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Beratung und Beschlussfassung zu Bauanträgen|Umbau, Sanierung sowie Erweiterung eines Reihenendhauses am Wittelsbacherplatz 14 (BV-Nr. 2026/0022)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Töging am Inn |
| Datum | 2026-07-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 2026/314
Federführung: Bauamt Datum: 16.06.2026
Bearbeiter: Mona Weichselgartner AZ:
Gremium Datum Zuständigkeit Status Zusatzinfo
Bauausschuss 08.07.2026 Entscheidung öffentlich
Top Nr. 3.1 Sitzung des Bauausschusses am 08.07.2026
Beratung und Beschlussfassung zu Bauanträgen
Umbau, Sanierung sowie Erweiterung eines Reihenendhauses am Wittelsbacherplatz 14
(BV-Nr. 2026/0022)
Auf dem Grundstück Fl.-Nr.500/188 der Gemarkung Töging a. Inn, Wittelsbacherplatz 14, soll
ein Reihenendhaus umgebaut, saniert und erweitert werden.
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Die bestehenden Nebengebäude sollen abgerissen werden. Nach Rücksprache mit dem Bau-
herrn handelte es sich hier um einen überdachten Freisitz.
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) nach § 4
Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach seiner
Art allein danach, ob es nach der BauNVO in dem Baugebiet allgemein zulässig wäre; auf die
nach der Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zulässigen Vorhaben ist § 31 Absatz 1
BauGB, im Übrigen ist § 31 Absatz 2 BauGB entsprechend anzuwenden (§ 34 Abs. 2 BauGB).
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden, da das Vorhaben in dem Baugebiet all-
gemein zulässig ist und sich nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund-
stücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die
Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Die Anforderungen an gesun-
de Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt. Es sind keine schädlichen Auswirkungen
auf zentrale Versorgungsbereiche in der Stadt Töging a. Inn oder in anderen Gemeinden zu
erwarten.
Das Bauvorhaben hält im Norden die Abstandsflächen gem. Art. 6 BayBO nicht ein. Entspre-
chende Abstandsflächenübernahmen der benachbarten Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr.
500/200 der Gemarkung Töging a. Inn, Wittelsbacherplatz, wurden nicht vollständig eingereicht.
Die fehlende Abstandsflächenübernahme wurde bereits am 17.06.2026 vom Landratsamt Altöt-
ting angefordert.
Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist gesichert. Niederschlagswässer dürfen
nicht in die städtische Kanalisation eingeleitet werden; diese sind auf dem eigenen Grundstück
zu versickern.
Der Bauausschuss entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wie
folgt:
Ja-Stimmen / Nein-Stimmen.
Damit wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
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