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Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für Zuwendungen anläßlich von Ortsjubiläen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Twist |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Twist Twist, den 17.06.2026
Vorlage: 0530/2026
Beratungsfolge: Datum Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss 25.06.2026 Vorberatung
Gemeinderat 25.06.2026 Entscheidung
Fachbereich: Ordnung und Soziales
Sachbearbeitung: Peter Liedtke
Bezeichnung: Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für
Zuwendungen anläßlich von Ortsjubiläen
Beschlussvorschlag:
Zur Finanzierung der Zuschüsse für die Ortsjubiläumsfeier Adorf (250 Jahre) und Schö-
ninghsdorf (150 Jahre) wird einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 3.879,00 €
zugestimmt.
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 12.03.2026 hat der Gemeinderat die Richtlinie über Ehrungen, Ehren-
gaben und Zuwendungen für Jubiläen verabschiedet (Vorlage-Nr. 0501/2026).
Unter anderem sieht die Richtlinie Zuschüsse für die Feier von runden Ortsjubiläen vor. Die-
se wurden inzwischen am 01.06.2026 vom SC Adorf 1984 e.V. für die 250 Jahr-Feier im
Ortsteil Adorf und am 11.06.2026 vom Bürgerverein Schöninghsdorf e.V. für die 150 Jahr-
Feier im Ortsteil Schöninghsdorf beantragt.
Die Richtlinie sieht eine Zuwendung in Höhe von 1,80 € je gemeldeter Person des betreffen-
den Ortsteils zum Stichtag 31.03.2026 und einem Mindestbetrag von 1.000,00 € sowie ei-
nem Höchstbetrag in Höhe von 3.000,00 € vor.
Daraus ergibt sich für das Dorfjubiläum Adorf ein Zuschussbetrag in Höhe 1.060,20 € (589
Einw. X 1,80 €) und für das Dorfjubiläum in Schöninghsdorf ein Zuschussbetrag in Höhe von
2.818,80 € (1.566 Einw. X 1,80 €).
Haushaltsmittel wurden für die entsprechenden Zuschüsse im Haushaltsplan 2026 nicht ver-
anschlagt.
Gemäß § 117 NkomVG dürfen über- und außerplanmäßige Auszahlungen nur eingegangen
werden, wenn sie sachlich und zeitlich unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die außerplanmäßige Ausgabe ist zeitlich unabweisbar, da für den Festbetragszuschuss
aufgrund der Förderrichtlinie ein Auszahlungsanspruch unmittelbar nach Antragstellung be-
steht.
Auch ist die sachliche Unabweisbarkeit gegeben, da der Anspruch auf Förderung der beiden
Ortsjubiläen aufgrund der Förderrichtlinie vorliegt. Die Antragsfrist in der Richtlinie wurde für
die Ortsjubiläen Adorf und Schöninghsdorf aufgehoben.
Zur Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung stehen aufgrund von Minderausgaben
Haushaltsmittel bei den lfd. Betriebskosten für die Kindertagesstätten zur Verfügung.
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Finanzielle Auswirkungen:
Zur Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung stehen bei den lfd. Betriebskosten für die
Kindertagesstätten (Sachkonto 4318000, Kostenträger 365.010.01, Kostenstelle 35010)
Minderausgaben in Höhe von rd. 477.000,00 € zur Verfügung.
Anlagen:
Beschluss Verwaltungsausschuss vom 25.06.2026:
Beschluss Gemeinderat vom 25.06.2026:
Beratungsergebnis:
Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltung
Beschlussergebnis: Lt. Vorschlag Abweichend
Gez. Gez.
Peter Liedtke Bürgermeisterin
(Verfasser) (Freigabe)
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