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Beratung und Beschlussfassung zu Bauanträgen|Umbau und Erweiterung eines Stalles zum Milchviehlaufstall am Wildmann 1 (BV-Nr. 2026/0024)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Töging am Inn |
| Datum | 2026-07-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 2026/316
Federführung: Bauamt Datum: 16.06.2026
Bearbeiter: Mona Weichselgartner AZ:
Gremium Datum Zuständigkeit Status Zusatzinfo
Bauausschuss 08.07.2026 Entscheidung öffentlich
Top Nr. 3.3 Sitzung des Bauausschusses am 08.07.2026
Beratung und Beschlussfassung zu Bauanträgen
Umbau und Erweiterung eines Stalles zum Milchviehlaufstall am Wildmann 1 (BV-Nr.
2026/0024)
Auf den Grundstücken Fl.-Nr. 438, 442 und 446 jeweils der Gemarkung Töging a. Inn, Wild-
mann 1, soll ein Stall zu einem Milchviehlaufstall umgebaut und erweitert werden.
Mit Urkunde H 1710/2026 vom 26.06.2026 erklärte der Eigentümer die Grundstücke Fl.-Nr. 446
und 442 jeweils der Gemarkung Töging a. Inn zum Bestandteil seines Grundstücks Fl.-Nr. 438
der Gemarkung Töging a. Inn.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 BauGB. Es dient einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und nimmt nur einen un-
tergeordneten Teil der Betriebsfläche ein. Eine ausreichende Erschließung ist gesichert. Öffent-
liche Belange stehen nicht entgegen.
Laut Betriebsbeschreibung für landwirtschaftliche Betriebe bestehen derzeit 85 Rinderplätze im
Stall. Durch das geplante Bauvorhaben sollen sich die Rinderplätze auf 91 erhöhen.
Die Erweiterung beträgt ca. 460 m² (23,55 m x 19,51 m).
Das Grundstück ist nicht an die städtische Wasserversorgung oder Kanalisation angeschlossen.
Das Grundstück verfügt über einen eigenen Trinkwasserbrunnen. Die Abwasserentsorgung
erfolgt über eine Kleinkläranlage bzw. für den Milchviehlaufstall über die bestehende Güllegru-
be.
Der Bauausschuss entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wie
folgt:
Ja-Stimmen / Nein-Stimmen.
Damit wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
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