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Richtlinien der Gemeinde Unterkirnach über die Förderung der Vereine und des bürgerlichen Engagements
Angenommen12 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Unterkirnach |
| Datum | 2026-05-19 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Unterkirnach
Vorlage Nr.: 2026/585
Sachbearbeiter: Bastian Pfliegensdörfer
Aktenzeichen: 021.55
06.05.2026
Datum:
Vereinsförderungs Richtlinie 2026
Anlagen:
Mögliche Verteilung Vereinsförderung 2026
Gremium Sitzungsdatum Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 19.05.2026 öffentlich
Richtlinien der Gemeinde Unterkirnach über die Förderung der Vereine und des bürgerlichen
Engagements
Sachvortrag:
Vereine und Vereinigungen sind ein wichtiger Bestandteil des sozialen, sportlichen und
kulturellen Gemeindelebens. Die Gemeinde sieht es daher als eine freiwillige Aufgabe an, die
Vereinsarbeit und auch die Vielfalt der Vereine sowie der gemeinnützigen Organisationen zu
fördern. Die Förderung soll insbesondere die aktive Jugendarbeit stärken, den
gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, den Erhalt kulturellen und traditionellen
Brauchtums sichern und die sportliche sowie musikalische Betätigung unterstützen. Dabei
soll das Selbstverwaltungs- und Eigenverantwortungsrecht der gemeinnützigen Vereine und
Organisationen gestärkt werden.
Aus der Bereitschaft der Gemeinde Unterkirnach zur Unterstützung ihrer Vereine ergeben
sich jedoch auch Pflichten gegenüber der Gemeinde. Die Vereine haben selbst Initiative zu
entfalten und sich den wandelnden Anforderungen der heutigen Gesellschaft zu stellen. Es
wird erwartet, dass der Vereinsbetrieb wirtschaftlich geführt wird. Besonderen Wert legt die
Gemeinde darauf, dass die Vereine untereinander gemeinschaftlich und kooperativ
zusammenarbeiten. Ebenso sollten sie sich an Gemeinschaftsveranstaltungen, initiiert durch
die Gemeinde, beteiligen und sich mindestens einmal im Jahr kostenfrei für die Gemeinde
mit geeigneten Beiträgen beteiligen.
Die Vereinsförderung im Rahmen dieser Richtlinien ist eine Freiwilligkeitsleistung der
Gemeinde Unterkirnach. Sie steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit personeller,
materieller und finanzieller Mittel. Die Höhe der im Haushaltsplan jährlich bereit gestellten
Fördermittel richtet sich nach der jeweiligen Haushalts- und Finanzlage der Gemeinde. Ein
Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die bisherigen Vereinszuschüsse wurden zusammengestellt und aus den verschiedenen
Gemeinderatsbeschlüssen wurde eine gemeinsame Richtlinie erarbeitet. Die Gemeinde
Unterkirnach befindet sich aktuell in der Haushaltskonsolidierung, aus diesem Grund sind die
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Mittel für die Vereinsförderung begrenzt und können nicht erhöht werden, der Budgettopf liegt
bei 16.300 €. Mit den vorhandenen Budgets und Ansätzen wurde daher ein Kompromiss
gefunden um eine Grundfinanzierung zu ermöglichen und um weiterhin die Jugendarbeit zu
fördern. Durch die Berücksichtigung der Mittel aus dem PS-Sparen und der EGT
Regioprämie wurde der Budgettopf erweitert und es können somit mehr Mittel für die
Jugendförderung verwendet werden. Zuschüsse von der Sparkasse und der EGT werden auf
die Zuschüsse der Gemeinde angerechnet.
Folgende Grundbeträge wurden bisher aufgrund Gemeinderatsbeschlüsse ausbezahlt:
Musikverein Grundbetrag 716 € plus 500-1.800 € für Erneuerungskosten und
Reparaturen
Kieschtockzunft Grundzuschuss 1.278 €
Heimat und Orchestrion Verein befristet bis 2028 für Sanierung Heimatstube 500 €
Jahreszuschuss Bücherei 250 €
Zuschuss aktive Senioren 52 €
DRK Projekt Lebensretter 0,10 € je Einwohner (ca. 260 €)
Gemeindehilfeverein für die Kommunale Basisfinanzierung nach § 45c Abs. 2 SGB
XI von 2.500 €
Dorffestausschuss ca. 2.000 €
Jugendarbeit für alle Vereine je Jugendmitglied aus Unterkirnach mit 16 €
Am 05.05.2026 hat der Finanzausschuss die Vereinsförderung behandelt und hat aufgrund
verschiedener Vorlagen und Vorschläge die folgenden Regelungen befürwortet:
Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Organisationen mit Sitz in Unterkirnach mit
mindestens 20 aktiven Mitgliedern, die Jugendarbeit durchführen. Nicht förderberechtigt sind
Parteien, Kirchen, Fördervereine und passive Mitglieder.
