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Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung im Rahmen des Jahresabschlusses 2025

Angenommen
TypAntrag
GemeindeTwist
Datum2026-06-25
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Gemeinde Twist Twist, den 16.06.2026 Vorlage: 0531/2026 Beratungsfolge: Datum Zuständigkeit Verwaltungsausschuss 25.06.2026 Vorberatung Gemeinderat 25.06.2026 Entscheidung Fachbereich: Finanzen Sachbearbeitung: Werner Reiners Bezeichnung: Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 Beschlussvorschlag: Der Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 61.532,97 € für den Austausch der Heizungsanlage im Dorfgemeinschaftshaus Hebelermeer wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2025 gemäß § 117 Absatz 1 in Verbindung mit § 58 Absatz 1 Ziffer 9 NKomVG zugestimmt. Sachdarstellung: Die Sachgebietsleitung für das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement hat für das Jahr 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 115.000 € für den Austausch der Heizungsanlage und den Umbau der Trinkwasseranlage im Dorfgemeinschaftshaus Hebelermeer angemeldet. Die Haushaltsmittel wurden als Aufwandsansätze für die bauliche Unterhaltung im Ergebnis- haushalt veranschlagt. Da sich die Ausführung der Baulichkeiten in das Jahr 2025 verzögert hat, sind die Finanzmittel als Haushaltsrest vorgetragen worden. Für die Heizungssanierung hat sich dann im Laufe der Planung eine Fördermöglichkeit in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten durch die KfW über das Programm Heizungsförde- rung für Kommunen (Programm 422) ergeben. Gemäß § 47 Absatz 3 Satz 4 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO) sind Aufwendungen für Maßnahmen der Sanierung, Modernisierung oder Erneuerung am kommunalen Vermögen, für welche die Kommune eine Zuwendung u.a. von einer För- derbank als Investitionshilfe erhält, als Herstellungswerte zu bilanzieren. Damit sind die im Ergebnishaushalt gebuchten Aufwendungen in Höhe der von der KfW anerkannten förderfä- higen Kosten für den Austausch der Heizungsanlage in den Finanzhaushalt umzubuchen. Der anerkannte förderfähige Betrag beläuft sich auf 61.532,97 €; hierauf wurde eine Zuwen- dung von 30 %, mithin ein Betrag in Höhe von 18.459,89 €, als Investitionshilfe gewährt. Durch Haushaltsvermerk ist im Haushaltsplan 2025 festgelegt worden, dass Ansätze im Er- gebnishaushalt für zahlungswirksame Aufwendungen in einem Budget, hier also die Auf- wandsansätze der laufenden baulichen Unterhaltung, zugunsten von unerheblichen Auszah- lungen für Investitionstätigkeit innerhalb eines Budgets als einseitig deckungsfähig erklärt werden. Die Grenze der Unerheblichkeit wurde dabei auf einen Betrag von 25.000 € be- stimmt. Die nun erforderliche Umbuchung der Mittel des Ergebnishaushalts an den Finanzhaushalt stellt damit wegen Überschreitens der Betragsgrenze formal haushaltsrechtlich eine außer- planmäßige Bereitstellung von Auszahlungsmitteln im Sinne von § 117 Absatz 1 Nieder- sächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) dar, die vom Rat genehmigt werden muss. 2 Außerplanmäßige Auszahlungen sind nur zulässig, wenn sie sachlich und zeitlich unabweis- bar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich daraus, dass die Gemeinde Twist aufgrund der gesetzlichen Vorschrift verpflichtet ist, den Buchungsfall im Finanzhaushalt abzubilden, und zwar im Rahmen der Jahresab- schlussarbeiten 2025, weil die Ausgaben bereits getätigt sind und die bauliche Maßnahme abgeschlossen ist. Die Deckung ist gewährleistet, weil die Haushaltsmittel in erforderlicher Höhe im Ergebnishaushalt zur Verfügung stehen. Finanzielle Auswirkungen: Die außerplanmäßige Auszahlung ist durch die Bereitstellung der Mittel als Haushaltsrest im Ergebnishaushalt 2025 gedeckt. Durch die Umbuchung der Mittel verbessert sich das Jahresergebnis 2025. Es wird in der Bilanz ein Aktivposten als Zugang auf die Herstellungskosten des Dorfgemeinschaftshauses gebucht, der über die Restnutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben wird. Anlagen: Beschluss Verwaltungsausschuss vom 25.06.2026: Beschluss Gemeinderat vom 25.06.2026: Beratungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Ja Nein Enthaltung Beschlussergebnis: Lt. Vorschlag Abweichend Gez. Gez. Werner Reiners Bürgermeisterin (Verfasser) (Freigabe)

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