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Maßnahmen struktureller Änderungen in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Unterkirnach

Angenommen10 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeUnterkirnach
Datum2026-06-23
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Gemeinde Unterkirnach Vorlage Nr.: 2026/594 Sachbearbeiter: Julian Bach Aktenzeichen: Datum: 03.06.2026 Anlagen: Gremium Sitzungsdatum Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 23.06.2026 öffentlich Maßnahmen struktureller Änderungen in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Unterkirnach Sachvortrag: Im Rahmen der Bedarfsermittlungen für Kindergartenplätze im ersten Quartal 2026 zeigte sich, dass die Gruppen beider Einrichtungen im Bereich verlängerte Öffnungszeit (VÖ) nicht voll ausgeschöpft waren. Zudem wurde ein Auslastungsmissverhältnis zwischen dem evangelischen Kindergarten „Arche Noah“ und dem katholischen Kindergarten „St. Elisabeth“ festgestellt. Demnach wären ohne Steuerung der Gemeinde Unterkirnach im Kindergarten Jahr 2026/2027 nur ca. 39 von 62 Plätzen (alle VÖ) in der evangelischen Einrichtung und 75 von 90 Kindergartenplätze in der katholischen Einrichtung belegt gewesen (davon ca. 44 VÖ). Als Sofortmaßnahme wurden alle Neuanmeldungen für den VÖ-Bereich ausnahmslos der evangelischen Einrichtung zugewiesen. Mit einem weiteren Transfer von bis zu 3 Bestandskinder aus der katholischen Einrichtung kann das VÖ-Angebot beider Einrichtungen um je eine Kleingruppe verringert werden. Damit kann eine Auslastung von 42 von 50 in der Einrichtung „Arche Noah“ und eine Vollauslastung des VÖ-Bereichs (37 Plätze) in der Einrichtung „St. Elisabeth“ erzielt werden. Die Gemeinde Unterkirnach stellt damit eine wirtschaftliche und bedarfsgerechte Auslastung, sowie eine ausgewogene Verteilung der Kinderzahlen sicher und erhält dadurch Qualität und Flexibilität. Dabei kann im Kindergarten „St. Elisabeth“ eine Ersparnis einer ganzen Personalstelle und im Kindergarten „Arche Noah“ aufgrund der aktuellen Personallage eine weitere halbe Personalstelle erzielt werden. Dies entspricht zusammen eine Ersparnis von ca. 100.000€ an Personalkosten jährlich. Dabei ist immer noch ein Puffer gegeben, sollte unerwartet ein höherer Platzbedarf entstehen. 2026/594 Seite1von2 Finanzielle Auswirkungen: Der Beschlussvorschlag hat keine bzw. nur unerhebliche finanzielle Auswirkungen Der Beschlussvorschlag hat folgende finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in Höhe von einmalig ________€ Minderausgaben in Höhe von jährlich ca. 100.000€ Einnahmen in Höhe von einmalig ________€ Einnahmen in Höhe von jährlich ________€ Die Ausgaben werden planmäßig finanziert im laufenden Haushalt HHST ________. Der Finanzierungsvorschlag ist im Sachvortrag dargestellt. Die Maßnahme wird wie folgt finanziert: Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge) ________€ Sonstige Eigenmittel ( allgemeine Deckungsmittel, Rücklage) ________€ Fremdmittel/Kreditaufnahme ________€ Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt den von der Veraltung vorgeschlagenen Umstrukturierung, sowie der Personalreduktion in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Unterkirnach zu. 2026/594 Seite2von2

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