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Richtlinien der Gemeinde Unterkirnach über die Förderung der Vereine und des bürgerlichen Engagements

Angenommen12 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeUnterkirnach
Datum2026-05-19
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Gemeinde Unterkirnach Vorlage Nr.: 2026/585 Sachbearbeiter: Bastian Pfliegensdörfer Aktenzeichen: 021.55 06.05.2026 Datum: Vereinsförderungs Richtlinie 2026 Anlagen: Mögliche Verteilung Vereinsförderung 2026 Gremium Sitzungsdatum Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 19.05.2026 öffentlich Richtlinien der Gemeinde Unterkirnach über die Förderung der Vereine und des bürgerlichen Engagements Sachvortrag: Vereine und Vereinigungen sind ein wichtiger Bestandteil des sozialen, sportlichen und kulturellen Gemeindelebens. Die Gemeinde sieht es daher als eine freiwillige Aufgabe an, die Vereinsarbeit und auch die Vielfalt der Vereine sowie der gemeinnützigen Organisationen zu fördern. Die Förderung soll insbesondere die aktive Jugendarbeit stärken, den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, den Erhalt kulturellen und traditionellen Brauchtums sichern und die sportliche sowie musikalische Betätigung unterstützen. Dabei soll das Selbstverwaltungs- und Eigenverantwortungsrecht der gemeinnützigen Vereine und Organisationen gestärkt werden. Aus der Bereitschaft der Gemeinde Unterkirnach zur Unterstützung ihrer Vereine ergeben sich jedoch auch Pflichten gegenüber der Gemeinde. Die Vereine haben selbst Initiative zu entfalten und sich den wandelnden Anforderungen der heutigen Gesellschaft zu stellen. Es wird erwartet, dass der Vereinsbetrieb wirtschaftlich geführt wird. Besonderen Wert legt die Gemeinde darauf, dass die Vereine untereinander gemeinschaftlich und kooperativ zusammenarbeiten. Ebenso sollten sie sich an Gemeinschaftsveranstaltungen, initiiert durch die Gemeinde, beteiligen und sich mindestens einmal im Jahr kostenfrei für die Gemeinde mit geeigneten Beiträgen beteiligen. Die Vereinsförderung im Rahmen dieser Richtlinien ist eine Freiwilligkeitsleistung der Gemeinde Unterkirnach. Sie steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit personeller, materieller und finanzieller Mittel. Die Höhe der im Haushaltsplan jährlich bereit gestellten Fördermittel richtet sich nach der jeweiligen Haushalts- und Finanzlage der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die bisherigen Vereinszuschüsse wurden zusammengestellt und aus den verschiedenen Gemeinderatsbeschlüssen wurde eine gemeinsame Richtlinie erarbeitet. Die Gemeinde Unterkirnach befindet sich aktuell in der Haushaltskonsolidierung, aus diesem Grund sind die 2026/585 Seite1von3 Mittel für die Vereinsförderung begrenzt und können nicht erhöht werden, der Budgettopf liegt bei 16.300 €. Mit den vorhandenen Budgets und Ansätzen wurde daher ein Kompromiss gefunden um eine Grundfinanzierung zu ermöglichen und um weiterhin die Jugendarbeit zu fördern. Durch die Berücksichtigung der Mittel aus dem PS-Sparen und der EGT Regioprämie wurde der Budgettopf erweitert und es können somit mehr Mittel für die Jugendförderung verwendet werden. Zuschüsse von der Sparkasse und der EGT werden auf die Zuschüsse der Gemeinde angerechnet. Folgende Grundbeträge wurden bisher aufgrund Gemeinderatsbeschlüsse ausbezahlt:  Musikverein Grundbetrag 716 € plus 500-1.800 € für Erneuerungskosten und Reparaturen  Kieschtockzunft Grundzuschuss 1.278 €  Heimat und Orchestrion Verein befristet bis 2028 für Sanierung Heimatstube 500 €  Jahreszuschuss Bücherei 250 €  Zuschuss aktive Senioren 52 €  DRK Projekt Lebensretter 0,10 € je Einwohner (ca. 260 €)  Gemeindehilfeverein für die Kommunale Basisfinanzierung nach § 45c Abs. 2 SGB XI von 2.500 €  Dorffestausschuss ca. 2.000 €  Jugendarbeit für alle Vereine je Jugendmitglied aus Unterkirnach mit 16 € Am 05.05.2026 hat der Finanzausschuss die Vereinsförderung behandelt und hat aufgrund verschiedener