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Kommunaler Innenentwicklungsfonds (KIF) hier: Evaluation und Fortsetzung 2027 ff.

Angenommen
TypAntrag
GemeindeRehburg-Loccum
Datum2026-06-25
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die Stadt verpflichtet sich mit jährlichen Finanzierungsbeiträgen die Arbeit des Fonds ab dem Jahr 2027 zu unterstützen. Die Finanzierungsbeiträge entsprechen in den Jahren 2027 bis 2033 bis zu einem Prozent Höhe der Kreisumlage. Berechnungsgrundlage ist jeweils die Kreisumlage des Vorvorjahres aufgerundet auf volle hundert Euro. Sachverhalt: Nachdem der Landkreis Nienburg/Weser in den Jahren 2016 bis 2019 gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und im Verbund mit dem Landkreis Gifhorn, dem Regionalverband Großraum Braunschweig und der Universität Göttingen ein neues Instrument zur Finanzierung von Innenentwicklungsmaßnahmen erarbeitet hat, wurde zum 01.01.2020 der Kommunale Innenentwicklungsfonds (KIF) als eine regionale Kooperation zur Stärkung der Gesamtregion durch Abschluss einer mandatierenden Zweckvereinbarung gegründet. Der KIF ist eine regionale Einrichtung, in den die kommunalen Partner und der Landkreis Nienburg/Weser einzahlen. Zum 01.01.2024 ist der Flecken Steyerberg dem Kommunalen Innenentwicklungsfonds beigetreten. Die Laufzeit des Kommunalen Innenentwicklungsfonds endet, nach einjähriger Verlängerung, zum 31.12.2026. Die Grundidee des KIF als regional abgestimmtes Steuerungsinstrument wird nach wie vor außerordentlich positiv bewertet. Es ist sinnvoll, in einem eher strukturschwachen Raum regional abgestimmt vorzugehen, um starke Strukturen nachhaltig zu sichern und nicht durch eine unkoordinierte Verteilung begrenzter Ressourcen Entwicklungsdefizite zu verstärken. Im Rückblick auf die vergangenen Jahre konnte aber festgestellt werden, dass es in der Gesamtregion nur teilweise gelungen ist, diesen Anspruch auch in konkrete Projekte umzusetzen. Von daher wurde der KIF in der ersten Jahreshälfte auch unter Einbeziehung politischer Mandatsträger grundsätzlich evaluiert. Im Rahmen von Workshops sowie der Evaluation, wurde als Ziel entwickelt, den KIF über die o. g. Laufzeit fortzuführen. Hierfür bedarf es eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (als Anlage beigefügt). Die bestehende mandatierende Zweckvereinbarung wird hierdurch nach entsprechender Mitteilung durch das Niedersächsische Innenministerium ersetzt. Für eine nahtlose Fortführung des KIF ist dieser öffentlich-rechtliche Vertrag zwingend zum 01.01.2027 in Kraft zu setzen. Neben dem öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgte aufgrund der Erfahrungen eine umfassende Überarbeitung der Förderbestimmungen, des Antragsformulars einschließlich Ausfüllhilfe und des Bewertungsbogens. Inhaltlich erfolgten Veränderungen bezüglich der Laufzeit, der übergeordneten Qualitätskriterien, der Konkretisierung der Ziele in den Handlungsfeldern, der Einführung eines neuen Bonuskriteriums „Klimaschutz und Klimaanpassung“ und der Einführung einer Staffelung von Förderquoten. Zudem wurde die Option implementiert – nach jährlichem Mehrheitsbeschluss durch das Bewertergremium – ein Lokalbudget zur Verfügung zu stellen. Mithilfe dieses Lokalbudgets soll eine flächendeckende Inanspruchnahme der KIF gewährleistet werden. Die Geschäftsführung wird weiterhin dem Landkreis Nienburg/Weser übertragen. Finanzierung Die Finanzierungsbeiträge entsprechen in den Jahren 2027 bis 2033 bis zu einem Prozent der Höhe der Kreisumlage. Berechnungsgrundlage ist jeweils die Kreisumlage des Vorvorjahres aufgerundet auf volle hundert Euro. Der Landkreis wird den KIF weiterhin finanziell unterstützen. Er wird in gleicher Höhe zu den Beiträgen, die durch die teilnehmenden Städte und Gemeinden in den Jahren 2027 bis 2033 geleistet werden, einzahlen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt mit Beschluss über die jeweilige Haushaltssatzung. Förderungen aus dem KIF Der Rückfluss von Finanzmitteln aus dem KIF hängt wesentlich von der Anzahl und Qualität potenzieller Förderprojekte und -anträge ab. In den vergangenen Jahren wurden diverse Projekte in Rehburg-Loccum gefördert. Hierunter beispielsweise der Erwerb und Abriss einer Leerstandsimmobilie, der Erwerb eines Grundstücks zur Gestaltung des touristischen Zentrums in Loccum und die Erweiterung und Umgestaltung des Marktplatzes in Loccum. Für das Jahr 2026 wurde eine Förderung für die Neugestaltung des Mahnmals im Ortszentrum von Rehburg beantragt.

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