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4. Änderung der Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften in der Gemeinde Twist
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Twist |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Twist Twist, den 21.05.2026
Vorlage: 0524/2026
Beratungsfolge: Datum Zuständigkeit
Ausschuss für Soziales, Ehrenamt, Ordnung und 03.06.2026 Vorberatung
Feuerwehrwesen
Verwaltungsausschuss 11.06.2026 Vorberatung
Gemeinderat 25.06.2026 Entscheidung
Fachbereich: Ordnung und Soziales
Sachbearbeitung: Peter Liedtke
Bezeichnung: 4. Änderung der Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen
und anerkannten Jugendgemeinschaften in der Gemeinde
Twist
Beschlussvorschlag:
Die 4. Änderung der Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugend-
gemeinschaften in der Gemeinde Twist wird in der als Anlage beigefügten Fassung mit Wir-
kung vom 01.01.2026 geändert.
Sachdarstellung:
Jugendwanderungen, -fahrten und -lager, außerschulische Bildungsmaßnahmen sowie Aus-
und Fortbildungen von Jugendleiterinnen und Jugendleitern werden vom Landkreis Emsland
und der Gemeinde Twist seit vielen Jahren finanziell gefördert. Seit dem 01.01.2017 hat die
Gemeinde Twist eine eigene Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen und Jugendge-
meinschaften in der Gemeinde Twist verabschiedet, die sich an den Fördersätzen des Land-
kreises Emsland orientiert. Neben der Teilnehmerförderung für Jugendzeltlager beinhaltet
die Richtlinie Förderansätze für internationale Begegnungen, Aus- und Fortbildung von Ju-
gendleiterinnen und Jugendleiter, außerschulische Bildungsmaßnahmen sowie Förderungen
von Sachmittel für die Jugendarbeit und Projektförderungen für die offene Jugendarbeit.
Der Kreistag des Landkreises Emsland hat in seiner Sitzung am 08.12.2025 beschlossen,
die Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten Jugendgemeinschaften
mit Wirkung vom 01.01.2026 zu ändern.
Der Zuschuss für internationale Begegnungen im Ausland wurde von 3,50 € auf 5,00 € pro
Fördertag und Teilnehmenden erhöht; der Zuschuss für Begegnungen im Inland von 1,75 €
auf 2,50 €. Damit erfolgt eine Angleichung an die Fördersätze für Jugendwanderungen, -
fahrten und -lager.
Eine Erhöhung des Zuschusses für internationale Begegnungen unterstützt Kinder, Jugend-
liche und ihre Familien, bietet ihnen im internationalen Austausch die Möglichkeit ihren Hori-
zont zu erweitern, und fördert das ehrenamtliche Engagement von jungen Menschen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, ab dem kommenden Jahr die Zuschüsse für internationale
Begegnungen analog den Regelungen des Landkreis Emsland anzugleichen.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass in der Kreistagssitzung am 16.03.2026 darüber
hinaus ein Fördermodell zur Unterstützung bei den Busfahrtkosten von Jugendwanderungen,
-fahrten und -lagern sowie internationalen Begegnungen beschlossen wurde. Gefördert wer-
den jeweils die Hin- und Rückfahrt zur Freizeit- bzw. Begegnungsstätte bei Jugendfreizeiten
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(Jugendwanderungen, -fahrten und -lager) sowie internationalen Begegnungen nach den
Richtlinien des Landkreises Emsland zur Förderung von Jugendgruppen und anerkannten
Jugendgemeinschaften.
Förderfähig sind dabei Fahrten mit einem Bus, in dem mehr als neun Personen inkl. Fahrer
mitfahren können und für die ein Personenbeförderungsschein benötigt wird. Falls mehrere
Busse eingesetzt werden, sind diese bis zu einer Anzahl von 5 Bussen förderfähig.
Der Fördersatz beträgt 1,30 € je gefahrenem Kilometer und Bus für die Hin- und Rückfahrt
zur Freizeit- bzw. Begegnungsstätte. Die maximal geförderte Wegstrecke beträgt 1.000 km
je Bus (Hin- und Rückfahrt zusammengezählt). Zusätzliche Fahrten am Maßnahmeort, z.B.
für Tagesausflüge, werden nicht gefördert. Die Nutzung eines oder mehrerer Busse sowie
die gefahrenen Kilometer sind durch Beleg des Busunternehmens nachzuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gemeinde Twist ergeben sich durch die Erhöhungen voraussichtlich Mehrausgaben
von rd. 200,00 € pro Jahr.
Die Mehrkosten stehen für das Haushaltsjahr 2026 unter Kostenträger 362.010.01 zur Ver-
fügung
Anlagen:
- Entwurf der 4. Änderung der Richtlinie zur Förderung von Jugendgruppen und aner-
kannten Jugendgemeinschaften in der Gemeinde Twist
Beschluss Ausschuss für Soziales, Ehrenamt, Ordnung und Feuerwehrwesen vom
03.06.2026:
Beratungsergebnis:
Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltung
Beschlussergebnis: Lt. Vorschlag Abweichend
Gez. Gez.
Peter Liedtke Bürgermeisterin
(Verfasser) (Freigabe)
Text aus PDF extrahiert