Vorlagen und Vorschläge die folgenden Regelungen befürwortet: Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Organisationen mit Sitz in Unterkirnach mit mindestens 20 aktiven Mitgliedern, die Jugendarbeit durchführen. Nicht förderberechtigt sind Parteien, Kirchen, Fördervereine und passive Mitglieder. Das Budget aus dem Haushalt wird nach einem Sockelbetrag und einer Pro-Kopf-Förderung (Jugendarbeit) verteilt. Die Vereine und Organisationen erhalten folgende Sockelbeträge jährlich:  Kieschtock-Zunft e.V. für die Brauchtumspflege von 2.000 €  Musikverein Unterkirnach e.V. für Beschaffung und Pflege von Trachten und Instrumenten von 2.000 €  FC Alemannia Unterkirnach e.V. für Unterhaltung von Sportplatz, Vereinsgebäude und Sportanlagen sowie Durchführung von Turnieren von 2.000 €  Tischtennisclub Unterkirnach e.V. für Vereinsarbeit und Durchführung von Turnieren von 1.000 €  Gemeindehilfe-Verein Unterkirnach e.V. für die Kommunale Basisfinanzierung nach § 45c Abs. 2 SGB XI von 2.500 €  Verein für Heimat- und Orchestriongeschichte e.V. für die Sanierung der Heimatstube befristet bis einschließlich dem Jahr 2028 von 500 €  DRK Kreisverband Villingen-Schwenningen e.V. für das Projekt „Region der Lebensretter Schwarzwald-Baar-Kreis“ mit 0,10 € je Einwohner  Dorffestausschuss für die Ausrichtung vom jährlichen Dorffest von 1.000 €  Seniorenrat aktive Senioren von 52 €  Jahreszuschuss Bücherei Unterkirnach 250 €  Alle weiteren Vereine erhalten für jedes aktive Vereinsmitglied mit Wohnsitz in Unterkirnach einen Betrag von 2 €. Das Budget welches danach verbleibt (ca. 6.000 €) wird unter allen förderberechtigten Vereinen verteilt nach der Anzahl an Jugendlichen unter 18 Jahren nach der Pro-Kopf- 2026/585 Seite2von3 Förderung. Nach einer ersten Schätzung können im Jahr 2026 etwa 20-22 € je Jugendlichen verteilt werden (bisherige Förderung liegt bei 16 € je Jugendlichen). Die Vereine müssen bis zum 31.10. des Jahres den Antrag stellen, maßgebend sind die Mitgliederzahlen zum 30.09. des Jahres. Die Auszahlung erfolgt bis Dezember des Jahres und steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse. Für den Finanzausschuss war es wichtig, dass bei den Sockelbeiträgen die drei größten Vereine eine gleichwertige Förderung bekommen, die auch die Kosten und Infrastruktur der Vereine berücksichtigt. Es ist der Verwaltung und dem Finanzausschuss bewusst, dass die Mittel begrenzt sind und nicht alle Kosten der Vereine von der Gemeinde getragen werden können. Die Richtlinie ist ein ausgewogener Kompromiss der bereits von vier Mitgliedern des Gemeinderates erarbeitet wurde. Finanzielle Auswirkungen: Der Beschlussvorschlag hat keine bzw. nur unerhebliche finanzielle Auswirkungen Der Beschlussvorschlag hat folgende finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in Höhe von einmalig ________€ Ausgaben in Höhe von jährlich 16.300 € Einnahmen in Höhe von einmalig ________€ Einnahmen in Höhe von jährlich ________€ Die Ausgaben werden planmäßig finanziert im laufenden Haushalt HHST 2620 0000 Musikpflege - 4318 0000 Zuweisungen an übrige Bereiche 2.000 €; 2281 0000 Heimat- und sonstige Kulturpflege - 4318 0000 Zuweisungen an übrige Bereiche 8.000 €; 3180 0800 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen - 4318 0000 Zuweisungen an übrige Bereiche 2.800 €; 3620 0400 Einrichtungen der Jugendarbeit - 4318 0000 Zuweisungen an übrige Bereiche 2.500 €; 5750 0200 Gästewerbung - 4271 0020 Gästeunterhaltung 1.000 € Der Finanzierungsvorschlag ist im Sachvortrag dargestellt. Die Maßnahme wird wie folgt finanziert: Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge) ________€ Sonstige Eigenmittel ( allgemeine Deckungsmittel, Rücklage) ________€ Fremdmittel/Kreditaufnahme ________€ Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die beigefügten Richtlinien über die Förderung der Vereine und des bürgerschaftlichen Engagements vom 19.05.2026 2026/585 Seite3von3

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