeit wenig sinnvoll
erscheint. Die Gründe hierfür liegen in der anspruchsvollen Topographie und dem Fehlen
nutzbarer Wärmequellen (Abwärme). Für den Umstieg auf erneuerbare Wärmeenergie ist
daher die Nutzung von Elektrizität der bessere Weg. Daher wurde im bisherigen Verlauf der
KWP für die Gemeinde Unterkirnach herausgearbeitet, dass für eine zukunftssichere Strom-
und Wärmeversorgung eine ortsumfassende Quartiersentwicklung angestrebt werden sollte.
Im KFW-Förderprogramm 432 wird die Erstellung eines integrierten, sektorübergreifenden
Energiekonzeptes bezuschusst. Das bedeutet, im zu erstellenden Konzept werden Wärme,
Elektrizität und Mobilität gleichermaßen betrachtet. Zusätzlich ist auch die Erzeugung,
Speicherung und Verteilung/Nutzung erneuerbarer Energie (Energy-Sharing) Bestandteil der
Überlegungen. Für die Planung werden vorhandene Daten aus der KWP genutzt, ggf.
aktualisiert und um weitere Informationen ergänzt. Ins Konzept einbezogen werden private,
gewerbliche und kommunale Gebäude im definierten Quartier.
Die auf die Haushaltslage abgestimmten Kosten für die Erstellung des
Quartierkonzepts, werden auf maximal 150.000,00 EUR angenommen und beruhen auf einer
Schätzung der Fa. greenventory, Freiburg, sowie eigenen Ansätzen für weitere Akteure.
Die Förderquote für die Gemeinde beträgt 90% für diese Konzepterstellung.
Eine Gegenfinanzierung des aufzubringenden Eigenanteils von 10% in Höhe von
15.000,00 EUR erfolgt im Idealfall durch dauerhafte Einsparungen bei den Energiekosten der
kommunalen Liegenschaften. Zudem soll geprüft werden, ob durch eine
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mögliche Querfinanzierung via Einsparung von Investitionskosten bei der Schulsanierung ein
Kostenanteil
beigesteuert werden kann. Es entsteht für Bürger und Gemeinde keinerlei Verpflichtung aus
der Erstellung des Konzeptes, weder für die Teilnahme an der Datenerhebung, noch zur
Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Dem Antrag sind jedoch aussagekräftige
Angebote beizufügen.
Das KfW-Förderprogramm 432 „Energetische Stadtsanierung“ als ortsumfassendes
Quartierskonzept auf die Gemeinde Unterkirnach abgestimmt, arbeitet nach dem
sogenannten Windhundprinzip. Das bedeutet, dass Fördermittel in der Reihenfolge des
Eingangs der Anträge vergeben werden. Sobald die Fördermittel ausgeschöpft sind, können
keine weiteren Anträge mehr bewilligt werden, auch wenn die inhaltlichen Voraussetzungen
erfüllt wären. Wegen der hohen Nachfrage nach der Wiederaufnahme des Programms wird
dringend empfohlen, Anträge so früh wie möglich zu stellen. Daher soll der Antrag
schnellstmöglich in den kommenden Wochen erstellt und eingereicht werden.
Sensibilisierung zum Thema:
Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage müssen wir uns insbesondere zur Entschärfung
der angespannten Haushaltslage um eine nachhaltig wirtschaftliche Energieversorgung in
einem kooperativen Engagement aller Gemeindeakteure bemühen.
Hierbei sollten wir uns an dem bereits beschlossene „Engagement für den Klimaschutz“ aus
2021 (siehe Anlage) orientieren und eine kontinuierliche Weiterentwicklung aufrechterhalten.
Weitere Erläuterungen und eine Diskussion erfolgen während der Sitzung.
Ergänzender Sachvortrag zur Gemeinderatssitzung am 19.05.2026:
Nach weiterer Klärung, muss zur Antragsstellung eine Finanzierung seitens der Verwaltung
zugesichert werden. Diese Zusicherung kann entweder in die Haushaltsplanung 2027
eingeplant werden, oder – wenn schon in 2026 erforderlich – über eine Umschichtung im
laufenden Haushalt bewältigt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschlussvorschlag hat keine bzw. nur unerhebliche finanzielle Auswirkungen
Der Beschlussvorschlag hat folgende finanzielle Auswirkungen:
Ausgaben in Höhe von einmalig 152.000,00 €
Ausgaben in Höhe von jährlich ________€
Einnahmen in Höhe von einmalig 135.000,00 €
Einnahmen in Höhe von jährlich ________€
Die Ausgaben werden planmäßig finanziert im laufenden Haushalt HHST ________.
Der Finanzierungsvorschlag ist im Sachvortrag dargestellt.
Die Maßnahme wird wie folgt finanziert:
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge) ________€
Sonstige Eigenmittel ( allgemeine Deckungsmittel, Rücklage) ________€
Fremdmittel/Kreditaufnahme ________€
Beschlussvorschlag:
Hinzukommend zu den bereits am 14.04.2026 beschlossenen Aufwendungen für die
Antragserstellung in Höhe von maximal 2.000 €, wird die Verwaltung beauftragt, für die
Haushaltsplanung 2027 die Kosten für die Quartiersentwicklung mit 150.000 € einzuplanen
und auch den Zuschuss der KFW zu berücksichtigen. Wenn ein positiver
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Bewilligungsbescheid vorliegt und bereits in diesem Jahr die Vergabe erfolgen soll, wird die
Verwaltung beauftragt, Mittel im Haushaltsplan umzuschichten und einen Vorschlag zur
Finanzierung vorzulegen.
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