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KFW-Förderantrag - Ergänzender Beschluss zur Finanzierung

Angenommen12 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeUnterkirnach
Datum2026-05-19
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Gemeinde Unterkirnach Vorlage Nr.: 2026/589 Sachbearbeiter: Patrick Doll Aktenzeichen: 794.12 08.05.2026 2026_754_V02_GR_Beschluss zum Engagement Datum: für Klimaschutz vom 20.04.2021 Anlagen: 2026_754_V02_KFW_432_Präsentation greenventory Gremium Sitzungsdatum Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 19.05.2026 öffentlich KFW-Förderantrag - Zukunftssichere Strom- und Wäremeversorgung als ortsumfassendes Quartierskonezpt - Ergänzender Beschluss zur Finanzierung Bisheriger Sachvortrag vom 14.04.2026: Im Rahmen der laufenden Kommunalen Wärmeplanung (KWP) hat sich herausgestellt, dass die Errichtung von größeren Nahwärmenetzten in Unterkirnach derzeit wenig sinnvoll erscheint. Die Gründe hierfür liegen in der anspruchsvollen Topographie und dem Fehlen nutzbarer Wärmequellen (Abwärme). Für den Umstieg auf erneuerbare Wärmeenergie ist daher die Nutzung von Elektrizität der bessere Weg. Daher wurde im bisherigen Verlauf der KWP für die Gemeinde Unterkirnach herausgearbeitet, dass für eine zukunftssichere Strom- und Wärmeversorgung eine ortsumfassende Quartiersentwicklung angestrebt werden sollte. Im KFW-Förderprogramm 432 wird die Erstellung eines integrierten, sektorübergreifenden Energiekonzeptes bezuschusst. Das bedeutet, im zu erstellenden Konzept werden Wärme, Elektrizität und Mobilität gleichermaßen betrachtet. Zusätzlich ist auch die Erzeugung, Speicherung und Verteilung/Nutzung erneuerbarer Energie (Energy-Sharing) Bestandteil der Überlegungen. Für die Planung werden vorhandene Daten aus der KWP genutzt, ggf. aktualisiert und um weitere Informationen ergänzt. Ins Konzept einbezogen werden private, gewerbliche und kommunale Gebäude im definierten Quartier. Die auf die Haushaltslage abgestimmten Kosten für die Erstellung des Quartierkonzepts, werden auf maximal 150.000,00 EUR angenommen und beruhen auf einer Schätzung der Fa. greenventory, Freiburg, sowie eigenen Ansätzen für weitere Akteure. Die Förderquote für die Gemeinde beträgt 90% für diese Konzepterstellung. Eine Gegenfinanzierung des aufzubringenden Eigenanteils von 10% in Höhe von 15.000,00 EUR erfolgt im Idealfall durch dauerhafte Einsparungen bei den Energiekosten der kommunalen Liegenschaften. Zudem soll geprüft werden, ob durch eine 2026/589 Seite1von3 mögliche Querfinanzierung via Einsparung von Investitionskosten bei der Schulsanierung ein Kostenanteil beigesteuert werden kann. Es entsteht für Bürger und Gemeinde keinerlei Verpflichtung aus der Erstellung des Konzeptes, weder für die Teilnahme an der Datenerhebung, noch zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Dem Antrag sind jedoch aussagekräftige Angebote beizufügen. Das KfW-Förderprogramm 432 „Energetische Stadtsanierung“ als ortsumfassendes Quartierskonzept auf die Gemeinde Unterkirnach abgestimmt, arbeitet nach dem sogenannten Windhundprinzip. Das bedeutet, dass Fördermittel in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge vergeben werden. Sobald die Fördermittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Anträge mehr bewilligt werden, auch wenn die inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt wären. Wegen der hohen Nachfrage nach der Wiederaufnahme des Programms wird dringend empfohlen, Anträge so früh wie möglich zu stellen. Daher soll der Antrag schnellstmöglich in den kommenden Wochen erstellt und eingereicht werden. Sensibilisierung zum Thema: Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage müssen wir uns insbesondere zur Entschärfung der angespannten Haushaltslage um eine nachhaltig wirtschaftliche Energieversorgung in einem kooperativen Engagement aller Gemeindeakteure bemühen. Hierbei sollten wir uns an dem bereits beschlossene „Engagement für den Klimaschutz“ aus 2021 (siehe Anlage) orientieren und eine kontinuierliche Weiterentwicklung aufrechterhalten. Weitere Erläuterungen und eine Diskussion erfolgen während der Sitzung. Ergänzender Sachvortrag zur Gemeinderatssitzung am 19.05.2026: Nach weiterer Klärung, muss zur Antragsstellung eine Finanzierung seitens der Verwaltung zugesichert werden. Diese Zusicherung kann entweder in die Haushaltsplanung 2027 eingeplant werden, oder – wenn schon in 2026 erforderlich – über eine Umschichtung im laufenden Haushalt bewältigt werden. Finanzielle Auswirkungen: Der Beschlussvorschlag hat keine bzw. nur unerhebliche finanzielle Auswirkungen Der Beschlussvorschlag hat folgende finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in Höhe von einmalig 152.000,00 € Ausgaben in Höhe von jährlich ________€ Einnahmen in Höhe von einmalig 135.000,00 € Einnahmen in Höhe von jährlich ________€ Die Ausgaben werden planmäßig finanziert im laufenden Haushalt HHST ________. Der Finanzierungsvorschlag ist im Sachvortrag dargestellt. Die Maßnahme wird wie folgt finanziert: Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge) ________€ Sonstige Eigenmittel ( allgemeine Deckungsmittel, Rücklage) ________€ Fremdmittel/Kreditaufnahme ________€ Beschlussvorschlag: Hinzukommend zu den bereits am 14.04.2026 beschlossenen Aufwendungen für die Antragserstellung in Höhe von maximal 2.000 €, wird die Verwaltung beauftragt, für die Haushaltsplanung 2027 die Kosten für die Quartiersentwicklung mit 150.000 € einzuplanen und auch den Zuschuss der KFW zu berücksichtigen. Wenn ein positiver 2026/589 Seite2von3 Bewilligungsbescheid vorliegt und bereits in diesem Jahr die Vergabe erfolgen soll, wird die Verwaltung beauftragt, Mittel im Haushaltsplan umzuschichten und einen Vorschlag zur Finanzierung vorzulegen. 2026/589 Seite3von3

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