Das Budget aus dem Haushalt wird nach einem Sockelbetrag und einer Pro-Kopf-Förderung
(Jugendarbeit) verteilt.
Die Vereine und Organisationen erhalten folgende Sockelbeträge jährlich:
Kieschtock-Zunft e.V. für die Brauchtumspflege von 2.000 €
Musikverein Unterkirnach e.V. für Beschaffung und Pflege von Trachten und
Instrumenten von 2.000 €
FC Alemannia Unterkirnach e.V. für Unterhaltung von Sportplatz, Vereinsgebäude
und Sportanlagen sowie Durchführung von Turnieren von 2.000 €
Tischtennisclub Unterkirnach e.V. für Vereinsarbeit und Durchführung von Turnieren
von 1.000 €
Gemeindehilfe-Verein Unterkirnach e.V. für die Kommunale Basisfinanzierung nach
§ 45c Abs. 2 SGB XI von 2.500 €
Verein für Heimat- und Orchestriongeschichte e.V. für die Sanierung der Heimatstube
befristet bis einschließlich dem Jahr 2028 von 500 €
DRK Kreisverband Villingen-Schwenningen e.V. für das Projekt „Region der
Lebensretter Schwarzwald-Baar-Kreis“ mit 0,10 € je Einwohner
Dorffestausschuss für die Ausrichtung vom jährlichen Dorffest von 1.000 €
Seniorenrat aktive Senioren von 52 €
Jahreszuschuss Bücherei Unterkirnach 250 €
Alle weiteren Vereine erhalten für jedes aktive Vereinsmitglied mit Wohnsitz in
Unterkirnach einen Betrag von 2 €.
Das Budget welches danach verbleibt (ca. 6.000 €) wird unter allen förderberechtigten
Vereinen verteilt nach der Anzahl an Jugendlichen unter 18 Jahren nach der Pro-Kopf-
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Förderung. Nach einer ersten Schätzung können im Jahr 2026 etwa 20-22 € je Jugendlichen
verteilt werden (bisherige Förderung liegt bei 16 € je Jugendlichen).
Die Vereine müssen bis zum 31.10. des Jahres den Antrag stellen, maßgebend sind die
Mitgliederzahlen zum 30.09. des Jahres. Die Auszahlung erfolgt bis Dezember des Jahres
und steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, ein Rechtsanspruch auf
Förderung besteht nicht. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft und ersetzt
alle bisherigen Gemeinderatsbeschlüsse.
Für den Finanzausschuss war es wichtig, dass bei den Sockelbeiträgen die drei größten
Vereine eine gleichwertige Förderung bekommen, die auch die Kosten und Infrastruktur der
Vereine berücksichtigt. Es ist der Verwaltung und dem Finanzausschuss bewusst, dass die
Mittel begrenzt sind und nicht alle Kosten der Vereine von der Gemeinde getragen werden
können. Die Richtlinie ist ein ausgewogener Kompromiss der bereits von vier Mitgliedern des
Gemeinderates erarbeitet wurde.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschlussvorschlag hat keine bzw. nur unerhebliche finanzielle Auswirkungen
Der Beschlussvorschlag hat folgende finanzielle Auswirkungen:
Ausgaben in Höhe von einmalig ________€
Ausgaben in Höhe von jährlich 16.300 €
Einnahmen in Höhe von einmalig ________€
Einnahmen in Höhe von jährlich ________€
Die Ausgaben werden planmäßig finanziert im laufenden Haushalt HHST 2620 0000
Musikpflege - 4318 0000 Zuweisungen an übrige Bereiche 2.000 €; 2281 0000 Heimat- und
sonstige Kulturpflege - 4318 0000 Zuweisungen an übrige Bereiche 8.000 €; 3180 0800
Sonstige soziale Hilfen und Leistungen - 4318 0000 Zuweisungen an übrige Bereiche 2.800
€; 3620 0400 Einrichtungen der Jugendarbeit - 4318 0000 Zuweisungen an übrige Bereiche
2.500 €; 5750 0200 Gästewerbung - 4271 0020 Gästeunterhaltung 1.000 €
Der Finanzierungsvorschlag ist im Sachvortrag dargestellt.
Die Maßnahme wird wie folgt finanziert:
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge) ________€
Sonstige Eigenmittel ( allgemeine Deckungsmittel, Rücklage) ________€
Fremdmittel/Kreditaufnahme ________€
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die beigefügten Richtlinien über die Förderung der Vereine und
des bürgerschaftlichen Engagements vom 19.05.2026
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