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Wasserkonzessionsvertrag ab 2027
Angenommen12 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Unterkirnach |
| Datum | 2026-05-19 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Unterkirnach
Vorlage Nr.: 2026/586
Sachbearbeiter: Bastian Pfliegensdörfer
Aktenzeichen: 815.94
07.05.2026
Datum: Wasserkonzessionsvertrag Unterkirnach
Anlagen: Reinfassung endgültig ab 01.01.2027
REA Gersemann Gutachten § 107 GemO BW
Gremium Sitzungsdatum Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 19.05.2026 öffentlich
Wasserkonzessionsvertrag ab 2027
Sachvortrag:
Bisheriger Ablauf im Gemeinderat
Der bisher bestehende Wasserversorgungskonzessionsvertrag zwischen der Gemeinde
Unterkirnach mit der Gemeindewerke Unterkirnach GmbH & Co.KG vom 08.02.2007 lief zum
31.12.2025 aus.
Der Wasserkonzessionsvertrag war in der Gemeinderatssitzung am 29.07.2025 bereits zur
Beschlussfassung vorgelegt worden. Allerdings lag zu diesem Zeitpunkt das endgültige
Gutachten als Stellungnahme zum Vertrag noch nicht vor. In dieser Sitzung war das
Gutachten für den ersten Vertragsentwurf enthalten, welches Vorschläge für Änderungen
enthielt. Diese Änderungen vom Gutachter wurden teilweise berücksichtigt und waren in dem
damals beschlossenen Vertrag eingearbeitet.
Aufgrund dieses Verfahrensfehlers wurde der damalige Beschluss von der
Rechtsaufsichtsbehörde nicht anerkannt. Der Beschluss über den Vertrag wurde daher am
09.12.2025 erneut gefasst, um den Formfehler zu beheben und das Verfahren
ordnungsgemäß abzuschließen.
Der Beschluss ist leider ungültig da Herr Braun als Geschäftsführer der Gemeindewerke
Unterkirnach GmbH befangen war, aber trotzdem abgestimmt hat. Die Verwaltung hat daher
im Anschluss einen Umlaufbeschluss vorgeschlagen, die Rechtsaufsicht hat aber diesen
aber beanstandet, da für weitreichende Verträge – wie ein Konzessionsvertrag - kein
Umlaufbeschluss durchgeführt werden darf.
Vorlage in dieser Sitzung
Der bisherige Wasserkonzessionsvertrag enthält eine Weiterführungsklausel, sodass dieser
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zwar zum 31.12.2025 ausgelaufen ist, aber weiter bestehen bleibt, bis ein neuer Vertrag
abgeschlossen wird. Die Verwaltung hat daher entschieden die komplette Thematik erst nach
dem Jahreswechsel sauber aufzuarbeiten und dann erst im neuen Jahr dem Gemeinderat
zur erneuten Beschlussfassung vorzulegen. Der Konzessionsvertrag hat nun als Startdatum
01.01.2027.
In den letzten Monaten wurde die Binnenmarktrelevanz und die Durchführung eines
Vergabeverfahrens nochmals geprüft und die Verwaltung kam zu dem Ergebnis, dass
aufgrund der Inhouse-Vergabe kein Vergabeverfahren durchzuführen ist.
Verträge der Wasserversorgungsunternehmen im Sinne des § 31 Abs. 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie deren Änderungen und Ergänzungen
bedürfen gemäß § 31a Abs. 1 GWB zu ihrer Wirksamkeit der vollständigen Anmeldung bei
der Kartellbehörde. Erst die Anmeldung bewirkt die kartellrechtliche Freistellung vom Verbot
des
§ 1 GWB.
Die Meldung an die Landeskartellbehörde für Energie und Wasser beim Umweltministerium
Baden-Württemberg wurde am 29.04.2026 abgesendet, die Genehmigung der
Landeskartellbehörde darf parallel zum Gemeinderatsbeschluss eingeholt werden und liegt
aktuell noch nicht vor. Der Gemeinderatsbeschluss kann aber trotzdem mit dieser Sitzung
eingeholt werden.
Konzessionsvertrag
Die Gemeinde Unterkirnach ist gesetzlich verpflichtet, eine sichere, wirtschaftliche und nach-
haltige Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicherzustellen. Die bisherigen
Leistungen des Konzessionärs im Rahmen der Wasserversorgung sind aus Sicht der
Verwaltung als zuverlässig und qualitativ hochwertig zu bewerten.
Nach Prüfung und Berücksichtigung der wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen
Rahmenbedingungen empfiehlt die Verwaltung die Verlängerung des bestehenden Vertrags
bzw. die Neuauflage hinsichtlich der Veränderung der Rechtsform der Gemeindewerke
Unterkirnach GmbH & Co. KG in Gemeindewerke GmbH und der Vertragsdauer von bisher
20 Jahren auf weitere 30 Jahre zu ändern. Die Konzessionsabgabe beträgt etwa 30.000 €
pro Jahr und fließt dem Gemeindehaushalt zu.
Das endgültige Gutachten vom 23.11.2025 zur beigefügten Fassung ist angefügt, die
Anforderungen des § 107 GemO werden eingehalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschlussvorschlag hat keine bzw. nur unerhebliche finanzielle Auswirkungen
Der Beschlussvorschlag hat folgende finanzielle Auswirkungen:
Ausgaben in Höhe von einmalig ________€
Ausgaben in Höhe von jährlich ________€
Einnahmen in Höhe von einmalig ________€
Einnahmen in Höhe von jährlich ________€
Die Ausgaben werden planmäßig finanziert im laufenden Haushalt HHST ________.
Der Finanzierungsvorschlag ist im Sachvortrag dargestellt.
Die Maßnahme wird wie folgt finanziert:
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge) ________€
Sonstige Eigenmittel ( allgemeine Deckungsmittel, Rücklage) ________€
Fremdmittel/Kreditaufnahme ________€
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Konzessionsvertrag Wasser zwischen der Gemeinde
Unterkirnach mit den Gemeindewerken Unterkirnach GmbH in der beigefügten Fassung zu.
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Text aus PDF extrahiert