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Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Twist |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Twist Twist, den 22.05.2026
Vorlage: 0522/2026
Beratungsfolge: Datum Zuständigkeit
Ausschuss für Soziales, Ehrenamt, Ordnung und 03.06.2026 Vorberatung
Feuerwehrwesen
Verwaltungsausschuss 11.06.2026 Vorberatung
Gemeinderat 25.06.2026 Entscheidung
Fachbereich: Ordnung und Soziales
Sachbearbeitung: Peter Liedtke
Bezeichnung: Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans
Beschlussvorschlag:
Zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes
und Hilfeleistung auf dem Gebiet der Gemeinde Twist wird die Fortschreibung des Feuer-
wehrbedarfsplans in der vorliegenden Fassung beschossen.
Sachdarstellung:
Auf Beschluss des Verwaltungsausschusses am 20.02.2025 (Vorlage-Nr. 0390/2025) wurde
die Fa. Saveplan, Hilden, am 08.09.2025 mit der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans
der Gemeinde Twist vom 16.06.2016 beauftragt.
Nach fast 10 Jahren soll die Bedarfsplanung an neue Vorschriften, Leitgedanken und den
technischen Fortschritt angepasst werden. Ebenso sollen neue Leitgedanken wie Ressour-
censchonung, Umweltschutz, gesellschaftliche Veränderungen, gewerbliche und verkehrli-
che Veränderungen und ggfls. neue strategische Ausrichtungen Berücksichtigung finden.
Wie bei der ersten Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans wurde Firma Saveplan bei der
Fortschreibung von einer Projektgruppe begleitet, die aus den Feuerwehrführungskräften der
Freiwilligen Feuerwehr (Gemeindebrandmeister, stellv. Gemeindebrandmeister, Ortsbrand-
meister und stellv. Ortsbrandmeister), der Bürgermeisterin und den zuständigen Verwal-
tungsmitarbeitern besteht.
Nach entsprechender Zuarbeit der planrelevanten Daten und entsprechenden Abstim-
mungsgesprächen konnten die Aussagen zu Gefahrenpotential, Schutzzielen, Einsatzaus-
wertungen, der Ist-Struktur und dem Soll-Konzept mit Prioritätenempfehlung bestätigt bzw.
angepasst werden.
Der Entwurf des fortgeschriebenen Feuerwehrbedarfsplans wird in der Sitzung des Fach-
ausschusses für Soziales, Ehrenamt, Ordnung und Feuerwehrwesen durch Herrn Siepe, Fa.
Saveplan, im Einzelnen vorgestellt.
Im Fortschreibungsentwurf wurden die Eck- und Strukturdaten über z.B. Einwohner, Ein- und
Auspendlerquoten, sozialversicherte Beschäftigte nach Wohn- und Arbeitsplätze ebenso
aktualisiert, wie die Übersicht der bedarfsrelevanten Objekte wie z.B. Pflegeeinrichtungen,
Gewerbe und Industrie, Arbeitnehmerunterkünfte und Kindertageseinrichtungen. Zu erwäh-
nen sind hier z.B. die Seniorenwohnanlage am Schwarzen Weg, das Gewerbegebiet an der
B402, die Kindertagespflegestelle an der Apotheke oder verschiedene Arbeitnehmerunter-
künfte.
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Die Schutzzielkriterien werden unverändert mit einer 1. Eintreffzeit innerhalb von 10 Minuten
nach der Alarmierung für die Menschenrettung zzgl. weiterer 5 Minuten – in Summe 15 Mi-
nuten (= 2. Eintreffzeit) - für die nachrückenden Kräfte zur Brandbekämpfung und Unterstüt-
zung der Menschenrettung bei einem Zielerreichungsgrad von 80 % empfohlen, da sie wei-
terhin in Bezug auf die örtlichen Gegebenheiten angemessen erscheinen.
Im Betrachtungszeitraum 2011 bis 2025 ist ein schwankendes Einsatzaufkommen erkenn-
bar. Durchschnittlich rückten in den letzten 15 Jahren rund 105 mal pro Jahr Ortsfeuerweh-
ren der Gemeinde aus.
Wie bei der ersten Aufstellung des Feuerwehrbedarfsplans ereigneten sich die meisten
Einsätze in den Ortsteileilen Twist-Bült (rd. 23 %), Schöninghsdorf (rd. 18 %) und Twist-
Siedlung (rd. 18 %).
