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Neufassung der polizeilichen Umweltschutzverordnung
Angenommen11 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Unterkirnach |
| Datum | 2026-06-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Unterkirnach
Vorlage Nr.: 2026/592
Sachbearbeiter: Julian Bach
Aktenzeichen:
02.06.2026
Gemeinde
Unterkirnach_polizeiliche_Umweltverordnung_A
lt
Datum:
Gemeinde
Anlagen:
Unterkirnach_polizeiliche_Umweltverordnung_N
eufassung
Überblick_inhaltliche_Änderungen_Umweltschu
tzverordnung
Gremium Sitzungsdatum Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 23.06.2026 öffentlich
Sachvortrag:
Gemäß § 25 Abs. 1 Polizeigesetz (PolG) treten Polizeiverordnungen spätestens 20 Jahre nach
ihrem Inkrafttreten automatisch außer Kraft.
Dies gilt auch für die Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der
Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von
Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) der Gemeinde Unterkirnach vom 06.
Juli 2001.
Die zu beschließende Neufassung enthält folgende wesentlichen Änderungen:
Die meisten bisherigen Regelungen bleiben bestehen. Die wesentlichen Neuerungen
betreffen Umwelt- und Gewässerschutz, Hundehaltung, Sauberkeit im öffentlichen Raum
sowie die Anpassung an aktuelle Freizeit- und Rechtsentwicklungen.
Details sind der Anlage 1 (Überblick inhaltliche Änderungen) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschlussvorschlag hat keine bzw. nur unerhebliche finanzielle Auswirkungen
Der Beschlussvorschlag hat folgende finanzielle Auswirkungen:
Ausgaben in Höhe von einmalig ________€
Ausgaben in Höhe von jährlich ________€
2026/592 Seite1von2
Einnahmen in Höhe von einmalig ________€
Einnahmen in Höhe von jährlich ________€
Die Ausgaben werden planmäßig finanziert im laufenden Haushalt HHST ________.
Der Finanzierungsvorschlag ist im Sachvortrag dargestellt.
Die Maßnahme wird wie folgt finanziert:
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse, Beiträge) ________€
Sonstige Eigenmittel ( allgemeine Deckungsmittel, Rücklage) ________€
Fremdmittel/Kreditaufnahme ________€
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches
Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und
über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)
2026/592 Seite2von2
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