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Wasserkonzessionsvertrag ab 2027

Angenommen12 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeUnterkirnach
Datum2026-05-19
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Gemeinde Unterkirnach Vorlage Nr.: 2026/586 Sachbearbeiter: Bastian Pfliegensdörfer Aktenzeichen: 815.94 07.05.2026 Datum: Wasserkonzessionsvertrag Unterkirnach Anlagen: Reinfassung endgültig ab 01.01.2027 REA Gersemann Gutachten § 107 GemO BW Gremium Sitzungsdatum Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 19.05.2026 öffentlich Wasserkonzessionsvertrag ab 2027 Sachvortrag: Bisheriger Ablauf im Gemeinderat Der bisher bestehende Wasserversorgungskonzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Unterkirnach mit der Gemeindewerke Unterkirnach GmbH & Co.KG vom 08.02.2007 lief zum 31.12.2025 aus. Der Wasserkonzessionsvertrag war in der Gemeinderatssitzung am 29.07.2025 bereits zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Allerdings lag zu diesem Zeitpunkt das endgültige Gutachten als Stellungnahme zum Vertrag noch nicht vor. In dieser Sitzung war das Gutachten für den ersten Vertragsentwurf enthalten, welches Vorschläge für Änderungen enthielt. Diese Änderungen vom Gutachter wurden teilweise berücksichtigt und waren in dem damals beschlossenen Vertrag eingearbeitet. Aufgrund dieses Verfahrensfehlers wurde der damalige Beschluss von der Rechtsaufsichtsbehörde nicht anerkannt. Der Beschluss über den Vertrag wurde daher am 09.12.2025 erneut gefasst, um den Formfehler zu beheben und das Verfahren ordnungsgemäß abzuschließen. Der Beschluss ist leider ungültig da Herr Braun als Geschäftsführer der Gemeindewerke Unterkirnach GmbH befangen war, aber trotzdem abgestimmt hat. Die Verwaltung hat daher im Anschluss einen Umlaufbeschluss vorgeschlagen, die Rechtsaufsicht hat aber diesen aber beanstandet, da für weitreichende Verträge – wie ein Konzessionsvertrag - kein Umlaufbeschluss durchgeführt werden darf. Vorlage in dieser Sitzung Der bisherige Wasserkonzessionsvertrag enthält eine Weiterführungsklausel, sodass dieser 2026/586 Seite1von3 zwar zum 31.12.2025 ausgelaufen ist, aber weiter bestehen bleibt, bis ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Die Verwaltung hat daher entschieden die komplette Thematik erst nach dem Jahreswechsel sauber aufzuarbeiten und dann erst im neuen Jahr dem Gemeinderat zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen. Der Konzessionsvertrag hat nun als Startdatum 01.01.2027. In den letzten Monaten wurde die Binnenmarktrelevanz und die Durchführung eines Vergabeverfahrens nochmals geprüft und die Verwaltung kam zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Inhouse-Vergabe kein Vergabeverfahren durchzuführen ist. Verträge der Wasserversorgungsunternehmen im Sinne des § 31 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie deren Änderungen und Ergänzungen bedürfen gemäß § 31a Abs. 1 GWB zu ihrer Wirksamkeit der vollständigen Anmeldung bei der Kartellbehörde. Erst die Anmeldung bewirkt die kartellrechtliche Freistellung vom Verbot des § 1 GWB. Die Meldung an die Landeskartellbehörde für Energie und Wasser beim Umweltministerium Baden-Württemberg wurde am 29.04.2026 abgesendet, die Genehmigung der Landeskartellbehörde darf parallel zum Gemeinderatsbeschluss eingeholt werden und liegt aktuell noch nicht vor. Der Gemeinderatsbeschluss kann aber trotzdem mit dieser Sitzung eingeholt werden. Konzessionsvertrag Die Gemeinde Unterkirnach ist gesetzlich verpflichtet, eine sichere, wirtschaftliche und nach- haltige Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicherzustellen. Die bisherigen Leistungen des Konzessionärs im Rahmen der Wasserversorgung sind aus Sicht der Verwaltung als zuverlässig und qualitativ hochwertig zu bewerten. Nach Prüfung und Berücksichtigung der wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen empfiehlt die Verwaltung die Verlängerung des bestehenden Vertrags bzw. die Neuauflage hinsichtlich der Veränderung der Rechtsform der Gemeindewerke Unterkirnach GmbH & Co. KG in Gemeindewerke GmbH und der Vertragsdauer von bisher 20 Jahren auf weitere 30 Jahre zu ändern. Die Konzessionsabgabe beträgt etwa 30.000 € pro Jahr und fließt dem Gemeindehaushalt zu. Das endgültige Gutachten vom 23.11.2025 zur beigefügten Fassung ist angefügt, die Anforderungen des § 107 GemO werden eingehalten. Finanzielle Auswirkungen: Der Beschlussvorschlag hat keine bzw. nur unerhebliche finanzielle Auswirkungen Der Beschlussvorschlag hat folgende finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in Höhe von einmalig ________€ Ausgaben in Höhe von jährlich ________€ Einnahmen in Höhe von einmalig ________€ Einnahmen in Höhe von jährlich ________€ Die Ausgaben werden planmäßig finanziert im laufenden Haushalt HHST ________. Der Finanzierungsvorschlag ist im Sachvortrag dargestellt. Die Maßnahme wird wie folgt finanziert: Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge) ________€ Sonstige Eigenmittel ( allgemeine Deckungsmittel, Rücklage) ________€ Fremdmittel/Kreditaufnahme ________€ 2026/586 Seite2von3 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt dem Konzessionsvertrag Wasser zwischen der Gemeinde Unterkirnach mit den Gemeindewerken Unterkirnach GmbH in der beigefügten Fassung zu. 2026/586 Seite3von3

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