Der Gutachter bewertet die bauliche Funktion des Feuerwehrhauses Twist als „gegeben mit
geringen Einschränkungen“. Handlungsbedarf wird wegen der Platzsituation in der Fahr-
zeughalle und in den Umkleidebereichen, sowie bei der Umsetzung der „Schwarz-Weiß-
Trennung“ gesehen.
Die bauliche Funktion des Feuerwehrhauses Schöninghsdorf wird als „sehr gut“ betrachtet.
Lediglich auf eine fehlende Unterstellmöglichkeit des Notstromaggregats wird hingewiesen.
Durch die Standorte der beiden Feuerwehrhäuser können die Ortsteile Schöninghsdorf,
Twist-Siedlung und Twist-Bült nach wie vor fristgerecht erreicht werden. Durch den neuen
Standort in Schöninghsdorf hat sich der Zeitzuschlag für das Eintreffen in Hebelermeer von
3:00 Minuten auf 1:00 Minute verringert. Weitere Zeitzuschläge sind nach wie vor in Teilbe-
reichen für das Eintreffen in Neuringe, Adorf und Rühlerfeld erforderlich.
In Relation zu den Wohnorten der Mitglieder der Ortsfeuerwehr liegt das Feuerwehrhaus
Twist etwas dezentral, wobei die zentrale Lage und Verkehrsanbindung allerdings strate-
gisch optimal ist. Eine „Verlagerung“ der Wohnorte in Richtung Feuerwehrhaus, wie im ers-
ten Bedarfsplan mittel- bis langfristig vermutet wurde, ist bislang noch nicht eingetreten.
Problematisch bleibt weiterhin die Tagesverfügbarkeit der aktiven Feuerwehrkräfte. 43 % der
Aktiven sind in der Regel werktags tagsüber ((7.00 Uhr bis 16.30 Uhr) nicht verfügbar.
Zwar hat sich der Wert gegenüber 2016 (49 %) verringert, bleibt aber kritisch.
Die Gesamtzahl der Atemschutzgeräteträger hat sich seit der Verabschiedung des ersten
Feuerwehrbedarfsplans von 30 auf 41 erhöht. Bezogen auf die OFW Schöninghsdorf wäre
ein weiterer Ausbau wünschenswert.
Rund 79 % der Aktiven befindet sich im Altersbereich bis einschließlich 41 Jahren. Die Al-
tersstruktur resultiert aus einem positiven Zulauf aus den Jugendfeuerwehren in den letzten
Jahren. Altersbedingte Austritte können bislang durch Übernahmen von Mitgliedern der Ju-
gendfeuerwehr aufgefangen werden.
Zur Steigerung der Personalverfügbarkeit (insbesondere werktags tagsüber) werden im Fort-
schreibungsentwurf Maßnahmen zur Personalstärkung angesprochen. Ebenso wird das
Fahrzeug-Soll-Konzept fortgeschrieben.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die im Entwurf vorgestellte Fortschreibung
des Feuerwehrbedarfsplans die Stärken und Schwächen bei der Erfüllung der gesetzlichen
Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistungen aufzeigen,
die die Gemeinde Twist weiterhin sach- und zielgerichtet angehen sollte.
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Die Fortschreibung des Bedarfsplans gilt dabei als Leit- und Richtlinie für Rat, Verwaltung
und Feuerwehr. Bei der Umsetzung muss weiterhin die finanzielle Leistungsfähigkeit der
Gemeinde berücksichtigt werden. Die Umsetzung von konkreten Maßnahmen bedarf wie
bisher jeweils der Bewertung in den politischen Gremien.
Finanzielle Auswirkungen:
Eine direkte finanzielle Auswirkung ergibt sich nicht. Konkrete Maßnahmen die sich auf der
Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplans ergeben, müssten sich in den jeweiligen Haushalts-
plänen der Folgejahre wiederfinden.
Anlagen:
Beschluss Ausschuss für Soziales, Ehrenamt, Ordnung und Feuerwehrwesen vom
03.06.2026:
Beratungsergebnis:
Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltung
Beschlussergebnis: Lt. Vorschlag Abweichend
Gez. Gez.
Peter Liedtke Bürgermeisterin
(Verfasser) (Freigabe)
Text aus PDF extrahiert